Beiträge von timekeeper

    Hi,


    vielleicht ist es sinnvoll, beim Jugendamt eine Beistandschaft für die 12-jährige einzurichten. Die rechnen den Anspruch des Kindes aus, erledigen die Papierarbeit, und das alles gratis. Meist auch richtig.


    So, wie ist zu rechnen (auch das JA und dessen Berechnungen sollte man überprüfen können). Man nimmt den Netto-Verdienst des Vaters der letzten 12 Monate incl. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld u.s.w. Dividiert diesen durch 12, dann hat man den Monatsverdienst. Dieser ist zu bereinigen; welche Bereinigungsfaktoren greifen, ist letztlich individuell zu berücksichtigen. Der größte Posten sind in der Regel berufsbedingte Aufwendungen, wie etwa die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle, evtl. auch Versicherungen u.s.w. Da kann man über die großen Suchmaschinen auch bezogen auf den jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirk vieles finden.


    So, jetzt kommen wir zur Frage der Einstufung nach der sog. Düsseldorfer Tabelle. Diese Tabelle geht davon aus, dass der Zahler lediglich für 2 Personen rein rechnerisch zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Hier haben wir aber drei Kinder, evtl. noch die Ehefrau. Dies bedeutet, dass er mindestens um eine Gehaltsstufe herabzustufen ist. Von dem Betrag, der dann für die Tochter ermittelt ist, ist der halbe Kindergeldbetrag in Abzug zu bringen. Das Kindergeld wird also rein rechnerisch halbiert, es soll beiden Elternteilen zugute kommen.


    Nun zum Selbstbehalt. Der liegt derzeit bei 1450 €, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Kann aber im Fall eines zweiten Verdieners/einer Lebensgemeinschaft mit einer weiteren Person herabgesetzt werden. Einzelfallentscheidung. Der so ermittelte Betrag ist dann letztlich auf die drei Kinder nach der DT zu verteilen. Gegebenenfalls ist auch noch die Ehefrau mit einzubeziehen, rein rechnerisch, wenn sie so viel verdient, dass wir bei einem Mangelfall zu einer Herabsetzung des Selbstbehaltes kommen.


    Du siehst, es ist nicht so ganz unproblematisch. Ich habe meinen Einstieg hier teilweise sehr vereinfacht dargestellt, die Fachleute, die mitlesen, mögen mir das verzeihen.


    TK

    Hi,


    wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um eine Klassenfahrt? In der Tat sind Klassenfahrten wie auch etwa Konfirmationsfeiern lange voraussehbar und planbar, gehören zum "Alltagsleben" der Kinder, welches aus dem laufenden Unterhalt anzusparen und zu finanzieren ist. Welche Unterstützung jetzt in deinem speziellen Fall greift, keine Ahnung. In vielen Schulen gibt es da eigene Systeme, etwa ein Elternverein für soziale Notfälle. Möglicherweise kommt auch das JC dafür auf, kommt auf deine finanziellen Verhältnisse insgesamt an.


    TK

    Hi,


    sorry, aber die Lehre vom Streitgegenstand sieht das etwas anders. Aber abgesehen davon, dürfte kaum zu beweisen sein, dass die konkrete Planung schon vor einigen Wochen möglich war. Jedenfalls hat das Gericht in Kenntnis der Vorgeschichte trotzdem entschieden, dass das Kind bei der Mutter leben soll. Da nunmehr die alten Transportmöglichkeiten nicht mehr da sind, muss eine neue Lösung gefunden werden. Und ein Baby, bzw. auch die Schwangerschaft sorgt nun mal zusätzlich für andere Bedingungen. Deshalb muss eine neue Lösung her. Welche auf Dauer machbar ist, am ehesten dem Kind entspricht, das muss man schauen. Können wir hier nicht abschätzen.


    TK

    Hi,


    erste Regel: lass das deinen Anwalt regeln. Es ist immer brandgefährlich, am Anwalt vorbei mit dem/der Ex zu verhandeln. Also konsequent an Anwalt verweisen, ohne irgendeine sachliche Diskussion.


    So, ob das Wechselmodell durchzuziehen ist, auf Dauer meine ich, das ist von vielen Faktoren abhängig, die wir hier nicht voraussehen können. Aber solange es funktioniert, ist es gut so, und ich sehe im Augenblick keinen Grund, da irgend etwas abzuändern. Wenn sie will, dann soll sie halt klagen.


    Nun zum Kindesunterhalt und Unterhalt für die Ex. Das Wechselmodell ist das teuerste Modell, weil man ganz vieles eben doppelt haben muss, die Wohnung größer sein muss, u.s.w. Abgesehen davon, dass Kindesunterhalt nach Möglichkeit kein Grund für das eine oder andere Modell sein sollte, wenn ein Wechsel zum Residenzmodell statt findet, dann sparst du ja auch vieles ein, deshalb vernachlässige ich das hier jetzt einmal.


    Nun zum Unterhalt für die Ex. Es gibt eine Fülle von Gründen, dass über ein Jahr hinaus Unterhalt bezahlt werden muss. Und niemand kann gezwungen werden, zu arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Das haben wir seit Nazi-Zeiten nicht mehr und das ist auch gut so. Die Frage ist nur, ob hier mit einem fiktiven Gehalt der Frau gerechnet werden kann, und wenn ja, ab wann. Gründe dafür, den Unterhaltsanspruch der Frau über ein Jahr hinaus zu akzeptieren, sind z.B. die Betreuung des Kindes, die fehlende Möglichkeit, die Berufstätigkeit auszuweiten (kein Arbeitgeber kann gezwungen werden, das mitzumachen) und - was oft vergessen wird - der Anspruch des sozial schwächeren Partners, den ehelichen Standard noch eine länger aufrecht zu halten. Und - je länger die Ehe gedauert hat, desto länger besteht auch dieser Anspruch.


    Da das immer sehr individuelle Einzelfallentscheidungen sind, bitte besprich auch das alles mit deinem Anwalt.


    Euch alles Gute beim Finden der besten Lösung!


    TK

    TR, die bisherige Regelung war doch ohnehin nur zeitlich sehr begrenzt praktizierbar. Spätestens mit Schulbeginn am Ende.


    Fakt ist doch, dass wir hier eine total widersprüchliche Darstellung haben. Einerseits war es völlig klar, dass man das Sorgerechtsverfahren verlieren würde, andererseits wird die Kindsmutter als extrem unfähig dargestellt. Dem Lover wird natürlich das Recht zugesprochen, weit weg vom Aufenthaltsort des Kindes zu ziehen, der Mutter aber gar nichts? Und ich staune immer wieder, mit was für Ungeheuern man Kinder zeugt.


    Und die geänderten Umstände können auch in einem neuen Verfahren eingebracht werden. Die Lebensplanung war eben noch nicht so weit. Ich denke, wichtig ist jetzt, etwas tragfähiges für die Zukunft zu entwickeln. Ein Modell, bei welchem das Kind nicht immer hin- und hergerissen wird.


    TK

    TR, hier wollte man doch der Mutter den Umzug verbieten. Und das geht doch gar nicht. Und fand es noch großzügig, dass man darauf verzichtet habe. Was für Probleme es bei der Mutter gab, das wissen wir nicht, jedenfalls empfindet selbst die Fragestellerin die Entscheidung des Gerichts als logisch. Es kann doch immer mal zu vorübergehenden Verhinderungen/Problemen kommen, bei beiden Elternteilen.


    Natürlich ist es unschön, schon jetzt eine Abänderung durchzuziehen. Aber es ist ja nicht so, dass hier eine willkürliche Veränderung durchgezogen werden soll. Die alte Vereinbarung kann einfach nicht mehr funktionieren, weil eine Änderung der Lebensumstände das erforderlich macht. Dieses Risiko besteht doch immer. Ist den Gerichten auch bekannt.


    TK

    Hi,


    es obliegt uns nicht, die Gründe für einen Umzug zu analysieren und zu werten. Entfernungen zwischen den Elternteilen und den Kindern gehören für mich zum modernen Leben dazu. Und dann muss man Lösungen finden. Mich hat nur gewaltig gestört, dass du hier meintest, der Umzug müsse in welcher Form auch immer vom Vater genehmigt werden. Er wird die Kindsmutter bei seiner Zukunftsplanung nicht gefragt haben, und sie muss es auch nicht, wirklich nicht. Und ein Zusammenleben mit dem Vater des Kindes, das erwartet wird, das ist doch nun weiß Gott und Mensch ein guter Grund.


    Ich habe den Weg, der allen Bedürfnissen entspricht, grob aufgezeigt. Es schadet Kindern ab einem gewissen Alter nicht, seltener und dafür länger Zeit mit dem Umgangselternteil zu verbringen. Das beobachte ich sowohl beruflich seit langer Zeit, konnte es aber privat erleben. Hinzu kommen ja heute noch die modernen Kommunikationsmittel dazu, man kann also auch längere Zeiträume durch Kontakte überbrücken. Und, spätestens mit Schulbeginn entwickeln die Kinder nach meiner Erfahrung ein intensives eigenes Freizeitleben, welches an den Wochenenden statt findet.


    Das hat seinen Grund darin, dass wir ja zunehmend Schulzeiten bis in den Nachmittag hinein haben, also auch Unternehmungen mit Freunden verstärkt an den Wochenenden statt finden. Das bitte auch bei der neuen Planung berücksichtigen.


    TK

    Hi,


    man sollte nicht aus den Augen verlieren, dass den Großteil der Entfernung vom Kindsvater gesetzt worden ist. Und der Wohnungswechsel der Mutter erfolgt ja nicht aus Jux und Dollerei. Der Grund ist nachvollziehbar und auch keine Schikane. Und ob dein Partner der Kindsmutter den Umzug genehmigt oder nicht, das Recht steht ihm schlicht und ergreifend nicht zu. Oder ist er auf die Idee gekommen, sie vor seinem Umzug nach Berlin um Erlaubnis zu bitten? Sorry, aber das musste mal gesagt bzw. geschrieben werden.


    Umgangsregelungen sind immer, ausnahmslos immer Regelungen auf Zeit. Die Bedürfnisse der Kinder, aber auch die der Eltern ändern sich nun mal. Ärgerlich, dass das so schnell passiert ist, aber nicht zu ändern. Wenn ihr euch nicht einigen könnt (ihr = Kindseltern, nicht du), dann muss halt das Gericht bemüht werden. Das Kind kommt ja langsam in das Alter, in welchem auch seltener und dafür länger sinnvoll erscheint. Das würde ich anpeilen; also, die Ferien, und vielleicht auch noch ein paar mal bei längeren Wochenenden zwischendurch. Eine solche Aufteilung hält dann hoffentlich länger vor.


    TK

    Hi,


    theoretisch klingt das Wechselmodell immer ganz großartig. Praktisch funktioniert es nicht so furchtbar oft. Die Kinder leben ja letztlich irgendwie aus dem Koffer. Und wenn man dann irgend etwas beim anderen Elternteil vergisst, muss man es holen, die Freunde sind es auch irgendwann leid, an der falschen Tür zu klingeln. Und dein Kind ist in dem Alter, in welchem es ohnehin bald selbst sein (Freizeit)Leben organisiert. Und - beim Wechselmodell muss ständig ein intensiver Austausch zwischen den Eltern statt finden, wenn es funktionieren soll. Und gerade das läuft doch bei euch nicht.


    Mensch, wir haben ca. 12 Wochen Schulferien im Jahr, dazu noch Brückentage. Da kann man doch das Kind auch längere Zeit zu sich nehmen, mit dem Kind was unternehmen? Auch das in die Umgangsvereinbarung einarbeiten.


    TK

    Hi,


    Umgangsregelungen sind immer Regelungen auf Zeit. Die Bedürfnisse der Kinder ändern sich, aber auch die der Eltern. Toll, dass ihr das bisher gut alleine hinbekommen habt. Jetzt scheint es nicht mehr zu funktionieren. Ich würde entweder das Jugendamt oder eine andere Einrichtung zur Vermittlung einschalten. Gegenstand der neuen Regelung (bitte schriftlich) sollten nicht nur die "Papa-Zeiten" sein, sondern auch, wie mit Ausfallzeiten umzugehen ist, wann telefoniert werden kann.


    So, schulische Belange kannst du doch selbst regeln. Teile der Schule mit, dass du als sorgeberechtigter Vater zu den Elternabenden geladen werden willst, nehme selbständig an dem Angebot der Elternsprechtage teil. Da kannst du dir dann ein gutes Bild vom Leistungsstand des Kindes machen. Die Ablichtung des Zeugnisses bekommst du vielleicht auch direkt von der Schule, wenn nicht, nimm das doch in die Umgangsregelung mit auf, dergestalt, dass das Kind beim ersten Umgang nach der Zeugnisverteilung eine Ablichtung mitzubringen hat.


    Das wäre so mein Ansatz.


    TK

    Hi,


    die Basis für Unterhaltsforderungen ist §1361 BGB. Wie die unbestimmten Rechtsbegriffe dann auszufüllen sind, das ist eine Einzelfallentscheidung. Kann in deinem Fall aber alles dahingestellt bleiben. Deine Frau verdient einfach nicht genug, um für dich finanziell aufzukommen.


    Ich fassen nochmals zusammen:

    Deine Frau hat keinen Anspruch auf Mitfinanzierung ihrer eigenen Wohnung, auch nicht der Möblierung.


    Sie muss für den Sohn Unterhalt zahlen, sofern der Sohn bei dir bleibt. Basis für die Höhe ist ihr Einkommen. Ab Volljährigkeit bist du gemeinsam mit deiner Frau verpflichtet, für den Sohn aufzukommen.


    Die Diskussion über mögliche Unterhaltsansprüche von dir erübrigt sich, weil keine Masse zum verteilen da sein wird.


    Falls die Frau im Rahmen des Scheidungsverfahrens einen Zugewinnausgleich geltend macht, und das wäre z.B. die Wertsteigerung des Hauses, so müsstest du ihr die Hälfte der Wertsteigerung auszahlen.



    TK

    Hi,


    der Staat lässt einen doch nicht alleine damit, wie du schreibst, wobei ich nicht weiß, was du mit "damit" meinst. Er bietet einen ganzen Strauß von Hilfsmöglichkeiten an, die man allerdings annehmen muss. Und da weigerst du dich bisher ja hartnäckig.


    Man hat dir nicht beigebracht, wie man wirtschaftet? Du, es gibt keine Zauberfee, die bei dir an die Tür klopft und dir das erklärt. Aber, es gibt eine Fülle von Angeboten, dieses zu erlernen. Mir fällen da zunächst als Träger solcher Angebote die Kammern ein (für Selbstständige), die Volkshochschulen, Verbraucherberatungsstellen, spezielle Schuldnerberatungsstellen. Je nach Kommune gibt es da noch mehr. Und der Staat hilft auch noch weiter. Einmal durch Gesetzgebung, dann aber auch noch durch ergänzende Ausführungsverordnungen. Eben durch die Insolvenzregelungen, durch das Familienrecht, insbesondere durch die Einkommensbereinigungsregelungen. Der Staat übernimmt im Rahmen der Beratungshilfe, Verfahrenskostenhilfe auch die Kosten für fachkundige Unterstützung. Allerdings - und das scheint dich ja auch zu stören, was ist denn so entsetzlich dran, wenn du deine finanziellen Verhältnisse darlegen musst?


    Du beschwerst dich einerseits, dass du zu viel für die Kinder zahlen musst, andererseits lehnst du die Inso ab, weil die Kinder dann von dir weniger Geld bekämen. Ich kann dir nur dringend raten, deine eigene Haltung kritisch zu überdenken, den m.E. sinnvollsten Lösungsweg hab ich weiter oben aufgezeigt, wie soll es denn sonst weiter gehen? Es gibt eine Fülle von Vereinen, die gratis beraten. Allerdings in der Regel nur zahlende Mitglieder. Und die Qualität ist leider häufig erschreckend. Aber auch da muss man mitarbeiten und auch die verfügen nicht über Zauberfeen.


    TK

    Hi,


    klar TR, die Lösung der finanziellen Probleme war schon immer, zu den Altschulden noch gezielt neue aufzubauen. Da wundere ich mich wirklich, wieso du TR und ich bisher nicht auf diese geniale Idee gekommen sind, gelle?


    Dennis, dir fällt im Augenblick jahrelanges Missmanagement auf die Füße. Dein Verdienst ist nicht schlecht, davon hätte man angemessen Kindesunterhalt zahlen können und auch in bescheidenem Rahmen leben können. Wenn man aber den alten Lebensstil beibehält, dann geht das häufig schief. Bei Aufteilung einer funktionierenden wirtschaftlichen Einheit in zwei, das funktioniert nicht auf demselben Level automatisch weiter. Das muss man realisieren.


    Ich würde zunächst 2 Sachen empfehlen: einen Profi ausrechnen lassen, um welche Faktoren das Einkommen zu bereinigen ist, überprüfen lassen, ob zu viel Unterhalt gezahlt wird, gegebenenfalls eine Reduzierung angehen. Allerdings muss klar sein, dass die Kinder bzw. deren Unterhalt nicht dazu da ist, die Schulden der Eltern zu finanzieren. Außerdem würde ich dringend eine Schuldnerberatung aufsuchen. Wahrscheinlich ist die private Inso eine realistische Option.


    TK

    Hi,


    ob der juristische Vater auch der biologische ist, kann eine Rolle spielen, nämlich dann, wenn er von vornherein die Vaterschaft nicht anerkannt hat oder aber später Zweifel an der Vaterschaft besteht. Hat er die Vaterschaft in Unkenntnis gewisser Umstände anerkannt, so hat er nach Kenntnis der Umstände 2 Jahre, um die Vaterschaft nicht nur durchtesten zu lassen, sondern auch wirksam anzufechten.


    Dumme Frage: ist denn klar, wer der Vater des Kindes ist, wie alt ist das Kind und wieso kommen jetzt die Zweifel des jur. Vaters auf?


    TK

    Hi,


    dass die Mutter ab 18 unterhaltstechnisch mit im Boot sitzt, das weißt du? So, jetzt zu deiner Frage. Finanzielle Basis für die Unterhaltsberechnung ist letztlich das aktuelle Einkommen. Nur, das kann sich ja ständig ändern oder von Monat zu Monat wechseln. Deshalb muss man ja irgendwelche Faktoren hinzuziehen, es soll ja eine Regelung gefunden werden, die für eine gewisse Zeit hält. Ein Faktor ist eben das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate, wobei diese Heranziehung davon ausgeht, dass sich da in naher Zukunft nichts ändern wird, oder aber zumindest nicht viel. Und da die Gehaltsspannen in der DT ja recht weit gefasst sind, muss sich auch bei einer Gehaltserhöhung oder Reduzierung der Einnahmen z.B. wegen Krankengeld nicht zwingend was ändern. So, das ist die Regel.


    Wenn man aber, wie in deinem Fall voraussehen kann, dass die Reduzierung dauerhaft ist, dann würde es wenig Sinn machen, der vergangenen 12 Monate heranzuziehen. Dann wird das aktuelle Einkommen heran gezogen; falls du Beamter bist, evtl. incl. 13. Gehalt sofern das Pensionäre noch erhalten.


    Und dann gibt es noch die Fälle, in welchen jemand ohne Not vorzeitig in Rente geht. Da kann dann durchaus mit einem fiktiven Einkommen gerechnet werden. Man darf sich nicht künstlich bedürftig machen. Aber der Fall liegt wohl bei dir nicht vor.


    Existiert denn ein Titel, der über den 18. Geburtstag hinaus geht?


    TK

    Hi,


    das mit dem Bürgergeld bringt mich ins Grübeln. Der Kindsvater ist dem Kind und auch dir, wenn das Kind unter 3 ist, zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Ob dieser Unterhalt dann in Naturalien geleistet wird oder aber als Unterhaltsrente, das ist letztlich eine Regelung zwischen euch beiden, aber der zweite Schritt. Erst einmal muss die Höhe seiner Verpflichtung ausgerechnet werden; wenn dieser Betrag feststeht, ist zu prüfen, ob du noch aufstockend Bürgergeld bekommst. So, wie ihr das dann untereinander regelt, das interessiert niemanden.


    TK