Beiträge von timekeeper

    Hi,


    150 € trägt er bei; d.h., die Mutter finanziert ihn fast ganz, im Augenblick. Außerdem wissen wir immer noch nicht, ob der Verdienst des Sohnes überobligatorisch ist. Und die Mutter hat das Recht, zu entscheiden, ob sie Naturalien leistet oder aber Geld bezahlt, von welchem er ja dann wieder was zurückzahlen muss, eben wegen des Services, den er zu Hause in Anspruch nimmt.


    TK

    Hi,


    kleine Korrektur: das Kindergeld ist nur dann an das Kind weiter zu leiten, wenn das Kind (hier Sohn) nicht im Haushalt der Eltern lebt und auch von den Eltern nicht finanziell unterhalten wird. Allerdings ist das Kindergeld voll auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.


    Der Unterhaltsanspruch des studierenden Sohnes ist aus dem Einkommen beider Eltern zu berechnen. So, wenn dann feststeht, wie die Anteile der Eltern aufzuteilen sind, hat das Elternteil, bei dem das Kind lebt, die freie Wahl. Es kann mit dem Service "Hotel Mama," verrechnet werden; in welcher Höhe, das ist letztlich Sache der Vereinbarung. Ob der Verdienst des Sohnes überobligatorisch ist, also nicht anrechenbar, das vermag ich hier nicht abzuschätzen.


    Hier muss bei beiden Kindern mal sauber gerechnet werden. Wobei der Sohn volljährig ist, sich also allein um diese Sache kümmern muss; bei der Tochter hilft das Jugendamt unentgeltlich.


    TK

    Hi,


    kleine Korrektur. Die von dir genannte Bestimmung schließt lediglich die Anhörung des Kindes in einer bestimmten Funktion aus. Nicht die grundsätzliche Anhörung.


    TK

    Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier bei uns im Forum.


    Auf eine so allgemein gestellte Frage kann man nur genauso allgemein antworten. Jedenfalls war es taktisch vorsichtig formuliert sehr ungeschickt, auf so eine wichtige Frage wie die Organisation der Ferien einfach nicht zu reagieren. Wenn ihr beide das Sorgerecht habt, ist das durchaus rechtens. Kommt wenigsten für die Restferien in diesem Jahr jetzt zügig in die Puschen.


    TK

    Hi,


    was du da schreibst, ist zwar interessant, aber unerheblich. Wenn meine Tochter glaubt, als Kunstmalerin nur in Paris angemessen ausgebildet werden zu können, gibt es auch keine Alternativen, aber auch keinen Zahlungsanspruch gegen die Eltern. Und wieso eine Absenkung des eigenen Bedarfs nicht in Betracht kommt, auch keine Erklärung. Keine Erklärung, ob ein Titel existiert, wie der ausgestaltet ist, u.s.w.


    Wir wissen, dass ein minderjähriges Kind wo auch immer eine (wohl) private Schule besucht. Dass der Vater was auch immer unterschrieben hat und die Mutter unter 1400 € verdient. Sorry, solange nicht mit substantiierten Angaben gearbeitet wird, bin ich hier raus, alles andere wäre unseriös.


    TK

    Hi,


    herzlich willkommen hier bei uns im Forum.


    Nun zur Sache: ich gehe davon aus, dass das Kind volljährig ist. Die erste Frage ist, ob denn beide Eltern dem Besuch dieser Schule mit allen Kostenfolgen zugestimmt haben, und um welchen Betrag handelt es sich monatlich? Gibt es eine preiswertere Alternative?


    So, aber auch der Selbstbehalt ist nicht unbedingt in seiner Höhe in Stein gemeißelt. Er kann durchaus herabgesetzt sein.


    TK

    Hi,


    ich bewege mich da juristisch gesehen auf dünnem Eis. Aber die klassische Methodenlehre hilft da schon weiter, gerade wenn ich so "wischi/waschi" Auskünfte durcharbeite. Normalerweise schließen sich Wohngeld und andere Unterstützungsleistungen aus. Weil eben in den allgemeinen Sozialleistungen auch der Mietzins enthalten ist. Würde man da jetzt noch Wohngeld drauf satteln wäre das eine doppelte Vergütung. Und eben das System, was ich genannt habe, rausgekickt werden. Das ist die Regel, die ja auch sinnvoll ist. So, jetzt kommen wir zur Ausnahme, die es wohl in NRW gibt. Das Wohngeld wird für bestimmte Konstruktionen ausgeweitet. Wenn man aber bei dem alten Begriff mit seiner Definition bleibt, kann es doch nur bedeuten, dass eben unter bestimmten finanziellen Bedingungen eben beides möglich ist. An der Reihenfolge kann es aber nichts ändern. Dies bedeutet dann, dass Wohngeld eben auf das vorhandene Einkommen aufgestockt wird. Und erst dann die Berechnung von weiteren Unterstützungen - sei es privat oder aber aus sozialen Mitteln kommt.


    TK

    Hi, ihr Beiden,


    ausnahmsweise habe ich den Link stehen lassen, einfach weil Verbraucherzentrale. Nur, beim Durchlesen fiel mir dann auf, dass er juristisch gesehen erstaunlich unpräzise ist, deshalb versuche ich mal, das unter Anwendung von allgemeinen Rechtsprinzipien aufzuschlüsseln.


    Wohngeld ist zwar auch eine Sozialleistung, nimmt aber letztlich eine Ausnahmestellung ein. Schon deshalb, weil es im Ansatz nicht davon abhängig ist, wieviel verdient wird, wieviel Geld für XY Personen in der Familiengemeinschaft zur Verfügung stehen, sondern letztlich vom Verhältnis Mietzahlungen/Einkommen. Deshalb gibt es auch keine Aufforderungen, sich eine finanziell passendere Wohnung zu suchen, u.s.w. Der Begriff "Wohngeld" ist also sehr genau belegt. So, wenn jetzt in NRW diesem sehr speziellen Begriff eine Vorsilbe zugefügt wird, kein eigener neuer Begriff kreiert wird, dann geht ich davon aus, dass die Bedingungen des Wohngeldes gelten. Also keine nachrangigen Funktion da ist, sondern eine vorrangige. Es wird also dem Einkommen des Heiminsassen zugerechnet. Und erst dann wird berechnet, wie viel evtl. der Angehörige zuzuzahlen hat.


    TK

    Hi,


    erst einmal herzlich willkommen hier in unserem Forum.


    Nun zur Sache. Es macht wenig Sinn, in einer Sache zwei Anfragen mit gleichem Inhalt zu stellen. Deshalb hier meine Antwort auf beide Fragen.


    Niemand kann in so einem Verfahren voraussagen, wie der Richter was bewertet. Insbesondere kein Forum ohne Aktenkenntnis. Das Gericht hat ja verschiedene Einschätzungen in den Akten und auch - glaub es mir mal - eine gewisse Sachkunde. Es ist an keine Sachverständigenstellungnahme gebunden. Der Wille des Kindes spielt eine eher untergeordnete Rolle, zumindest in dem Alter. Kinder wollen artig sein. Sie werden bei verstrittenen Eltern jedem Elternteil das erzählen, was dieses erwartet. Bitte verstehe richtig, das ist keine Lügerei. Deshalb ist für mich das Statement des Verfahrenspflegers durchaus nachvollziehbar. Und man sollte sein Kind mit seiner eigenen Erwartungshaltung auch nicht überfordern.


    Ich kann nicht abschätzen, ob es für das Kind gut oder schlecht ist, den Vater öfters zu sehen. Meine Tendenz geht so eher in die Richtung: je älter das Kind wird, desto seltener, aber dafür länger sollte der Umgang statt finden. Die eigenen Bedürfnisse des Kindes entwickeln sich, Wochenendaktivitäten mit Freunden kommen dazu; also, Regelungen müssen auch regelmäßig überdacht und angepasst werden.


    So, betreuter Umgang ist immer eine Übergangsregelung. Wie soll sich denn ein vernünftiges Vater/Kind-Verhältnis entwickeln, wenn da ständig eine fremde Person dabei sitzt und guckt? Was wie negativ oder positiv zu bewerten ist, keine Ahnung. Es geht in so Verfahren nicht darum, die eigenen Vorstellungen durchzusetzen, sondern darum, herauszufinden, was die beste Lösung für Kind und Vater ist. Man muss den beiden auch die Chance geben, eine neue Ebene des Miteinanders zu finden. Wenn das in dem Verfahren gelingt, ist das ein positives Ergebnis, einerlei, wie die beiden Elternteile es empfinden.


    TK

    TN, ob das JA alles mögliche abschöpft, das ist mir eigentlich einerlei. Wenn es zu viel ist, dann muss er sich um eine Abänderung des Titels kümmern. Und es wird ja wohl von Zeit zu Zeit eben mehr als der Unterhaltsvorschuss ausgezahlt; folglich ist mehr gepfändet worden. Wie lange das Geld noch wo beim JA ruhte, keine Ahnung. Auch das ist zu klären. Es kann ja auch sein, das diese zögerlichen Zahlungen von dort zu vertreten sind. Ist selbst in meinem doch recht engen Erfahrungskreis schon wiederholt vorgefallen. Und die Auskunft von Frau JA, sie arbeite dran, das geht doch gar nicht. Wirklich nicht.


    Deshalb jetzt lückenlose Aufklärung (Nachweis) anfordern, was wann gezahlt wurde. Und die Sache selbst in die Hand nehmen. Wenn keine Reaktion kommt, ab zum Anwalt.


    TK

    Hi,


    ich würde den Beistand des JA kündigen. Natürlich ist die Strafanzeige auch so möglich. Nur das Verfahren wird sehr wahrscheinlich eingestellt werden. Und das wird dann bei vielen Schuldnern als Freibrief gesehen, und diese Erkenntnis möchte ich dir ersparen. Und so schludrig, wie das Verfahren bisher von dem JA bearbitet wurde, da wird kein Staatsanwalt viel tun.


    Mein Renner an Fällen? Vater war Rechtsanwalt. Setzte sich ab, lebte mit neuer Kanzlei weit weg. Mutter findet ihn endlich nach 5 Jahren. Da hatte er dann keine Zulassung mehr, ging auch sonst keiner Tätigkeit nach. Führte seiner neuen Ehefrau den 2-Personanhaushalt, also keine Kinder da. Nee, Berufstätigkeit war nicht geplant. Es seien halt schwierige Umstände, so mit dem regelmäßigen arbeiten. Das Verfahren wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, geringes Verschulden. Empfand der Mann als Freispruch. Ganz klar, ich finde das nicht richtig. Nur, ich bin Realistin. Ihr habt es jahrelang schluren lassen. Das konnte er doch als Freibrief ansehen, und das geht eben in die strafrechtliche Beurteilung mit ein.


    Das, was das JA da gemacht hat, ist schlimm. Es hätte zumindest regemäßig saubere Sachstandsmitteilungen an dich leiten müssen; das ist sehr unprofessionell. Auch solltest du saubere Abrechnungen haben bzw. auf Anfrage bekommen, unter Fristsetzung von 14 Tagen. Ich würde auch überprüfen, wie lange die Zahlungen so beim JA gelegen haben (ich meine die, die direkt vom Vater kamen), ehe sie an dich weitergeleitet wurden. Auch da kann es haksen.


    TK

    Hi,


    erst einmal herzlich willkommen im Forum.


    Ja, ich z.B. habe Erfahrungen. Im Augenblick sehe ich mit einer Strafanzeige wenig Aussicht auf Veränderung der Situation. Einmal ist Strafrecht primär dazu da, den Strafanspruch des Staates zu befriedigen. Nicht dazu, die zivilrechtlichen Unterhaltsansprüche des Kindes zu realisieren. Etwas anderes würde ich schreiben, wenn sich der Vater z.B. abgesetzt hätte, wohin auch immer - keiner Erwerbstätigkeit nachgehen würde. Also, es müssten noch ein paar Umstände dazu kommen; ehe eine Strafanzeige Erfolg hat. Und für so Typen ist das dann häufig ein Freibrief, es doch weiter drauf ankommen zu lassen.


    Die Sachbearbeiterin scheint hoffnungslos überlastet zu sein. Dann macht es durchaus Sinn, die Sache selbst in die Hand zu nehmen, also die Beistandschaft zu kündigen. Wie nun weiter vorgehen? Du hast gegen das JA bzw. Frau JA einen Anspruch auf alle wesentlichen Unterlagen. Da hast du dann auch Vorstücke und weißt, wie du selbst eine Vollstreckung durchziehen musst. Du siehst dann auch, wie belastet die Vollstreckungsabteilung des Amtsgerichts ist, was also realistisch ist, auf der Zeitschiene. Und noch etwas: wenn Frau JA die Vollstreckung durchzieht, dann landen Zahlungen zwecks Überprüfung ja in der Regel erst einmal auf einem Konto des JA und werden dann weiter geleitet. Auch das kostet Zeit. Wir haben also eine Fülle von Verzögerungsfaktoren.


    Ein Anwalt einschalten kann bei der Beharrlichkeit, wie hier auf die Vollstreckung gewartet wird, auch sinnvoll sein. Die Anwaltskosten sind bei Vollstreckungsmaßnahmen sehr überschaubar und können zusätzlich bei der Gegenseite geltend gemacht werden. Und auch evtl. Zinsen, zumindest pauschaliert. Meist ist es in so Fällen schon sehr hilfreich, wenn der Druck so erhöht wird, dass es für den Schuldner teuer wird. Dieser Druck war ja bisher nicht da. Also, gehe es an!


    TK