Beiträge von LeonieB

    Hallo Edy,


    Ach sooo, ich hab mich schon gewundert... ;)


    Vielen herzlichen Dank für die Hilfe und die Antworten :)


    Hmm, ich glaube nicht, dass da was bei rauskommen würde... Er macht auch hin und wieder "was nebenbei bar auf die Hand", was er dann natürlich nicht angeben "kann"...


    Aber so bin ich schon mal gewappnet, und weiß, was auf mich zukommen wird...


    Viele Grüße
    Leonie

    Hallo :)


    Wenn du das Kind betreuen musst steht dir ALGII zu.


    Das verstehe ich nicht so ganz? Was meinst Du damit, wenn ich das Kind betreuen "muss", steht mir ALGII zu? Heißt für mich soviel wie, wenn ich mein Kind nicht betreuen lasse, bekomme ich kein Geld... Hmm... Kann nicht sein, oder?!


    War auch nur rein theoretisch, generell möchte ich schon gerne arbeiten gehen :)


    Ich meinte mit "Aufstockung" seines Verdienstes, ob er gezwungen werden könnte, einen 400 EUR Job anzunehmen, damit er den vollen Unterhalt leisten könnte?


    Vielen Dank für Eure Mühe und liebe Grüße
    Leonie

    Danke Euch für Eure Antworten... Dass es nicht viel sein wird, ist mir klar...


    Inwiefern kann der KV denn zur "Aufstockung" seines Verdienstes "gezwungen" werden?


    Und würde der Unterhalt auf das ALG 1 angerechnet, sofern ich vorher keinen Job finde??


    Aaaah, noch eingefallen... Bin ich dazu verpflichtet, mir einen Job zu suchen, oder gibt es die Regelung noch, dass solange das Kind unter 3 Jahre alt ist, die Mutter zuhause bleiben darf und nicht arbeiten muss - bekäme ich denn dann Hartz4 (der KV wird ja keinen Betreuungsunterhalt leisten können...)


    Viele Grüße
    Leonie

    Hallo,


    Ich befinde mich derzeit in einer schwierigen Beziehung, bei der die Trennung kurz bevor steht. Wir haben einen gemeinsamen Sohn, 17 Monate alt, ich befinde mich derzeit noch in Freistellung bei voller Lohnfortzahlung bis März 2015. (betriebsbedingte Kündigung nach einjähriger Elternzeit)


    Mein Partner hat netto zirka 1.300 EUR zur Verfügung und ich habe momentan noch 2.400 EUR netto. Sollte sich bis Ende März 2015 für mich keine neue Arbeitsstelle finden, würde ich ALG1 beantragen (und auch bekommen, da unser Sohn in die Kita geht - Vollzeitplatz ab spätestens März 2015, jedoch bei vorzeitiger Jobaufnahme auch vorher - alles abgesprochen).


    So nun zu meiner Frage, ich habe gelesen, dass es sein kann, dass der KV KEINEN Unterhalt zahlen muss, wenn die KM viel mehr verdient. Stimmt das so?


    Und wie ist das bei ALG1-Bezug - wird da der Kindesunterhalt vom ALG1 dann abgezogen?


    Natürlich ist nicht klar, ob ich wieder so viel verdienen werde, aber angenommen, es wäre wieder so um diesen Dreh, wie wäre das mit dem Unterhalt?


    Vielen Dank für Eure Hilfe! :)


    Liebe Grüße
    Leonie