Hallo TK
war doch so ähnlich wie die Berechnung
Zitat?Beispiel: Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater zahlt 327,- Euro Unterhalt. Nunmehr nimmt das Kind eine Lehre auf und erhält 500,- Euro Ausbildungsvergütung. Davon bleiben 90,- Euro anrechnungsfrei, es bleiben 410,- Euro übrig. Da beide Eltern zu gleichen Teilen Unterhalt leisten (Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind gleichwertig), steht ihnen der Vorteil von 410,- Euro zu gleichen Teilen zu. Das heißt, der Vater kann seinen Unterhalt um die Hälfte von 410,- Euro, also um 205,- Euro kürzen.
es ist auch ein unterschied ob man die 90€ Freibetrag vor dem halbieren abzieht
Vielen Dank und Gruß
Tedesco