Hi,
auch dieses tolle Forum hat keine Zauberfeen im Angebot, leider.
Es ist nicht unbedingt Aufgabe, die Großeltern zu beraten. Grundsätzlich können Kinder ohne gerichtliche Entscheidung auch bei nahen Verwandten leben, wenn denn alle einverstanden sind. Der Ist-Zustand kann also beibehalten werden, solange die Eltern den Zustand dulden. Wenn nicht mehr, müssten sie im Streitfall gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Zwar ist es grundsätzlich auch möglich, wenn Kinder bei Großeltern leben, dass diese das Kindergeld erhalten. Ob hierzu die Zustimmung der Eltern erforderlich ist, ist mit der Familienkasse zu klären. Nur, das Kind ist ja wohl kaum bei den Großeltern gemeldet, das ist auch ein Problem. Und Unterhalt für ein Kind zu bekommen, dass sich wo auch immer illegal aufhält, da sehe ich auch Probleme. Die Unterhaltsvorschusskasse wird nicht einspringen, kann man nur Unterhalt von den Eltern fordern, und die werden freiwillig bei der Konstellation nicht zahlen.
Bleibt auch hier nur die gerichtliche Hilfe. Im Rahmen dieses Verfahrens müsste dann auch geklärt werden, auf welcher Basis das Kind in Zukunft bei den Großeltern leben kann. Also, entweder man lässt es so, wie es ist, hofft, dass die Eltern nicht auf Herausgabe klagen, oder aber man klagt selbst, etwa auf Übertragung des Sorgerechts oder von Teilbereichen davon.
TK