Hi,
na, dann werden wir mal versuchen, der Schlaflosigkeit ein Ende zu bereiten. Vorab: soweit ich das einschätzen kann, hast du bisher nichts falsch gemacht.
Das Kind hat ja zwei Optionen: verkaufen oder aber behalten mit allen Risiken. Du hat dich für die erste Option entschieden, was mir durchaus sinnvoll erscheint. Denn eine vernünftige Verwaltung des Ganzen aus der Entfernung unter Berücksichtigung der Sprachbarriere dürfte schwierig sein. Mit viel Unterstützung von der anderen Erbin wirst du wohl kaum rechnen können. Je länger der jetzige Zustand andauert, desto länger fließen die Einnahmen aus Vermietung ja nur der anderen Erbin zu. Warum sollte da ein Drang sein, den Zustand zu ändern? Hinsichtlich der Preisgestaltung musst du schauen, was realistisch ist. Das ist keine Frage für das Forum hier.
Wie soll es weiter gehen? Das, was ich wahrscheinlich tun würde, ist nachfolgendes: setze dich mit dem nächsten deutschen Konsulat oder der Botschaft in Italien in Verbindung. Dies sollten eine Liste von deutsch sprechenden Anwälten haben, die auch vernünftig abrechnen und die Interessen des Kindes wahrnehmen. Ehe du den Anwalt in Italien mandatierst, sollte die finanzielle Seite abgeklärt sein. Und, keine Angst, das Geld, welches du zur Realisierung des Erbes ausgibst, das kannst du vom Erbe abziehen, wenn es denn irgendwann kommt.
Weitere Alternative: es kommt nicht zum Verkauf (vielleicht meldet sich der Notar deshalb nicht?), dann sollte die ordnungsgemäße Verwaltung des Erbes sichergestellt sein. Keine Ahnung, ob auch in Italien insoweit Versicherungspflichten bestehen, wie es ja bei uns in Deutschland der Fall ist. Auch das kann durch einen Profi in Italien abgewickelt werden, der Preis dürfte erschwinglich sein und ist auch mit dem Mietzins zu verrechnen.
Jedenfalls ist jetzt Druck angesagt. Denn da das Kind nicht nur Mitinhaber von Immobilieneigentum ist, sondern auch mit in der Haftung ist, ist es wichtig, das Ganze jetzt überschaubar zu gestalten. Aber, das sollte von Italien aus geschehen, von einem dortigen Anwalt.
Natürlich kann man auch das deutsche Familiengericht entscheiden lassen, wer das alles durchzieht. Ob von dort aus aber eine sachgerechte Lösung in Italien angestrebt wird, das wage ich zu bezweifeln. Da würde dann wahrscheinlich ein deutscher Anwalt eingeschaltet, der ja letztlich in Italien nichts ausrichten kann, der dann wiederum wohl jemanden in Italien in Untervollmacht mandatieren würde. Auch hier wären die Kosten aus dem Vermögen des Kindes zu tragen. Das kannst du immer noch machen, wenn der direkte Kontakt in Italien nicht läuft.
Bitte, informiere uns, wie du dich entschieden hast und unterrichte uns. Ganz viel Erfolg und guten Schlaf!
TK