Hi,
ich verstehe die leidenden Eltern durchaus. Wir haben hier ja eine Koppelung von Lebensuntüchtigkeit (sich in keinem Job halten können) und Schmarotzertum, wobei sich das ja teilweise deckt.
Juristisch gesehen müsst ihr ihm keine Unterkunft gewähren, er hat auch null Unterhaltsansprüche gegen euch. Anders ausgedrückt: ihr könnt ihn rausschmeißen und das wars. Mit einer gewissen Räumungsfrist (aus Gründen der Menschlichkeit), dann auf Räumung klagen, die Räumung durch Gerichtsvollzieher vollstrecken lassen und das wars.
Nur mal ganz ehrlich, wer schafft das schon beim eigenen Kind? Ehe ihr irgend etwas anleiert, müsst ihr euch untereinander darüber klar werden, was ihr als Team wirklich durchhaltet. Denn wenn der Sprössling weiß, dass er die etwas sanftere Mama immer wieder rum bekommt, die dann die Wäsche wäscht, ein Schnitzel bruzzelt, dann nutzt der tollste Plan gar nichts. Der Sohn hätte Anspruch auf Bürgergeld, damit wäre das Krankenkassenproblem gelöst, auch wäre evtl. ja ein Mietzins an euch drinnen. Das Stichwort heißt: Untermietvertrag. Dann hätte man zumindest eine Basis, auf der man weiter überlegen könnte. Könntet ihr ihm das nicht schmackhaft machen?
Das wäre für mich so ein Ansatzpunkt; denn wenn das Geld knapp ist, bekommt man diese Leute mitunter auf dieser Schiene. Daneben könnt ihr zu Hause natürlich den Druck erhöhen, um diesem Vorschlag Nachdruck zu verleihen. Das wohnen so unbequem wie möglich gestalten. Also, keine Wäsche waschen, keine Lebensmittel für ihn zugängig aufzubewahren. Küche nächtens abschließen; u.s.w.
Das ist auch wichtig, wenn es um Bürgergeld geht. Ihr müsst keine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft mehr bilden. Also jeder wirtschaftet für sich, lebt für sich. Das ist ganz wichtig und muss gegebenenfalls auch nachgewiesen werden. Ist das ein Einstieg?
Wenn ja, würde ich euch noch helfen mit der Bedarfsgemeinschaft. Nach meiner Einschätzung seid ihr keine, nur das darzulegen, das ist mitunter schwierig.
TK