Beiträge von tedesco1968

    Hallo TK


    war doch so ähnlich wie die Berechnung :-)


    Zitat

    ?Beispiel: Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater zahlt 327,- Euro Unterhalt. Nunmehr nimmt das Kind eine Lehre auf und erhält 500,- Euro Ausbildungsvergütung. Davon bleiben 90,- Euro anrechnungsfrei, es bleiben 410,- Euro übrig. Da beide Eltern zu gleichen Teilen Unterhalt leisten (Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind gleichwertig), steht ihnen der Vorteil von 410,- Euro zu gleichen Teilen zu. Das heißt, der Vater kann seinen Unterhalt um die Hälfte von 410,- Euro, also um 205,- Euro kürzen.


    es ist auch ein unterschied ob man die 90€ Freibetrag vor dem halbieren abzieht :-)


    Vielen Dank und Gruß


    Tedesco



    Hallo chico,


    wie lautet diese Rechnung bei minderjährige Kinder (17 Jahre)? wie oben bloß halbe Kindergeld?


    Gruß
    tedesco1968

    Hallo ,



    ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen das egal ob sie dich fragt oder nicht, du zahlen musst , war bei mir so !
    Die Richterin meinte bei mir , die Entscheidung ob die Zusatzkosten (Mehrkosten) medizinisch notwendig sind kann nur ein Gutachter klären und den bezahlt der Verlierer..... also egal wie du musst bezahlen oder du riskierst den Gutachter entscheid .
    Und wegen dem fragen ja da meinte die Richterin klar sie hätte fragen müssen das nächste mal bitte fragen :-) super vielen Dank Gerechtigkeit.


    Gruß
    Tedesco

    Hallo Timekeeper,



    vielen Dank für deine Ausführungen .


    Eltern gleichermaßen dran --> von der Mutter nichts zu holen .


    Ja genauere infos , also Sie hat 2x die Ausbildung zu Altenpflegerin abgebrochen wieso? einmal hat ihr das Altersheim nicht gefallen , das zweite mal nachts gefeiert und dann krank gemeldet und dann geflogen .


    Was mich ärgert ist das ich ihr gesagt habe das Sie als Erzieherin nichts verdien aber das wurde nicht beachtet irgend jemand wird schon bezahlen.


    Gestern hat Sie mich dann nochmal drauf angesprochen per Whatsapp, ich habe dann gesagt ich zahle nicht , dann meinte Sie geht zum Anwalt kennt Sie ja von der Mutter ,was Sie jetzt dem Anwalt erzählt keine Ahnung!


    Mich ärgert das so sehr , das ich mein leben lang zum Zahlen verdonnert bin !!!!



    Gruß und Danke
    Tedesco

    Hallo ,


    meine Tochter 22 Jahre Alt , schreibt mir heute per Whatsapp "Papa du musst mir Unterhalt zahlen solange ich in der Ausbildung bin hab mich informiert ...des geht gar net anders"


    Also da muss man ein bisschen was dazu sagen , Sie lebt zusammen mit ihren Freund hat schon 2 mal eine Ausbildung abgebrochen , zuletzt als küchenhelferin gearbeitet .


    dieses Jahr Sept eine Ausbildung angefangen als Erzieherin , wo Sie im ersten Jahr nichts verdient (dies habe ich Ihr schon davor gesagt das Sie in diesem Beruf nichts verdient).



    Bin Ich jetzt immer noch zum Kindesunterhalt verpflichtet?



    vielen Dank


    Gruß
    Tedesco

    Zitat

    Hi,es gibt durchaus nachvollziehbare medizinische Gründe für eine Zahnregulierung. Und im übrigen kannst du doch deine Tochter nicht für deine Lebensplanung (Zusammenziehen mit nicht berufstätiger Frau mit zwei Kindern) verantwortlich machen.HerzlichstTK?


    Hallo TK ,


    sorry dein Beitrag hatte ich übersehen .


    Klar gibt es die, eine Zahnspange ist schon OK , es geht darum das die Kindsmutter ohne mich zu fragen, im übrigen hätte Sie das auch über meine Tochter machen können , mehr Leistungen in Anspruch nimmt die dafür nicht unbedingt nötig waren.


    Ich mache ganz und gar nicht meine Tochter verantwortlich für nichts das hast du falsch verstanden . Deiner Meinung nach heißt das ich hätte mir eine reiche Lebensgefährtin aussuchen müssen :-) Danke .



    LG
    Tedesco

    Hallo edy ,


    andere Einkunftsarten :D klar die hat ja schon ein paar mal mit mir geschrieben wir Wohnen hier alle in der nähe jeder kennt jeden , wenn dann ist das alles nur Schikane , auf die Steuerückerstattung mein Einkommen erhöht ist die scharf .Aber klar wenn Sie das haben will wird Sie es nachfordern.
    Frage nochmal zum Einkommen... Durchschnitt 12 Monatseinkommen + Steuererstattung - 5% ist das so richtig?


    andere frage den Einkommensteuerbescheid da zählt doch der aktuelle also den den ich noch nicht habe vom Steuerjahr 2014 oder?


    Wie verhält sich das eigentlich den mit den Negativen Einkünften(wird das auch zu mein Einkommen gerechnert)? also hätte ich mir z.B eine Wohnung/Haus gekauft ?



    lg
    tedesco

    Vielen Dank edy vielen Dank Bleu_de_Coup,


    meine Steuererstattungen resultieren von meiner Lebenspartnerin außergewöhnliche Belastungen Krankenkasse Beitrag, ihre Kinder usw.


    Wieso sollte dies mein Einkommen und somit den Kindesunterhalt erhöhen ? das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun .


    Ich bezahle im Grunde für 2 Kinder Unterhalt , auch wenn eins bei mir im Haushalt Wohnt (gemeinsames Kind 5 Jahre).


    Wegen der Zahnspange , es hat mich keiner gefragt über meinen Kopf hinweg entschieden , hätte sich das Teuerste aussuchen können und ich soll Zahlen ????


    Mein Einkommen ? Streiten um jeden Euro? In meinem Haushalt leben 5 Personen ein Verdienst , ich bekomme kein Wohnungsbeihilfe , oder irgendwelche Staatliche Hilfen alles trage ich selbst außer ein paar Euro Steuererstattung .Wir waren leider nicht schlau genug (oder wollten den Staat nicht zu Lasten fallen) wie andere die nicht zusammen ziehen ,wäre meine Lebenspartnerin nicht zu mir gezogen hätte Sie Harz4 ,Miete Krankenkasse usw. vom Staat bekommen.Dafür darf ich alles bezahlen!

    Vielen Dank edy ,


    bereinigtes Nettoeinkommen also ich habe jetzt das angenommen das mir aufs Konto überwiesen wird ,
    und habe jetzt bloß mal die pauschale von 5% angesetzt von 2711€ Durchschnitts Nettoeinkommen = 2575€


    somit DT



    Nettoeinkommen
    des Unterhaltspflichtigen
    0 - 5 Jahre 6 - 11 Jahre 12 - 17 Jahre ab 18 Jahre Prozentsatz
    4. 2.301 - 2.700 Euro365 Euro419 Euro490 Euro562 115 1.300Euro
    X


    490€-92€=398€


    Ich denke das ist so OK oder? oder gibt es noch irgendwelche Dinge die man Pauschal noch abziehen kann ?
    Kann die Anwältin denn Nachzahlungen verlangen?
    Ich muss damit keinen Anwalt beauftragen oder ? kann das doch auch selbst abwickeln

    Hallo an alle,


    heute ist der Antwortbrief der Anwältin angekommen.


    Zwei Briefe zum ersten das ich mit dem Mandat recht habe und das die ältere Tochter sich einen eigenen Anwalt sucht ,was sich aber erübrigt weil sie einen neuen Ausbildungsplatz hat und der Unterhaltsanspruch damit entfällt .


    Zum zweiten werde ich aufgefordert für die minderjährige Tochter vertreten durch die Mutter Auskunft zu erteilen ,des weiteren werde ich aufgefordert den Sonderbedarf zu Bezahlen.Für Auskunft und Zahlung hat Sie mir eine Wiedervorlage ( ? )für den 10.02.2015 notiert .


    Frage :


    1. ) Sonderbedarf ( Zahnspange) ????? Zahle ich nicht !


    2. ) wie genau wird der Unterhaltsanspruch berechnet ?Wir haben noch einen gemeinsamen Sohn 5 Jahre und noch zwei mindejährige Kinder 12 und 14 von meiner Partnerin


    MonatNetto Einkommen
    Dez 13 2412
    Jan 14 2399
    Feb 14 2297
    Mrz 14 2555
    Apr 14 2520
    Mai 14 2388
    Jun 14 4024
    Jul 14 2207
    Aug 14 2493
    Sep 14 2352
    Okt 14 3186
    Nov 14 3703
    summe 32541 Durchschnitt 2711
    Düsseldorfer Tabelle 0-5 Jahre 6-11 Jahre 12-17 Jahre ab 18 Jahre Prozentsatz Bedarfskontrollbetrag
    2.701-3.100 Euro381 Euro437 Euro512 Euro586 120 Euro1.400
    x X


    512€ - 92€(Hälftiger Kindergeld) = 420€ Stimmt das so ?


    Kann ich da noch irgendetwas abziehen ?
    Muss ich das eigentlich von einem Anwalt berechnen lassen?
    muss ich Nachzahlungen leisten? oder zählt das erst ab Berechnung?

    Hallo ,habe jetzt 2 Briefe verfasst so wie von Euch vorgeschlagen und heute abgeschickt , mal schauen was die antwortet.



    Kurz mal eine Zwischenfrage , für die Minderjährige Tochter werde ich wohl um die geforderte Neuberechnung nicht vorbeikommen , wie verhält sich das? ich habe ziemlich viele Überstunden dieses Jahr gehabt die sich natürlich im Einkommen bemerkbar machen das ist aber nur dieses Jahr so , das kommende Jahr werde ich wieder normal arbeiten .Wird der Unterhalt jetzt davon berechnet ? ist das richtig ? wird man für Mehrarbeit also bestraft ?


    Hallo Bleu_de_Coup ,


    was meinst du eigentlich mit m. E.