Beiträge von Teddyboer

    Hallo chico,


    vielen Dank für deine hilfreiche Antwort (sofern sie gesetzlich korrekt ist):


    Warum meinst Du denn, so viel Unterhalt zahlen zu müssen. Das 23 jährige Kind hat ja gar keinen Anspruch auf Unterhalt. Es arbeitet doch selber.


    die Tabelle zeigt sogar aktuell : 1087 Euro (Ehegattenunterhalt:685 Euro / Unterhalt 1. Kind: 402 Euro) :(


    Zitat

    So, weiter. Warum überweist Du bei Zahlung des Weihnachtsgeldes 1.200€? Von dem Weihnachtsgeld bekommt die Ex doch nichts ab.


    hm.. gute Frage .. weil ich wollte dass sie auch was davon hat ...


    Zitat

    Dann wird das bereinigt um berufsbedingte Aufwendungen (Fahrtweg zur Arbeit x KM-Pauschale) und sekundäre Altersvorsorge, falls betrieben.


    Ok .. werde ich berücksichtigen ..


    Zitat

    Schulden welche Du schon in der Ehe bedienen musstest, werden ebenfalls bereinigend anerkannt. es sollte aber in geeigneter Höhe sein. Solltest Du monatlich so viel tilgen, dass für den Mindestunterhalt nichts mehr verbleibt, müsstest Du die Raten strecken.


    ?? werde ich dazu verfplichtet, die Ratenlaufzeit zu erhöhen ? zum Wohle des Ehegattenunterhalts ?


    Danke nochmal

    Hallo Edy, danke für Deine Antwort :


    Hallo Teddyboer,
    Das mit dem Selbstbehalt interpretierst du falsch.
    Der Selbstbehalt bedeutet, dir bleibt diese Summe. Davon musst du alles zahlen( Miete,Auto,Essen,Kleidung usw.)
    edy


    ..aber ich glaube schon dass ich das richtig verstanden habe.. die Frage ist ja was passiert wenn ich nicht soviel Geld übrig habe.

    Hallo,


    ich hoffe meine Frage wird hier höflich aufgenommen (In Foren werden unerfahrene Fragende ja oft erstmal "angegriffen")


    Ich habe mich seit 09.2014 getrennt. Zwei Kinder (23, Arbeiter , 17, Schülerin) wohnen bei ihr.


    Ich/wir sind etwas "gelähmt" was den "ordentlichen" Weg angeht ..
    Bisher einige ich mich mit meiner Frau auf eine geringe Zahlung von 550 Euro .. sie arbeitet selbst und verdient ca. 750 netto .. ich selbst 2900 netto. (Mit dem Weihnachtsgehalt habe ich ihr 1200 Euro überwiesen).


    Trotz aller Absicht ist es mir aufgrund historischer Überschuldung nich möglich den offiziellen Beitrag aus der D-dorf.Tabelle zu zahlen .. (das wären wohl ~800)


    Für mich stellen sich nun ein paar Fragen, die ein Anwalt mir nur für teuer Geld beantwortet (das ich nicht habe..):


    1.) Muss meine Frau die Schuldenlast von mir/uns akzeptieren (ich zahlte schon immer alle Schulden von meinem Gehalt) ?
    2.) Wenn diese Selbsterhalt auf 1100 Euro liegt .. was wird dafür alles berücksichtigt ? (Schulden/Miete/Vers/Steuern) ? - denn mein Restgehalt liegt weeeeiiit darunter (z.Zt. 300 Euro nach allen Abzügen) ...
    3.) Ist diese "anwaltslose" Einigung gefährlich für mich ? Bisher scheuen wir beide einen Anwalt zu "aktivieren" / Sie, weil sie wohl fürchtet schlechter weg zu kommen, und ich weil ich die Kosten für den Anwalt nicht leisten kann.. was passiert wenn sie im Oktober die Scheidung einreicht ? Was passiert wenn sie das nicht tut ?


    dieses "Ausssitzen" der Situation kommt mir falsch vor .. zumal ich ja seit 2015 nun auch noch auf LstKl 1 falle und nochmal 400 Euro netto weniger verdiene.. wodurch ich meiner Frau nur noch max. 300 Euro geben könnte (und mit noch weniger leben muss...)


    Ich bin ein bisschen ratlos .. und könnte einen "Arschtritt" zum Bewegen benötigen .. ;-) .
    Ich möchte keinen "Krieg" mit meiner Frau .. aber ich will auch nicht ins offene Messer rennen ....


    Vielen Dank für eure Zeit/Geduld und Mühe (und hoffentlich Höflichkeit) im Vorraus. :thumbup: