Beiträge von Sensodyne

    Hallo zusammen und vorab ein dickes Danke für die rege Diskussion.
    timekeeper :
    Das Eigenheim gehört mir nicht, sondern meinem (neuen) Lebensgefährten. Darf mein Selbstbehalt diesbezüglich reduziert werden, da mein Einkommen für die Tilgung des Tabellenunterhalts sonst nicht ausreicht?
    Weiter: Wie oft muss ich denn meine Einkünfte offenbaren. Die Arge hatte ja für ihn vertretend die Unterlagen bereits berechnet.
    Weiter: Angezeigt hab ich den Guten. Aber...und jetzt kommts dicke: "man geht der Angelegenheit nicht nach, da der Verdacht einer unwahren Aussage meinerseits nahe läge, denn ich sei die Ex" ...unglaublich, aber wahr.
    Weiter: Ich habe die Urkunde vom Jugendamt, auf der der damals berechnet Unterhalt vermerkt ist. Er gab immer an, nur ALG II zu erhalten. Gilt die Verjährungsfrist wenn es bewiesen wird, dass er Einkommen verheimlichte?


    Danke und einen schönen Abend noch

    Hallo zusammen,
    meine Frage in diesem Forum: kann ich als Mutter darauf bestehen, den selben Unterhaltsbetrag zu zahlen wie der Vater vorher?
    Nun zum Sachverhalt. Der Vater meiner 13 jährigen Tochter hat die Jahre zuvor selten, wenig oder 100 Euro bezahlt, nachdem der UHV ausgeschöpft war. Er kam immer mit der Ausrede, dass er ja nur Harz IV hat. Dass er nebenher schwarz geareitet hat und sich auf Staatskosten ausgeruht hat sei nur nebenher erwähnt.
    Jedenfalls hatte ich Anfang letzten Jahres die Nase voll und habe versucht anwaltich etwas am Zahlungsfluss zu beeinflussen. Daraufhin hat er das gemeinsame Sorgerecht erwirkt und das Kind soweit beeinflusst, dass sie zu ihm ziehen wollte – wo sie nun auch lebt.
    Nun musste ich Mitte letzten Jahres der Arge meine Einkünfte darlegen und der Unterhalt wurde berechnet, welchen in zum Teile an die Arge erstatten musste und ihm monatlich zahle.
    Nun hat sich der Gute Herr selbständig gemacht und fordert erneut von mir die Einkommensnachweise, da ihm der von der Arge berechnete Unterhalt nicht reicht. Nun meine Frage: muss ich erneut meine Einkünfte offenbaren? Kann ich mich irgendwie darauf berufen, dass er sich in den vorangegangenen 8 Jahren nicht um (offizielles) Einkommen bemüht hat und mich mit 100 Euro abgespeist hat?
    Mein Freund hat ein Eigenheim in dem wir leben. Ich aber wohne nur drin, bin weder im Grundbuch noch im Kredit vermerkt. Wir haben ein gemeinsames Kind. Ist es richtig, dass mir hier das Eigenheim als Vorteil angerechnet und mein Selbstbehalt reduziert wird?
    Ich danke euch sehr!