Beiträge von DeeJay

    Ich möchte darauf hinaus, eventuelle Antworten zu finden und zu bekommen, ob ich Rechte und Möglichkeiten habe Unterhaltszahlungen bzgl. ständiger Ausbildungsversuche nicht leisten zu müssen?


    Auch wenn es hier nicht hingehört, dem Verständnis aber vielleicht hilft:
    Mich interessiert es ehrlich gesagt nicht was mit diesem Kind ist und was daraus wird.
    Die Geschichte dazu ist einfach zu lang und gehört hier auch nicht hin.
    Kurzform nur: Ich wurde dazu "benutzt" die heutige Mutter zu schwängern (ja da gehören immer zwei zu, aber wer kontrolliert jeden Tag die Einnahme der Pille?) und seitdem werde ich seit 18 Jahren terrorisiert!
    Ihre ganze Familie ist eine Schmarotzerfamilie, die sämtliche Wege kennen um an Sozialleistungen zu kommen. Es wurde in 18 Jahren alles versucht, irgendwie an Geld von mir zu kommen, unabhängig vom Kindesunterhalt.
    Selbst von diesem Kind werde ich seit einiger Zeit tyrannisiert und mir wird zeitweise gedroht, das ich zahlen darf bis ich sterbe (O-Ton).


    Mir geht es ums Prinzip und um Rechte die ich eventuell habe.
    Ich zahle den Unterhalt, den der Gesetzgeber vorschreibt.
    Momentan habe ich aber kein Verständnis, dass dieses Kind einfach nichts anderes tut um Geld fürs Nichtstun zu bekommen und sich dabei auch auf mich verlässt.


    Der normale Weg über die Ausbildung, die Unterstützung die dazu gehört.... alles gut und schön....
    aber aus eigener Kraft alles dafür unternehmen, das man niemals wirklich arbeiten muss und sich das dann so lange wie möglich von anderen finanzieren lassen, das ist das was ich aktuell nicht verstehe.

    Volljährig sein heißt, dass man sein Leben gestalten kann, wie man will, aber man muss eben auch die Konsequenzen tragen, bzw. es bezahlen können. Er kann ja auch ne reiche Witwe heiraten, dann kann er sich auf die faule Haut legen. Will heißen: Du kannst ihm das nicht vorschreiben. Aber wenn er sich kein Einkommen verschafft, hat er eben prinzipiell erstmal nix. Ausnahme: er befindet sich in Erstausbildung, dann musst Du ihm noch helfen.


    Ich habe mal einen Auszug von der Seite unterhalt.net:


    ".... Volljährige Kinder unterliegen, wie jeder Erwachsene, der so genannten Erwerbsobliegenheit. Ein volljähriges Kind muss für seinen Unterhalt selbst aufkommen und dazu auch berufsfremde und einfachste Tätigkeiten annehmen. Ist die Arbeitslosigkeit von längerer Dauer, wird auch ein Ortswechsel als zumutbar erachtet....."


    Während einer Ausbildung ist mir das ja alles verständlich.
    Aber was ist, wenn man alles dafür tut erst gar keine Ausbildung zu beginnen, bzw. vorzeitig zu beenden?


    Ah ja, OK.


    Aber jeder volljährige ist dazu verpflichtet, sich darum zu bemühen für seinen Lebensunterhalt zu sorgen, sprich arbeiten zu gehen, selbst wenn es nur ein Nebenjob ist?
    Es gibt ja heutzutage genügend Möglichkeiten wo man Geld auch ohne Berufsausbildung verdienen kann.


    Aktuell werden über 400 Euro von mir gefordert.
    Eventuell soll es nach Abzüge geben, da ein Antrag auf Kindergeld von ihm erst gestellt worden sein soll.
    Allerdings ist diese Berechnung nicht korrekt, da der Anwalt hier sehr große Fehler eingebaut hat, die ich bereits angemerkt habe.

    Ich hatte z.B. was gelesen, das ein Volljähriger verpflichtet ist sich bei der Agentur für Arbeit Arbeitsuchend zu melden und dementsprechend Leistungen zu beantragen.
    Wenn dann der Bedrfsfall eintritt, dann wendet sich das Arbeitsamt an die Unterhaltspflichtigen Eltern.


    Was ist denn, wenn sich das Arbeitsamt bei mir nie gemeldet hat, sondern ich direkt Post von einem Rechtsanwalt bekomme?

    Okay, sorry. Bei uns ist es die Tochter ... :-/


    Naja, ich denke, da hast Du doch eine Menge in der Hand, die Unterhaltsforderung abzuwehren.


    Viel Erfolg
    Thorsten


    Genau dazu wollte ich mal eine Meinung lesen.
    Ich gehe davon aus das die ganze Sache vor Gericht gehen könnte und momentan bin ich wirklich am überlegen, dies auch durchzuziehen. Allerdings nur dann, wenn es Hoffnung auf Erfolg gibt.


    Ich bin grundsätzlich dafür Kinder zu unterstützen, wenn sie sich allerdings selbst darum bemühen aus ihrem Leben was zu machen.
    Man kann immer mal Pech haben oder eine falsche Entscheidung treffen, aber bewusstes rumlungern und nicht bemühen, macht mich dann echt sauer.
    Selbst wenn es mich nicht persönlich treffen würde, sondern auch andere Betroffene.

    Hallo Thorsten,


    vielen Dank für Deine Antwort.
    Übrigens ist es ein Sohn, keine Tochter ;)


    Die Volljährigkeit ist ja seit Februar diesen Jahres erreicht, Bemühungen allerdings selbständig für den eigenen Lebensunterhalt gibt es bisher keine.
    Wie schon geschildert, es wurde immer wieder was angefangen - Praktika als Einstiegsqualifizierung, teilweise mit unterschriebenem angeschlossenem Ausbildungsvertrag - und dann einfach unter Angabe nicht nachvollziehbarer Gründe einfach abgebrochen.


    Ich habe es ja geschildert das ich Verständnis dafür habe, das es ein geltendes Unterhaltsrecht gibt.
    Allerdings habe ich kein Verständnis dafür, das ich für einen nachweisbar faulen volljährigen ständig zur Kasse gebeten werde.


    Aktuell habe ich sämtliche Unterlagen, Zeugnisse seit Schulabbruch 2013 vorliegen und wenn man sich hier die Beurteilungen der Lehrkörper ansieht, wurde alles von seitens des Kindes, dafür getan, bloss nicht in Zukunft auf eigenen Füßen stehen zu müssen.


    In diesen Beurteilungen ist zum Beispiel von einer 1jährigen Maßnahme zu lesen, wo das Kind nach 3 Monaten suspendiert wurde!!
    Gründe: Während der 3 Monate gab es eine Anwesenheitsquote von nicht einmal 15%!!
    Sprich 85% unentschuldigte Abwesenheit!! Und bei den anderen 15% gibt es eine 99%ige Quote bzgl. zu spät kommens.
    Während der Anwesenheit wurde dann zudem noch provoziert, gestört, mit dem Handy gespielt, usw....


    Dieser "Lebenslauf" zieht sich seit 2013 gleichbleibend so dahin.

    Hallo Edy,


    momentan wohnt das Kind angeblich beim Onkel, in dessen Firma das aktuelle EQJ läuft.
    In der Firma soll es angeblich eine Einliegerwohnung geben, wo das Kind lebt. Ein Mietvertrag liegt mir vor.


    Die Mutter hat ein Einkommen, ja.
    Dies liegt bei ca. 1200,- Euro netto/Monat


    Das ich eigentlich nur unterhaltspflichtig bin während der Ausbildung verstehe ich.
    Was mir allerdings an Wissen fehlt ist, wie oft darf eine Ausbildung abgebrochen werden?
    Wie lange darf der Zeitraum sein, zwischen Nichtstun und eventuellem Versuch eines EQJ bzw. Ausbildung.


    Wie Du oben lesen kannst, gab es bereits seit 2013 mehrere Versuche eines EQJ, bzw. wurde auch eine Ausbildung gar nicht erst angetreten.
    Mittlerweile wären somit seit Schulabgang über 1,5 Jahre vergangen, wenn ich die Schulersatzmaßnahme mit berücksichtige.
    EQJ´s bzw. Ausbildungen wurden nie zu Ende gebracht und einmal auch fristlos seitens des Betriebs gekündigt, da das Kind in einem Zeitraum von 3 Monaten ständig unentschuldigt gefehlt hat und wenn es zur Arbeit kam, dann grundsätzlich verspätet.
    Nach mehreren Gesprächen, auch gemeinsam mit der Mutter, hat sich nichts geändert.

    Als Ergänzung ist noch hinzuzufügen, dass ich Zeugnisse vorliegen habe. Unter anderem vom Schulergänzungsjahr, sowie auch der berufsorientierenden Maßnahme.
    Aus beiden Zeugnissen geht klar hervor, dass es eine sehr hohe Quote von unentschuldigten Stunden gab und wenn mal eine Anwesenheit war, diese durch ständige Unlust, spielen mit dem Handy und Provokationen in Richtung Lehrer und Mitschüler auffällig gewesen ist.


    Also im Klartext: Ganz chronische Unlust an seiner Situation was zu verbessern.

    Hallo zusammen,


    ich habe mich heute hier angemeldet, in der Hoffnung Ratschläge zu bekommen.


    Ich versuche meinen Fall mal etwas abzukürzen, weil es sonst aufgrund der Vorkomnisse der letzten Jahre einfach zu viel wird.
    Deshalb schreibe ich für den Anfang mal nur Stichpunkte, damit man ein wenig ein Bild bekommt.


    - uneheliches Kind
    - seit Februar 2015 volljährig


    - Schule abgebrochen im Januar 2013 nach 1. Halbjahr der Klasse 8
    - 4 Monate später eine Schulersatzmaßnahme in einem Berufsorientierungszentrum (Dauer der Maßnahme 3 Monate, da Schuljahr dann beendet)
    - Ab August 2013 eine berufsorientierende Maßnahme mit geplanter Laufzeit bis Juli 2014 > unentschuldigte Fehlzeiten von ca. 60% inklusive Suspendierung > während dieser Zeit 5 Versuche von Praktika, 2 wurden vorzeitig abgebrochen, das dritte wurde Arbeitgeberseitig fristlos gekündigt aufgrund massiver Fehlzeiten. Aufgrund der Suspendierung wurde diese Maßnahme nicht beendet.
    - jetzt eine größere Lücke ohne Tätigkeiten
    - im März 2015 wurde Vertrag für EQJ unterschrieben. Laufzeit bis August 2015. Dazu direkt ein Ausbildungsvertrag der IHK beginnend ab August 2015, Ende mit Prüfung dann 2018 im selben Betrieb wie EQJ. Dieses EQJ wurde im Juli 2015 eigenständig abgebrochen, da es (laut Aussagen des Anwalts) keinen Urlaub und auch kein Geld gab. Dabei war die Maßnahme fast beendet und die Rahmenbedingungen wurden im März schriftlich fixiert.
    - nun soll es seit Dezember 2015 wieder ein EQJ geben (im Betrieb eines Familienangehörigen). Laufzeit 6 Monate und danach evtl. die Ausbildung


    Ich wurde nun erneut von einem Anwalt kontaktiert, da man wieder einmal Unterhalt von mir fordert.
    Das letzte Mal habe ich im Juli 2015 gezahlt und nach der Info vom Rechtsanwalt, das die Maßnahme abgebrochen wurde, die Zahlungen eingestellt... bzw. habe ich das Geld von August zurück bekommen.


    Jetzt habe ich eine Berechnung bekommen, wo ich auch noch für Wohnungsmiete bezahlen soll.
    Die Wohnung soll sich direkt im Praktikumsbetrieb befinden, die dem Onkel gehört.


    Kurz gesagt....
    ich habe zu diesem Kind und auch zur Mutter nie Kontakt gehabt.
    Zur Mutter natürlich schon, aber nur solange bis sie mich abgesägt hat, als sie ihr Ziel erreichte schwanger zu sein. Sie war zu der Zeit im 1. Lehrjahr und hatte keine Lust zu arbeiten.


    Seit nunmehr 18 Jahren wird alles versucht, hauptsächlich von der Kindesmutter, irgendwie Geld von mir zu bekommen.
    Das Kind ist nun volljährig und hat noch nie eine ernsthafte Bemühung unternommen eine Ausbildung zu machen, bzw. eigenes Geld zu verdienen.
    Anscheinend gibt es auch kein Arbeitslosengeld, da der Weg zum Amt nie gegangen wurde. (hier stehe ich aber mit dem Rechtsanwalt in Kontakt und warte auf Reaktionen)


    Jetzt mal an die Forumsgemeinde hier, vielleicht gibt es ja Erfahrungswerte?:


    Wieviel Zeit hat ein volljähriges Kind, von der Beendigung der Schulzeit an, eine adäquate Ausbildung anzufangen und zu Ende zu bringen?
    Ich habe den "Lebenslauf" hier nur kurz wiedergegeben, aber das alleine zeigt schon, dass das Nichtstun noch Jahre weitergehen könnte.


    Ich weiß das es Gesetze gibt und ich weiß auch, dass man diese "Verantwortung" übernehmen muss.
    Aber irgendwo muss es doch Grenzen geben, die mir helfen das ich nicht als "Geldautomat" gesehen werde??