Beiträge von timekeeper

    Hi,


    nun gib der Tochter noch eine Woche oder etwas länger, vielleicht kommt ja noch was. Wenn nicht, würde ich dem JC mitteilen (auch per Einschreiben), dass du zum 1. September aus familienrechtlichen Gründen jedwede Zahlung einstellen wirst. Das Kind sei volljährig, könne/müsse für sich selbst sorgen, es sei denn, es ist in einer Ausbildung. Hierüber sei es dir gegenüber zur Auskunft verpflichtet, was trotz Aufforderung nicht geschehen sei.


    Und dann abwarten, was passiert. Letztlich muss die Tochter dann klagen, nicht du. Und sie muss beweisen. Das sind die Spielregeln.


    TK

    Hi,


    noch in Ergänzung: es gibt auch Verträge, die nicht in den aktuellen Versorgungsausgleich eingehen können, weil die erworbenen Anwartschaften noch nicht berechenbar sind. Das kann dann aber später nachgeholt werden, nennt sich "schuldrechtlicher Versorgungsausgleich." Oder aber die Verträge fließen in den Zugewinnausgleich ein.


    Die grobe Faustregel, die aber für das Verständnis der Sache aber doch sehr weiterführend ist, lautet immer noch "alles, was in der Ehe, also gemeinsam, erwirtschaftet wurde, ist aufzuteilen."


    TK

    Hi,


    ich habe ja auch nichts anderes geschrieben. Grundsätzlich können die Eltern intern den Unterhalt für das Kind, wie auch alle anderen Belange regeln. Ist doch kein Problem, solange die Rechte des Kindes gewahrt werden. Den Fall haben wir hier aber nicht. Hier werden gegenseitige Ansprüche der Eltern mit den Ansprüchen der Kinder "verlinkt." Oder überspitzt ausgedrückt: Kindesunterhalt wird zu einem Faktor der Vermögensaufteilung der Eltern, wobei die Vermischung von beiden in der angepeilten Form nicht geht. Es gibt da andere, saubere Wege mit demselben Ergebnis. Deshalb mein Rat mit der professionellen Unterstützung.


    TK

    Hi,


    es geht hier um die Verquickung von Ansprüchen des Kindes mit den Ansprüchen eines Elternteils. Das hat nichts damit zu tun, dass die Eltern untereinander klären können, wer für was beim Kind sorgt. Es ist ja kein Zufall, dass der Notar sich weigerte.


    TK

    Hi,


    was meinst du mit "anderer Möglichkeit?" Wir haben Vertragsfreiheit in Deutschland, die lediglich durch sittenwidrige Vereinbarungen oder sonstiges zwingendes Recht eingegrenzt bzw. beschränkt wird. Ihr könnt also vereinbaren, was ihr wollt. Bei all diesen Vereinbarungen ist aber zu bedenken, dass eine mögliche Bedürftigkeit von einem der Partner, der ihn zur Wahrnehmung staatlicher Unterstützung zwingt, dazu führt, dass auch überprüft wird, ob der Ex zahlen muss. Und das kann auch dann passieren, wenn durch eine notarielle Vereinbarung eine Unterhaltspflicht begrenzt oder ausgeschlossen ist.


    Bei euch geht es um viel Geld. Ich würde mich im Vorfeld von einem eigenen Anwalt beraten lassen, der sowohl den Aspekt des Kindesunterhalts als auch den der möglichen Bedürftigkeit in der Zukunft überprüft. Bitte keinen "gemeinsamen" Anwalt nehmen, den es ja ohnehin nicht gibt. Und, der Notar wird ja wohl gesagt haben, warum er den Vertrag so nicht erstellen will?


    TK

    Hi,


    es ist immer schwierig, individuelle Einzelfallentscheidungen ohne die Kenntnis des gesamten Falles auf einen anderen Fall zu übertragen.


    Grundsätzlich gilt, man darf sich während des Bestehens der Unterhaltspflicht nicht bedürftig machen und sich dadurch seinen Unterhaltsverpflichtungen entziehen. So, das ist die Regel. Und davon gibt es Ausnahmen, z.B: die Umschulung. Aber auch da wird genau auf den Einzelfall geschaut. Und selbst wenn man die Umschulung als unterhaltsrelevant akzeptiert, bedeutet das nicht, dass man völlig von jedweder Pflicht befreit ist. Es wird dann gerechnet wie bei jedem anderen Einkommensinhaber auch. D.h., das Einkommen ist zu bereinigen, der Selbstbehalt kann herabgesetzt werden, der so ermittelte Überschuss ist zwischen den Kindern der Altersgruppe entsprechend aufzuteilen.


    TK

    Hi,


    1. Schritt: nach DT Unterhaltsanspruch errechnen. Bitte nicht vergessen, das Kindergeld voll zu verrechnen. So, dann hast du die Wahl, ob du den vollen Betrag leistest, im Gegenzug Kostgeld verlangst oder aber anstelle von Kostgeld Naturalien anbietest. Eben Lebensmittel, Zimmer u.s.w. Da das Kind erwachsen ist, bietet sich eine Kombi an.


    TK

    Hi,


    ich schicke dir nachher eine PN, hab jetzt wenig Zeit. Das mit der Translate App ist so eine Sache. Einmal ist die Amtssprache Deutsch, zum anderen habe ich in meinem Berufsleben auch schon viele äußerst kritische Ergebnisse gesehen, einfach auch bei Fachausdrücken, die in den betroffenen Ländern verschieden belegt sind.


    TK

    Okay, dann haben wir da keine Baustelle, was die Sozialbehörden angeht, das wird nämlich oft vergessen. Deshalb meine Frage.


    Wenn man mal ganz objektiv an die Sache ran geht: die Masse aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen, des täglichen Lebens, die derjenige trifft, bei dem sich das Kind gerade aufhält. Überspitzt formuliert, ist das Sorgerecht gekennzeichnet von ein paar Unterschriften und das wars. Eben der Beitritt zum Fußballverein, Unterschrift für einen Schulwechsel, oder eben eine spezielle ärztliche Behandlung, ist also nicht so wahnsinnig viel.


    Ich würde folgendes anstreben: über eine lokale soziale Stelle, evtl. auch Anwalt mit Mediatorqualifikation versuchen mit den Eltern eine Einigung herbei zu führen. Das sollte aber unter sachkundigem Management geschehen. Und auch nicht das alleinige Sorgerecht anstreben. Es einfach mal versuchen, eine Vollmacht z.B. für schulische Belange zu erhalten. Das ist für die Eltern auch nicht so einschneidend. Und, eine Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden. Vielleicht findet man über diesen Weg Zugang zueinander. Ist nicht so einschneidend; keine Schuldzuweisung und nimmt hoffentlich den Eltern das Gefühl, versagt zu haben. Das ist jetzt ganz wichtig.


    Wäre das ein Anfang?


    TK

    Hi,


    doch natürlich spielt der Wille des Kindes auch eine Rolle. Grobe Regel: je älter das Kind ist, desto mehr Gewicht bekommt der eigene Wille. Aber letztlich ist das nur ein Mosaikstein in dem ganzen Compound. Mal eine sehr indiskrete Frage: wie sind denn die Großeltern finanziell gestellt? Und wie die Eltern? Bekommt jemand Bürgergeld oder eine sonstige staatliche Subvention?


    TK

    Hi,


    auch dieses tolle Forum hat keine Zauberfeen im Angebot, leider.


    Es ist nicht unbedingt Aufgabe, die Großeltern zu beraten. Grundsätzlich können Kinder ohne gerichtliche Entscheidung auch bei nahen Verwandten leben, wenn denn alle einverstanden sind. Der Ist-Zustand kann also beibehalten werden, solange die Eltern den Zustand dulden. Wenn nicht mehr, müssten sie im Streitfall gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.


    Zwar ist es grundsätzlich auch möglich, wenn Kinder bei Großeltern leben, dass diese das Kindergeld erhalten. Ob hierzu die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, ist mit der Familienkasse zu klären. Nur, das Kind ist ja wohl kaum bei den Großeltern gemeldet, das ist auch ein Problem. Und Unterhalt für ein Kind zu bekommen, dass sich wo auch immer illegal aufhält, da sehe ich auch Probleme. Die Unterhaltsvorschusskasse wird nicht einspringen, kann man nur Unterhalt von den Eltern fordern, und die werden freiwillig bei der Konstellation nicht zahlen.


    Bleibt auch hier nur die gerichtliche Hilfe. Im Rahmen dieses Verfahrens müsste dann auch geklärt werden, auf welcher Basis das Kind in Zukunft bei den Großeltern leben kann. Also, entweder man lässt es so, wie es ist, hofft, dass die Eltern nicht auf Herausgabe klagen, oder aber man klagt selbst, etwa auf Übertragung des Sorgerechts oder von Teilbereichen davon.


    TK

    Hi,


    fast richtig. Wichtig ist, dass du jetzt erst einmal den Status klärst. Und das geht nur mit dem Kind. Also, Auskunft einholen, was es nach dem Abi so plant. Denn wenn die Schulzeit jetzt beendet ist, wird ja irgend etwas kommen, was wahrscheinlich Einfluss auf die Höhe deiner Verpflichtungen hat.


    Also, erst einmal anschreiben, möglichst per Einschreiben, Frist von mindestens 14 Tagen setzen, zur Auskunftserteilung. Wenn die Frist vorbei ist, meldest du dich wieder hier, dann geht es weiter.


    TK

    Hi,


    dein Fall ist ja recht komplex, und ich bin ein Langsamdenker ..... Also noch ein paar Gedanken. Wer hat denn den Mietvertrag unterschreiben? Wenn nur die Verstorbene muss er sich um die Räumung der Wohnung nicht kümmern. Auch den Mietzins nicht zahlen. Das würde euch ja jetzt auch etwas entlasten. Denn es wird ja nicht ganz preiswert werden. Dafür sind dann die Erben zuständig.


    Die Idee mit dem Pflegeheim ist völlig in Ordnung. Schau dir einige an, entscheide dich für eines, wo die Familie sich noch ergänzend um den alten Herrn kümmern kann. Da auf die Warteliste setzen lassen, die Fluktuation ist ja aus nachvollziehbaren Gründen relativ hoch. Dort gibt es dann auch in der Regel eine Beratung, die Angehörige bei dem Papierkram unterstützen, so dass das relativ reibungslos durch geht.


    So, nochmals zum Pflegegrad. Da wird in der Regel schnell entschieden. Ich hatte ja bereits geschrieben, dass es da eine Frist gibt, die natürlich erst dann greift, wenn alle Unterlagen vorliegen. Das ist gerade bei Demenz ganz wichtig. Also schnell jetzt den neurologischen Befund einreichen. Hilfreich ist auch, wenn mal ein Tagesprotokoll geführt wird, aus welchem sich ergibt, wann er was benötigt. Schau dir mal die Listen an, die auch im Internet veröffentlicht sind, damit du ein Gespür dafür bekommst, was wichtig ist. Aber angesichts des neurologischen Gutachtens und des Alters sehe ich da keine Probleme.


    So, das waren noch meine ergänzenden Infos. Alles Gute!


    TK