Beiträge von FragenHilft

    Hallo Timekeeper
    Ich glaub wir reden irgendwie aneinander vorbei. Derzeit ist unser erstes Ziel das dem Kind geholfen wird. Das heißt jetzt nicht zwingend das es da raus soll, aber es sollte doch zumindest daraufhin gearbeitet werden das "Gewalt" in der Familie keine Rolle mehr spielt. Es gibt halt Familien die suchen sich in solchen Fällen Hilfe, bzw nehmen sie von dem Ämter an, ja und einige brauchen halt was Nachdruck um letztendlich einzusehen das ein generelles umdenken allen in der Familie gut tut.

    Hallo Timekeeper
    Das die Mutter das ganze nur von einer Seite 'so wie es ihr vom Kind berichtet sieht bzw beurteilen kann ist klar. Wie sollte sie auch die andere Seite sehen können, wenn die es nicht will.
    Na und ob die Mutter das ganze zu über trieben sieht das ist ansichtssache. Ich möchte nicht ausschließen das es Kinder gibt denen es noch schlechter geht wie dem Kind. Aber dennoch finde ich das das Kind die Schläge nicht dulden muss.Auch wenn sie nun wieder zurück ist sollte doch wenigstens geschaut werden ob die schlagenden Personen verstehen das dies so nicht in Ordnung ist, denn erst dann wenn sie das kappieren gibt es Hoffnung das die damit aufhören.
    Denn derzeit ist der Großvater der Ansicht das Schlagen völlig normal ist und er es daheim darf das erlaubt ihm sein Hausrecht.

    Hallo Timekeeper
    In welchem Sinne differenziertersehen?
    Das das Kind an der Oma hängt ist uns klar, schließlich ist die oma die einzigste da im Haus die hin und wieder mal anstatt dem Kind was drauf bekommt. Wenn die Oma nicht gerade selbst in Augen ihres Mannes prügel verdient hat, denn dann bekommen beide "Kind und Oma" Prügel.
    Ok evtl war es ein wenig naiv das wir uns dachten das wenn das Kind da raus ist die Oma auch den Mut findet daraus zu gehen. So hat die Oma es wohl eher für besser empfunden das Enkelkind wieder"unter Druck ihres Mannes" für die Rückkehr zu bewegen.

    Hallo
    Bei Gericht ist einmal die Sache mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht und dem Sorgerecht seitens der Mutter abgegeben worden. Ja und bei der Staatsanwaltschaft liegt eine Anzeige vor wegen Körperverletzung /Kindesmisshandlung? auf jeden Fall heißt es da das für das Kind irgendein Pfleger gesucht wird der das Kind bei Gericht vertritt da es noch minderjährig ist und sich die Anzeige ja auch gegen ihren Sorgeberechtigten richtet. Da müssen die wohl irgendwem haben der dann bestimmt das die Aussage des Kindes zählt bzw eine Aussage zustimmt.Mehr wollte er uns nicht sagen da laufendes Verfahren.

    Hallo
    Es gibt in dem Fall leider schlechte und gute Neuigkeiten. Zuerst die schlechten das Kind ist wieder zurück Wurde solange bearbeitet von der Oma ( welche das Kind als einzigste sehen u sprechen durfte) da es so das Kind wohl bei der Inobhutnahme sagte. Nun ja nun ist das Kind wieder zuhause. In der schule hat sie die Klasse gewechselt " angeblich wegen Mobbing" u da sie in der alten Klasse wohl kaum Freunde hatte. Na und jetzt hat sie mit keinem mehr Kontakt ihre neuen Mitschüler darf sie net treffen. Sie wird von der Schule abgeholt u auch gebracht Freundinnen die dort anrufen bekommen nur die Aussage : die ist nicht da" und dann wird aufgelegt. Ja und für das JA ist augenscheinlich alles ok, schließlich ist das Kind wieder zuhause. Hatten nämlich mit dem JA gesprochen da wir uns sorgen machten aber da sind wir auf taube Ohren gestoßen, in jeden satz hieß es" es ist sache des Erziehungsberechtigten wie er seine Tochter großzieht da haben wir nichts mit zu tun und wenn da was falsch laufen würde dann würden wir eh keine Infos bekommen. Als ich darauf meinte das ich ja gar nicht so viele Infos haben möchte ausser halt das man halt weiß das nach dem Kind mal geschaut wird bzw das das ganze im Auge behalten wird. Meinte die Mitarbeiterin nur " na gut ich notier mir das aber obs was bringt". Nun ja wir dachten dann erst" na haben die wieder das erreicht was sie wollten da bleibt wohl nur noch beten das es nicht doch mal zu heftig wird.
    Aber dann haben wir von der Polizei erfahren das die Sache nciht vom Tisch ist ein aussitzen gibt es in dem Fall nicht. Ja u das sich der bearbeitende Beamte noch mal mit dem JA in verbindung setzen will weshalb genau das Kind wieder daheim ist und wieso dies nicht die anderen " Stellen" wissen. Kann jetzt aber nicht sagen wie er das meint. Ich war nur beruhigt das da doch noch wer ist der sich gedanken macht.

    Hallo
    Der Antrag ist soweit ich es mitbekommen habe wohl fristgemäß gestellt worden. Nun hieß es wohl, das das Kind solange das mit dem Aufenthaltsrecht und später evtl Sorgerecht nicht geregelt ist da in der Einrichtung verbleibt. Was wir allerdings derzeit gar nicht verstehen, ist das das Kind immer noch nicht mit irgendjemanden außerhalb der Einrichtung reden darf. Erst hieß es das die erste Woche Funkstille sein soll. Nach dieser Woche hieß es gegenüber der Muter das das Kind nur mit einem Sorgeberechtigten verbunden wird? Wir können uns da kein Reim zu machen was das bringen soll. Das das Kind zwar mit dem Peiniger reden darf, aber mit Leuten die es mag nicht?

    Hallo
    Nun wissen wir mehr, das Kind kommt definitiv nicht zurück zum Vater. Ob es am Ende zur Mutter kommt vermochte beim Amt keiner sagen. Es hieß das das Kind bis zur Entscheidung dort verbleibt wo es sich derzeit befindet. Der Mutter werden aber wohl Umgangs Wochenenden eingeräumt, zum näheren kennenlernen.Alles weitere wird entschieden wenn es soweit ist. Vorerst beschränkt sich der Kontakt auf das Telefonieren. Der Mutter wurde schon angeraten sich über Psychologen schlau zu machen,wo das Kind im Anschluss weiter behandelt werden kann falls es da hin kommt.

    Hallo
    Ich hätte da noch eine Frage das 14 jährige Kind ist ja nun vorerst aus der Familie was geschieht eigentlich mit den Geschwistern ? Werden die auch gefragt ob die evtl auch geschlagen werden? Oder müssen die wenn dem so ist erst abwarten bis sie mal vor richtigen Zeugen(die auch handeln) geschlagen werden oder sich wie das andere Kind selbst trauen was zu erzählen?

    Hallo
    Habe mit der Mutter gesprochen die hat ihren Anwalt schon alle Bevollmächtigungen unterschrieben so das alles von der Seite anläuft. Desweiteren erzählte Sie, das ihr das JA gesagt habe, das das Kind bis zur Klärung der im Raum stehenden Anschuldigungen auf jeden Fall in der Einrichtung verbleibt. Und am Freitag darf sie kurz mit dem Kind reden sprich telefonieren. Der Vater und Großvater haben solange Kontaktsperre wie es das Kind wünscht habe ich zumindest so verstanden.

    Hallo
    Nachdem das We vorbei ist, haben wir erfahren, das das Kind erstmal für eine weile weder mit Bekannten noch freunden kontakt haben soll. Ich denke mal das dies einmal dazu dienen soll, das das Kind zur Ruhe kommt, und um evtl jeden Einfluss zu vermeiden falls das Kind nochmal diesbezüglich angehört wird. Aber so ganz weiß ich es nicht. Von den Ämtern sind da nun zwei Mitarbeiter vom JA dran und eine Vom Gesundheitsamt. Obwohl ich die Funktion vom Gesundheitsamt noch nicht recht einordnen kann.
    Soweit ist das alles erstmal als Zwischeninfo

    Hallo
    Was das mit dem Anwaltsschreiben zum Gericht angeht, da handelte es sich um Umgangsrecht zwecks Kind kennen lernen und um diese Sorgerechtssache. Da sollte wohl das JA übersprungen werden, da sie es in den ganzen Jahren nicht hinbekommen haben in der Richtung tätig zu werden, obwohl die Mutter drum bat.
    Was das Kind angeht, dieses ist seit Heute Abend in Obhut. Es ist heute nur mit Jogginghose bekleidet durch den Schnee geradelt und am Ende bei uns gelandet. Da es Zuhause mal wieder Streß gab, ok es waren heute mal Ausnahmsweise keine Schläge aber verbale Äußerungen da kann man nur mit den Kopf schütteln.
    Nun ja das Kind hat dann von uns aus die Polizei angerufen worauf dann ein Beamte und eine Beamtin hierher kamen. Die haben dann mit dem Kind geredet und das JA angerufen. Und als auch die vom Kind gehört haben das es nicht wieder zurück möchte haben sie versucht den Vater zu erreichen. Es hieß irgendwie das er gefragt werden müsse ob das Kind evtl zu seiner Mutter vorüber gehend darf oder halt in eine Einrichtung. Da der Vater nicht zu erreichen war, hat das JA entschieden das es erstmal in eine Einrichtung kommt.
    Die Beamtin hat uns dann noch gesagt, das die Mutter am Montag beim JA anrufen soll um genauer zu erfahren wie es dann weiter läuft und das bis dahin der Polizeibericht rüber gefaxt wird.
    Nun heißt es abwarten. Aber das wichtigste ist getan, das Kind ist da raus.

    Hallo
    Also ich würde es an deiner Stelle auf eine Verhandlung ankommen lasse. Auch wenn es nach diesem Gutachtertermin, der meiner Vermutung nach von der Gegenseite bestellt wurde in einem Schreiben heißen sollte das du aus gesundheitlichen gründen sehr wohl länger arbeiten könntest. Und somit der volle Unterhalt gezahlt werden kann. Du musst auch damit rechnen das dir die Gegenseite danach ein Vergleich anbietet, wo dein Ex großzügiger weise nicht den vollen aber halt was mehr Unterhalt verlangt. Dieser vergünstigste Unterhalt wird selbstverständlich nur angeboten wenn es nicht vor Gericht geht ;-) . Wenn es vor Gericht geht, musst du laut Gegenseite damit rechnen mehr zahlen zu müssen. Was dich aber nicht abschrecken sollte es dennoch ganz durch zuziehen.
    In übrigen würde ich versuchen den Termin beim Gutachter mit dem positiven ein Besuch bei deinen Kindern zu verbinden. In Sachen Umgang kann ich dir von einigen Fällen in meinem Umfeld erzählen wo es vor Gericht hieß, das sich quasi beide Elternteile soweit es ihnen wirtschaftlich möglich ist an den Kosten des Umgangs zu beteiligen haben. Ich weiß ja nicht wie alt die Kinder sind, aber evtl könnten die schon alleine mit dem Zug fahren. Oder schaut mal nach ob auf dieser Strecke eine Zugbegleitung für Alleinreisende Kinder eingesetzt wird. es kann auch sein das ein Fernbus fährt oder es euch eventuell günstiger kommt wenn die Kinder fliegen.
    Dann hätte ich da noch was , was du mal bedenken solltest. Bist du dir sicher das dieser Gutachter wirklich nur deine Arbeitsfähigkeit oder wie auch immer begutachten soll? Ich weiß ja nicht welche Krankheit du damals solange durchgemacht hast. Dies musst du hier auch nicht kund tun. Aber nicht das dieser Gutachter unter einem dir falsch vorgegaukelten Vorwand bestellt wurde. Und es evtl Ziel am Umgang zu rütteln?. Ich möchte deinem Ex jetzt nichts unterstellen aber frisch verliebte kommen des öfteren auf so manche klöpse.

    Hallo
    Wenn ich es recht verstehe hattet ihr bis dato noch kein Gerichtstermin wo das mit dem Unterhalt richtig geklärt wurde. Die Unterhaltszahlungen wurden quasi einvernehmlich festgesetzt und zu seiner Sicherheit beim JA beurkundet. So das er falls du in Verzug bist eine Pfändung anstreben kann?
    Ich an deiner Stelle würde einer eventuellen Verhandlung nicht so missgünstige entgegen sehen. Ich denke nicht das das Gericht von dir unmögliches erwartet. Immerhin hast du bis Dato pünktlich gezahlt.Und da der Vater der Kinder gut verdient könnte es sein das er dem Gericht erklären muss,weswegen er ausgerechnet jetzt mehr unterhalt anstrebt.
    Das mit dem Evtl Arbeitsplatz Wechsel birgt ja auch die Gefahr, das du dann gegebenenfalls kein Unterhalt mehr zahlen kannst. Ich denke mal das du derzeit eine Festanstellung hast, würdest du wechseln dann fangst du mit einem Zeitvertrag an.Was ist wenn dieser dann nicht verlängert wird?
    Des weiteren würde ich einfach mal nachsehen ob sich eine 40std Woche wirklich so sehr auf dein Nettogehalt auswirkt, das du den vollen Unterhalt überhaupt zahlen könntest. Mehr Brutto heißt nicht gleich mehr Netto.

    Hallo
    Wenn ich die Mutter richtig verstanden habe, soll diese Inobhutnahme dann erfolgen wenn der Familie das Gerichtschreiben übermittelt wird. Der Anwalt wollte das mit dem Richter abklären. es hieß irgendwie das man sich bei dem JA vor Ort jetzt nicht sicher sein kann das die die Lage richtig verstehen zumal es derzeit keine körperlichen Übergriffe gab. Ja und das mit den Bildern der blauen Flecken meinte der Anwalt kann man angeben aber alles andere, inwieweit die als Beweis zählen kann man erst beim Verfahren sehen. Demnach soll wohl abgewartet werdet bis das Schreiben u somit diese inobhutnahme zeitgleich geschieht. Sollte es bis dahin irgendwelche Übergriffe geben sollte die Polizei gerufen werden und eine ärztliche Untersuchung angestrebt werden.
    Allerdings kann ich nicht 100% sagen das sie das alles richtig verstanden hat, ich war beim Termin nicht dabei.


    In Sachen das sich die zwei gar nicht kennen das kann man so nicht sagen. Die beiden kennen sich, sie kennen sich nur nicht als Mutter und Kind. Ok ich versteh schon wie du das meinst. Aber wenn ich die Beziehung zwischen Vater und Kind und Mutter und Kind vergleiche, dann sind beide Elternteile auf dem gleichen Stand, wobei die Mutter derzeit wohl mehr weiß was das Kind macht als der Vater

    Hallo


    So wie edy schon schrieb der anwalt kann viel fordern. Und nach meinen Erfahrungen pokern die eh immer was höher, darüber hinaus kann man ja auch nicht sagen in wie weit er sich von der neuen Partnerin beeinflussen lässt.
    Was ich mich allerdings frage, ist wieso soll ein Gutachter da rein gezogen werden? Das verstehe ich irgendwie nicht, der kostet doch Geld und wenn letztendlich bei Gericht doch entschieden wird, das du mit deinen jetzigen Job alles dir Mögliche tust um für den Kindesunterhalt zu sorgen, hat er verloren und müsste den Gutachter allein bezahlen.
    Oder wurdest du in der Vergangenheit schon mal angeschrieben wegen Unterhalt und solltest der Gegenseite klar machen weshalb du nicht mehr zahlen kannst? Und du hast eine nicht ausreichende Stellungsnahme abgegeben.
    Ich frage mich grad, ob es überhaupt geht dir nicht nur ein Gutachter an die Seite zustellen sondern auch gleich noch ein Termin auf zu drücken? Februar ist ja nicht mehr weit.

    Hallo
    Die leibliche Mutter war heute beim Anwalt, dieser möchte sich nun darum Kümmern das sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt danach meinte er wird sich in der Situation um das Sorgerecht gekümmert. In Punkto Kind da geht direkt ein schreiben zu Gericht das JA hier vor Ort wird gar nicht erst angeschrieben. Das hat wohl den Hintergrund, das bei der Anwaltskanzlei schon Anzeigen gegen das JA hier vorliegen .In allen Fällen wurde nichts unternommen trotz mehrfachen bitten. Nein das kann ich so nicht stehen lassen das JA hat bei den besagten Familien wohl angerufen und telefonisch eben nachgefragt ob in der Familie alles in Ordnung wäre.
    Und ich dachte schon das ich mein Braß auf dem JA nur habe weil es derzeit bei uns in der Sache hier nicht so läuft, aber wenn man das hört weiß ich nicht was man davon halten soll.