Beiträge von harry

    Hallo,
    heute ist es soweit. Hab einen Brief vom Jobcenter bekommen mit Aufforderung zur Auskunft gem. §60 Abs. 2 SGB II.
    Das heisst sie wollen mein Einkommen überprüfen.
    Meine von mir getrennte Frau bekommt seit Mai keine Leistung mehr vom Jobcenter, vorher schon.
    Nach einem Telefonat mit der zuständigen Dame wurde mir gesagt das geprüft wird ob ich die bis dato in Anspruch genommenen Leistungen meiner Frau zurückzahlen muss.
    Meine Frau möchte sich vom Jobcenter abmelden da wir uns privat geeinigt haben.
    Nun meine Fragen:
    wird wirklich nur gepfrüft, ob ich in der Zeit wo Zahlungen geleistet wurden, ich Unterhaltpflichtig war und muss ich das dann zurückzahlen?
    Wird ein Unterhaltsanspruch für die Zukunft tituliert?
    Sollte ich mich jetzt schon bei einem Anwalt melden oder kann ich die Einkommensnachweise direkt dem Jobcenter zusenden?
    Hab keine Erfahrung damit.


    mfg

    Hallo,
    meine von mir getrennt lebende Frau bekommt Zuschüsse vom Jobcenter. Ich bezahle Ihr kein Unterhalt sondern nur den Kindesunterhalt. Sie geht Teilzeit Arbeiten.
    Wann wird sich das Jobcenter bei mir melden?


    LG


    Und was ist mit den 450Euro die sie selber verdient?

    Folgende Situation:
    nach Trennung zieht 17 jähriger Sohn zur Mutter und 8 jährige Tochter zum Vater.
    Vater ( 2500 netto ) zahlt 450 Euro Unterhalt für den Sohn, die Mutter für die Tochter nichts da Sie nur 450 Euro verdient.
    Nun wird der Trennungsunterhalt eingeklagt.
    Was ist mit dem Unterhalt für die Tochter? Die Mutter kann ja nichts zahlen und der
    Unterhalt für den Sohn wird vom Nettoeinkommen des Vaters abgezogen.
    Also 2500 Euro - 450 Euro = 2050 Euro. Davon 2/3 Trennungsunterhalt.

    Hallo zusammen,
    nun haben wir uns getrennt und die Unterhaltsfrage steht an.
    Kurz gesagt: bereinigtes Nettoeinkommen circa 2400 Netto.
    2 Kinder von 15 Jahre.
    Einkommen der Frau: 480 Euro.
    Sie verlangtEuro Unterhalt Kinderunterhalt und Trennungsunterhalt.
    Wohne selber in meiner Eigentumswohnung; sie hat sich eine Mietwohnung genommen.
    Denke mal damit bin ich gut bedient, oder?? Vielleicht trotz hoher Kosten zum Anwalt??


    Euer Harry