Beiträge von saskia371

    die Anwältin der Gegenseite fordert mich jetzt nun auf bis zum 19.12. meine Einkünfte offen zu legen. Ebenso fordert sie "mich in jedem Fall auf ab diesem Monat mindestens den hälftigen Unterhaltsbedarf von 130 Eur bis zum 15.12. regelmäßig zu begleichen"


    Soll ich jetzt reagieren obwohl ja ganz offentsichtlich keine Unterhaltsbedarf besteht oder gebe ich die Sache zu einem Anwalt ?

    die nächst größere Stadt ist Hannover


    für mich ergibt sich folgende Rechnung
    558,77 € Ausbildungvergütung
    -72,70 € Fahrtkosten
    -90,00 € Ausbildungpauschale
    +184,00 € Kindergeld
    =580,07 €

    670,00 € Bedarf

    = 89,93 € Unterhaltsanspruch


    Richtig ? diese 89,93 € werden wie aufgeteilt ? Dazu muss ich doch die Nettoeinkünfte des Vaters kennen und meine dagegenstellen ? Wie wird den das gerechnet ?

    ich verstehe nicht wie die Anwältin gerechnet hat.


    558,77 EUR Ausbildungsvergütung
    40 EUR VWL
    72,70 EUR Fahrtkosten
    90 EUR Ausbildungpauschale
    = 356,07 Nettoeinkommen ist klar


    aber dann:
    300 EUR Kaltmietsatz
    100 EUR Nebenkosten
    100 Mehrbedarf
    184 EUR Kindergeld


    es verbleiben ein Unterhaltsbedarf von 259,93 EUR. Wie kommt die Anwältin auf 259,93 EUR. Und Warum setzt Sie, obwohl sie wissen müsste das es 670 EUR Anspruch sind die 700 EUR an ?

    hallo,


    danke für deine Antwort. Mein Sohn hat bis vor kurzem bei seinem Vater in der Wohnung 4 Zimmer // 130m2 gewohnt. Im Haus meiner EX Schwiegereltern hat er jetzt eine "Wohnung gemietet". Das kann doch nicht sein. Steht meinem Sohn eine eigene Wohnung zu ? und dann noch in einem Haus, in dem offentsichtlich mein Sohn Null Miete bezahlen wird ?

    Hallo zusammen,


    mein Sohn ist diesen Monat volljährig geworden, wohnt bei
    seinem Vater und ist in der Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung beträgt 558,77
    Eur. netto. Er leistet 40 Eur. vermögenswirksame


    Leistungen und die Fahrtkosten zu seiner Arbeitsstelle betragen 72,70 Eur. Ein
    Ausbildung pauschale von 90 Eur. reduzieren sein Nettoeinkommen auf 356,07 Eur.


    Der Unterhaltsbedarf bestimmt, so schreibt die Anwältin, sich aufgrund des Bewohnens
    einer eigenen Wohnung im Obergeschoss des gleichen Hauses wie der Vater wohnt
    nun auf 700 EUR. Die Wohnung, gleich nach seinem 18 Geburtstag "angemietet" hat 45 m2
    und kostet 300 EUR plus Nebenkosten in Höhe von 100 Eur. zuzgl. eines Mehrbedarfs von
    100 Eur aufgrund der Höhe der Mietausgaben.


    Das Kindergeld in Höhe von 184 EUR. wird voll angerechnet. Daraus ergibt sich ein Unterhaltsbedarf von 259,93 EUR.
    Meine Sohn hat vorher in der Wohnung des Vaters ( 130m2) gewohnt und mietet nun plötzlich eine Wohnung im gleichen Haus wie der Vater wohnt.


    Das Haus gehört meinem EX Schwiegervater.


    Was sagt ihr zu diesem Fall ?


    wie verhalte ich mich hier am besten?