Hi,
herzlich willkommen im Forum. Nun zu deinen Fragen. Ich hasse Rechnerei, deshalb tue ich es hier auch nicht, deshalb als Einstieg von mir die grundsätzlichen Ausführungen zum Verständnis. In Mathematik sind hier edy und TR super, ich hoffe, die melden sich auch noch.
Du bist für drei Personen unterhaltspflichtig. Gehe einfach mal davon aus, dass dir außer dem von dir genannten Betrag des Selbstbehaltes nichts übrig bleibt. Wenn die Mutter keinen Kindesunterhalt zahlen kann, dann springt insoweit die Unterhaltsvorschusskasse ein. Stelle dort einen entsprechenden Antrag, sobald die Frau ausgezogen ist. Hinsichtlich des Unterhalts für die Frau ist dann dein Einkommen zu bereinigen. Welche Bereinigungsfaktoren greifen, kannst du der Düsseldorfer Tabelle sowie den Leitlinien deines OLGs entnehmen.
Du wirst im Fall der Trennung also deinen Selbstbehalt + 2x Unterhaltsvorschuss + den Bereinigungsbetrag zur Verfügung haben. Ich sehe da keinen Ansatz für eine Erhöhung des Selbstbehaltes hinsichtlich der Miete. Denn im Kindesunterhalt, einerlei, woher er kommt, ist ja auch ein Mietanteil enthalten.
Das Wechselmodell ist das teuerste Modell, was man sich vorstellen kann. Es muss vieles doppelt angeschafft werden, die Wohnungen müssen größer sein, u.s.w. Und, nicht vergessen, auch das Kindergeld ist im Innenverhältnis letztlich aufzuteilen. Und wovon will die Mutter die Kinder ernähren/finanzieren, wenn sie bei ihr leben? Und wie groß soll die Wohnung sein? Und, bei einem echten Wechselmodell wird kein Unterhaltsvorschuss gewährt, nach meiner Kenntnis. Einfach, weil Voraussetzung dafür ist, dass die Kinder bei einem Elternteil leben und betreut werden.
Ich habe erhebliche Zweifel daran, dass ihr euch finanziell das Wechselmodell überhaupt leisten könnt.
Nun zu deiner Frau. Wie immer die Berechnung deines Anspruchs ausfällt, sie wird aufstockend Bürgergeld oder Sozialgeld bekommen. Das bedeutet, (gerundet) 500 € zum Leben + eine angemessene Miete für die Wohnung für eine Person. Wie will sie da mit den Kindern leben?
Ich würde eher in eine wirtschaftlich stemmbare Richtung denken. Kinder bleiben bei dir, damit ist die finanzielle Absicherung gewährleistet. Ihr einigt euch über ein großzügiges Umgangsrecht, das bekommt den Kids auch häufig wesentlich besser als der dauernde Umzug von Wohnung A nach Wochnung B. Für die Umgangszeiten bei der Mutter kann sie, sofern sie Bürgergeld bekommt auch noch einen Zuschuss beim JC beantragen.
TK