Misshandeltes 14 jähriges Kind möchte zur leiblicher Mutter( die nicht das Sorgerecht hat) hat das Kind eine chance

  • Hallo
    das Kind weiss das es jederzeit zu uns kommen kann bzw das wir es auch holen würden, dann wird halt von Unterwegs zum Kind die Polizei gerufen. Die dann das Kind daraus holt, Ich würde dort in erster Linie hin fahren um dem Kind zu zeigen das es wem aus der Verwandtschaft gibt wer auch da hinter steht.


    Der Weg zur nächsten Polizeidienststelle ist nach der Schule zu weit. Die Wache vor Ort ist nur Halbtags besetzt..

  • Hallo
    Die leibliche Mutter war heute beim Anwalt, dieser möchte sich nun darum Kümmern das sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt danach meinte er wird sich in der Situation um das Sorgerecht gekümmert. In Punkto Kind da geht direkt ein schreiben zu Gericht das JA hier vor Ort wird gar nicht erst angeschrieben. Das hat wohl den Hintergrund, das bei der Anwaltskanzlei schon Anzeigen gegen das JA hier vorliegen .In allen Fällen wurde nichts unternommen trotz mehrfachen bitten. Nein das kann ich so nicht stehen lassen das JA hat bei den besagten Familien wohl angerufen und telefonisch eben nachgefragt ob in der Familie alles in Ordnung wäre.
    Und ich dachte schon das ich mein Braß auf dem JA nur habe weil es derzeit bei uns in der Sache hier nicht so läuft, aber wenn man das hört weiß ich nicht was man davon halten soll.

  • Hi,


    ob die Mutter das Sorgerecht bekommt, derzeit, das wage ich zu bezweifeln. Sie kennt doch das Kind gar nicht. Man muss doch erst feststellen, ob es zwischen Mutter und Kind "passt." Außerdem kann so ein Verfahren Monate dauern. Was ist mit der Inobhutnahme?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Wenn ich die Mutter richtig verstanden habe, soll diese Inobhutnahme dann erfolgen wenn der Familie das Gerichtschreiben übermittelt wird. Der Anwalt wollte das mit dem Richter abklären. es hieß irgendwie das man sich bei dem JA vor Ort jetzt nicht sicher sein kann das die die Lage richtig verstehen zumal es derzeit keine körperlichen Übergriffe gab. Ja und das mit den Bildern der blauen Flecken meinte der Anwalt kann man angeben aber alles andere, inwieweit die als Beweis zählen kann man erst beim Verfahren sehen. Demnach soll wohl abgewartet werdet bis das Schreiben u somit diese inobhutnahme zeitgleich geschieht. Sollte es bis dahin irgendwelche Übergriffe geben sollte die Polizei gerufen werden und eine ärztliche Untersuchung angestrebt werden.
    Allerdings kann ich nicht 100% sagen das sie das alles richtig verstanden hat, ich war beim Termin nicht dabei.


    In Sachen das sich die zwei gar nicht kennen das kann man so nicht sagen. Die beiden kennen sich, sie kennen sich nur nicht als Mutter und Kind. Ok ich versteh schon wie du das meinst. Aber wenn ich die Beziehung zwischen Vater und Kind und Mutter und Kind vergleiche, dann sind beide Elternteile auf dem gleichen Stand, wobei die Mutter derzeit wohl mehr weiß was das Kind macht als der Vater

  • Hi,


    wenn ein Urteil da ist, dann ist es keine Inobhutnahme mehr. Das ist dann einer Herausgabe des Kindes durch den Gerichtsvollzieher. Damit hat das Jugendamt gar nichts zu tun. Nur, jetzt beginnt folgendes, das hätte eigentlich der Anwalt rüberbringen sollen. Die Antragsschrift wird dem Vater zugestellt, das Kind wird begutachtet. Das Erstellen des Gutachtens wird Monate dauern. Und dann irgenwann kommt eine Entscheidung, die beim Oberlandesgericht von beiden Seiten angefochten werden kann. Folglich ändert sich in den nächsten Monaten bis Jahren gar nichts.


    Wenn das gewünscht ist, völlig in Ordnung. Nur, jemand beibt auf der Strecke, und das ist das Kind. Schade.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    @timekeeper
    Aber das Kind wäre dann doch da raus oder? Ob das ganze übers JA schneller laufen würde kann ich nicht beurteilen, weiß wohl aber das der Großvater es nicht akzeptieren wird, falls das JA sagt das das Kind evtl doch besser woanders aufgehoben ist. Dann würde ab da dann nen Gutachter bestellt und ob das dann schneller ist?

  • Hi,


    es sind zwei völlig verschienene Schienen. Die Inobhutnahme ist öffentliches Recht, das Kind bleibt dann aus der Familie, bis eben begutachtecht ist. Bei dem Verfahren, für ihr euch entscheidet habt, bleibt das Kind in der Familie. Und die Inobhutnahme über das Jugendamt, die läuft sofort. Die endgültige Entscheidung kann genauso lange dauern, nur wo sich das Kind in der Zeit aufhält, das ist eben ein himmelweiter Unterschied.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Danke. Ich werde da gleich nochmal nachharken wie und was da jetzt an Schreiben genau rausgeht und das sie den Anwalt nochmal anrufen soll um dies genau abzuklären. Denn das das Kind in der Familie verbleibt war nicht sinn und Zweck der Sache.

  • Nochmals eine etwas ausführlichere Erklärung.


    Gem. Art. 6 GG hat der Staat ein Wächteramt. Das bedeutet, er muss (durch das Jugendamt) einschreiten, wenn ein Kind gefährdet ist. Wie das geschieht, das ergibt sich aus dem SGB VIII. Eine Form des Eingriffs ist die Inobhutnahme. Die kann einmal auf Eigeninitiatve des Jugendamts erfolgen, aber auch, wenn das Kind darum bittet, § 42 SGB VIII. Dieser "Bitte" ist zwingend nachzukommen, es sei denn sie erfolgt offensichtlich missbräuchlich (ich darf nicht in das POP-Konzert xy, meine Eltern kaufen mir dieses und jenes nicht, ich muss jeden Tag zur Schule u.s.w.). In allen anderen Fällen MUSS das Jugendamt das Kind auswärts unterbringen. Es hat die Eltern (hier den Vater) sofort zu unterrichten. Sind die Eltern mit der externen Unterbringung einverstanden, ist nichts weiter zu veranlassen. Sind die Eltern nicht einverstanden, dann ist unverzüglich (binnen 3 Werktagen) ein Antrag beim Familiengericht zu stellen, § 1666 BGB.


    So, und hier kommt jetzt die Schnittstelle ins normale Zivilrecht. Aber erst hier. Und bis zur Klärung der Angelegenheit bleibt das Kind auswärts untergebracht.


    Bis man an diesen Punkt kommt, ist der "normale" Weg der Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechts ein völlig anderer. Sofern das Kind nur von einem Elternteil zum anderen wechseln soll, bedarf es keiner gerichtlichen Entscheidung, wenn sich die Eltern einig sind. Dasselbe gilt für ein Kind, welches bei nahen Verwandten untergebracht wird (bis Verwandtheitsgrad 3). Die Unterbringung bei ferneren Verwandten, Fremden bedarf der Einrichtung einer Pflegestelle durch das Jugendamt, sofern die Unterbringung zwei Monate überschreitet, also nicht nur vorübergehender Art ist.


    Hier ist nach Einschätzung des Anwalts kein Notfall gegeben. Also kann der Wechsel zivilrechtlich nur durch eine Gerichtsentscheidung ergehen. Die fehlende Willenserklärung des Vaters wird quasi durch eine Gerichtsentscheidung ersetzt. Wenn kein Eilfall vorliegt (was hier wohl nicht der Fall ist, hörte sich am Anfang anders an), dann bleibt eben das ganz normale Gerichtsverfahren. Und das kann dauern. Mit Begutachtung und allem, was dazu gehört. Gegen diese Entscheidung ist dann noch ein Rechtsmittel möglich. Kann natürlich sein, dass der Richter nicht so furchtbar ausgelastet ist. Dann geht es schneller. Und dieses Verfahren wird, wie jedes Zivilverfahren auch, durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt. Zwar ist da häufig die Polizei dabei, allerdings nicht, um die Entscheidung durchzusetzen, sondern um die vollstreckende Person (GV) zu schützen.


    Unter Berücksichtigung dieser Optionen schien es mir ratsam, die Kombi zu empfehlen.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Was das mit dem Anwaltsschreiben zum Gericht angeht, da handelte es sich um Umgangsrecht zwecks Kind kennen lernen und um diese Sorgerechtssache. Da sollte wohl das JA übersprungen werden, da sie es in den ganzen Jahren nicht hinbekommen haben in der Richtung tätig zu werden, obwohl die Mutter drum bat.
    Was das Kind angeht, dieses ist seit Heute Abend in Obhut. Es ist heute nur mit Jogginghose bekleidet durch den Schnee geradelt und am Ende bei uns gelandet. Da es Zuhause mal wieder Streß gab, ok es waren heute mal Ausnahmsweise keine Schläge aber verbale Äußerungen da kann man nur mit den Kopf schütteln.
    Nun ja das Kind hat dann von uns aus die Polizei angerufen worauf dann ein Beamte und eine Beamtin hierher kamen. Die haben dann mit dem Kind geredet und das JA angerufen. Und als auch die vom Kind gehört haben das es nicht wieder zurück möchte haben sie versucht den Vater zu erreichen. Es hieß irgendwie das er gefragt werden müsse ob das Kind evtl zu seiner Mutter vorüber gehend darf oder halt in eine Einrichtung. Da der Vater nicht zu erreichen war, hat das JA entschieden das es erstmal in eine Einrichtung kommt.
    Die Beamtin hat uns dann noch gesagt, das die Mutter am Montag beim JA anrufen soll um genauer zu erfahren wie es dann weiter läuft und das bis dahin der Polizeibericht rüber gefaxt wird.
    Nun heißt es abwarten. Aber das wichtigste ist getan, das Kind ist da raus.

  • Hi,


    das freut mich. War meine Taktik doch die richtige.


    Noch ergänzend Nacchfolgendes. Das Jugendamt kann in so Fällen doch gar nichts entscheiden. Dem Jugendamt kommt ausschließlich eine beratende Funktion zu, mehr nicht. Es muss nicht unbedingt tätig werden. Nur, wenn die Voraussetzungen des § 42 SGB VIII vorliegen. Und da hat das Jugendamt doch völlig richtig reagiert. Und der Anwalt hatte nur die eine Möglichkeit. Warum er die nicht gleich mit der Inobhutnahme kombiniert hat, keine Ahnung. Allerdings wird das Gericht das Jugendamt zwingend einschalten.


    Mir gefällt die Zwischenlösung durchaus. Alle haben die Zeit, zur Ruhe zu kommen, auch das Kind. Die Ausgangsposition bei Gericht ist jetzt für die Mutter besser, und sie wird das Kind regelmässig sehen, man kann das Zusammenleben an Umgangswochenenden testen. Das hilft allen. Die Mutter sollte jetzt aber den Kindesunterhalt nicht mehr an den Vater zahlen, sondern an das Jugendamt. Ich hoffe, dass der Anwalt wenigstens das richtig hin bekommt.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Nachdem das We vorbei ist, haben wir erfahren, das das Kind erstmal für eine weile weder mit Bekannten noch freunden kontakt haben soll. Ich denke mal das dies einmal dazu dienen soll, das das Kind zur Ruhe kommt, und um evtl jeden Einfluss zu vermeiden falls das Kind nochmal diesbezüglich angehört wird. Aber so ganz weiß ich es nicht. Von den Ämtern sind da nun zwei Mitarbeiter vom JA dran und eine Vom Gesundheitsamt. Obwohl ich die Funktion vom Gesundheitsamt noch nicht recht einordnen kann.
    Soweit ist das alles erstmal als Zwischeninfo

  • Hi,


    Euch ist klar, dass nach der Inobhutnahme binnen drei Werktagen ein Antrag bei Gericht vorliegen muss, zumindest auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrecht auf wen auch immer, andernfalls das Kind zurück zu dem Vater muss?


    Das mit dem Gesundeitsamt kapiere ich auch nicht ganz. Da muss es schon Anhaltspunkte geben, dass irgenwas nicht in Ordnung ist. Wobei die von mir weiter oben ganz vage geäusserte Vermutung von sexuellem Missbrauch ja im Raum steht. Die Art des Abschotten des Kindes ist ja der Klassiker in so Fällen. Bei uns wird allerdings nicht das Gesundheitsamt eingeschaltet, sondern das städtische Krankenhaus mit seiner gerichtsmedizinischen Abteilung.


    Aber bitte, macht beim Anwalt Druck, dass er den Antrag bei Gericht bis Mittwoch einreicht. Das ist erst einmal wichtig, damit das Kind nicht schon in ein paar Tagen zurück zum Vater muss.


    Herzlichst


    TK

  • Hallo
    Habe mit der Mutter gesprochen die hat ihren Anwalt schon alle Bevollmächtigungen unterschrieben so das alles von der Seite anläuft. Desweiteren erzählte Sie, das ihr das JA gesagt habe, das das Kind bis zur Klärung der im Raum stehenden Anschuldigungen auf jeden Fall in der Einrichtung verbleibt. Und am Freitag darf sie kurz mit dem Kind reden sprich telefonieren. Der Vater und Großvater haben solange Kontaktsperre wie es das Kind wünscht habe ich zumindest so verstanden.

  • Hallo
    Ok werde nachher eh nochmal mit ihr telefonieren, dann soll sie mir sagen was gesagt wurde bzw wie, nicht das das nur so als Beruhigung gesagt wurde. Und die vom JA insgeheim hoffen das diese Anträge zu spät eingehen und somit deren Arbeit erledigt ist sobald das Kind wieder daheim beim Vater ist.

  • Hallo
    Ich hätte da noch eine Frage das 14 jährige Kind ist ja nun vorerst aus der Familie was geschieht eigentlich mit den Geschwistern ? Werden die auch gefragt ob die evtl auch geschlagen werden? Oder müssen die wenn dem so ist erst abwarten bis sie mal vor richtigen Zeugen(die auch handeln) geschlagen werden oder sich wie das andere Kind selbst trauen was zu erzählen?

  • Hi,


    das weiss man nicht. Das Jugendamt kümmert sich nur um das Wohlergehen der Kinder. Es hat keine Verpflichtung, eine Strafanzeige zu erstatten. Natürlich wird es in die Struktur der Familie rein schauen. Aber, verzettelt euch jetzt nicht. Wichtig ist, dass morgen der Antrag dem Gericht vorliegt, für die 14-jährige. Und dann sieht man weiter.


    Herzlichst


    TK