Beiträge von Nobodykoeln

    Kann mir denn bitte noch jemand sagen, auf welcher Grundlage das berechnet wird? Also welches Jahr muss ich Bescheinigungen nachweisen?
    Ausbildungsbeginn 1.8.20

    Forderung Heute per Einschreiben auf Unterhalt 21.5.21


    In dem Brief steht, die letzten 2 Jahre. Warum?

    Hatte mal eine Info, die letzten 12 Monate


    Gruß

    Danke für euren Infos...

    Generell stellt sich mir die Frage, muss ich zahlen?
    4. Ausbildung, 3 abgebrochen, dazwischen gearbeitet.


    Der Brief kam von ihm privat, aber die Worte von einem Anwalt. (Bekanntenkreis seinerseits)

    Habe ihn per Mail nun geschrieben, dass ich auch diese Auskünfte haben möchte (Habe keine Telefonnummer)

    Lieber per Einschreiben?

    Gruß Frank

    Leider noch etwas... ab wann muss ich Unterhalt zahlen, wenn ich zahlen muss?
    Heute kam der Brief zur Aufforderung für Unterhalt. Welches Jahr wird zu Berechnung benutzt?
    Weil im Brief steht 2019. Denke die nehmen das, weil er seit 1.8.20 eine Ausbildung macht.


    Danke

    Hallo zusammen,


    ich bräuchte dringend euer Schwarmwissen.

    Leider habe ich zu meinem Sohn kein gutes Verhältnis mehr, da die Pubertät voll ausgeschlagen hat. Schulden, falsche Freunde, etc.

    Komme einfach nicht mehr an ihn ran, Kontakt zu Mutter hat er.


    Sohn 22 Jahre, wohnt mit Freundin zusammen, welche Vollarbeitet.

    Er ist seit August 2020 in einer Ausbildung, was mich freut.


    Dies wäre der 4. Anlauf (Ausbildung), da er schon in den letzten 4 Jahre 3 Ausbildungen abgebrochen hat, bzw. die Probezeit durch Fehlzeiten, Lügen etc. nicht geschafft hat.

    Heute kam ein Einschreiben, dass ich ihm Unterhalt schulde.
    Darin ist aufgeführt, was ich ihm alles schicken soll (Frist 3 Tage).

    Lohnsteuerbescheinigungen der letzten 2 Jahre, Bestandsverzeichnis über Vermögenswerte, Gehaltsnachweise von 2020 etc.

    Aufgeführt ist, dass er ein Gesamtunterhaltsbedarf von 735 Euro im Monat hat.


    ich selber wohne zur Miete und habe kein Vermögen. Bin Angestellter und habe Netto ca. 2600 Euro.


    Ich weiß nicht, was er nun verdient, oder seine Mutter, was eine Berechnung für mich schwer macht. Und leider hat die Vergangenheit gezeigt, das dort viel gelogen wird.


    Ich bin froh, dass er die Ausbildung nun macht, würde ihn gerne unterstützen, aber nicht so auf diesem Weg. Fragte nach einem persönlichen Gespräch, doch das wird abgelehnt.

    Sein Brief wurde von einer Anwältin, welche eine Bekannte ist, verfasst (Wortwahl und § bezogen)


    Was mache ich nun? Anwalt nehmen? Wenn ja welcher, wird eh teuer oder?
    Wie gehe ich weiter vor?
    Seine Mutter sagte mal, das Unterhalt Rückwirkend gefordert werden kann.

    Bin ich noch Verpflichtet?


    Habe ihm geschrieben, dass ich auch einen Nachweis über noch ausgeführte Ausbildung und Verdienst haben möchte.

    Um dies auch für mich zu berechnen auch den Gehaltsnachweis der Mutter.


    Vielen Dank

    Gruß

    Hallo zusammen,
    ich habe leider wieder Probleme mit Unterhaltszahlungen an meinen Sohn.
    Leider haben wir kein gutes Verhältnis seit 3 Jahren.
    Ich zahle seit 2 Jahren kein Unterhalt mehr, da er anscheinen arbeiten war.
    Kurz zu ihm:
    Mit 17 hat er eine Ausbildung angefangen und nach 3 Monaten wurde er rausgeschmissen. (Krank, unlustig, etc)
    Mit 18 wider eine angefangen auch da flog er raus (Krank, unlustig, etc)
    Dann nahm er sich eine Wohnung und der Kontakt brach ab. Er war anscheinend irgendwo arbeiten, denn die Wohnung hat er bis heute.
    Er ist nun 20ig und ich bekomme wieder Post. Er fängt ab 1.8. wieder eine Ausbildung an, aber hat angeblich noch keine Unterlagen.
    Ich habe nun Unterlagen wegen Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, welche ich ausfüllen muss. Angeblich auch seine Mutter.
    Mein Anwalt damals meinte, ich muss die 1. Ausbildung zahlen, und Unterhalt gilt bis 25ig. Aber da er 2 mal angefangen hat, beide abgebrochen hat,
    dann 2 Jahre gearbeitet hat und nun wieder eine Ausbildung anfängt, bin ich weiterhin zum Unterhalt verpflichtet?
    Bräuchte wirklich einen Rat... zu reden ist mit ihm leider nicht, da er auf seine Mama kommt (Lügen, etc). Schon mal wollten sie mich reinlegen, angeblich Schule
    weitermachen und ich solle Unterhalt zahlen und nach meinen Nachforschungen hatte er nichts gemacht, da habe ich damals vor 2 Jahren den Unterhalt eingestellt.
    Gab nur Theater und Ausreden.
    Also Vorbelastung durch Nicht vertrauen ist gegeben. Das Ganze tut sehr weh, aber leider ist er sehr eigen, nachdem er seine Wohnung damals bekommen
    hatte. (Halbstarker)
    Wie geht es weiter?


    Vielen Dank für eure Hilfe


    Gruß

    Danke für die Antworten.


    @bissig Leider verstehe ich das Urteil nicht so ganz. Darin steht, man muss trotz Abendschule zahlen?


    Mein Sohn hat ja Hauptschule. Aber es kann doch nicht sein, das er nun zu Haus rumhängt, Abends Abendsschule macht und ich muss zahlen?!
    Er kann doch ein Halbtatgsjob annehmen!
    Wie kann ich herausfinden, das er nicht einen Job hat?


    In anderen Foren habe ich gelesen, dass man nicht zahlen muss. Weil die Abend schule halt eine Weiterbildung ist und er tagsüber arbeiten kann.


    Danke

    Danke für eure Antworten.


    Aber das bringt mich leider auch nicht direkt weiter..


    Frage 1) Muss ich überhaupt Unterhalt zahlen, wenn er "nur" Abendschule macht? Was ist mit Eiguenversorgung?
    Frage 2) Was heisst Bedarf 735 inklusiv? Wird dann 735 durch KV und KM geteilt, oder das Kindergeld noch abgezogen?



    Anmerkung 1: Finde die Berechnung vom Anwalt komisch, weil er sich nicht auf die DD TAbelle bezieht
    Anmerkung 2: @timekeeper ja, ein Anwalt sollte viel rausholen. Aber nicht mit falschen BErrechnungen wie letztes Jahr und versuchen einen mit Gerichtskosten unter druck zu setzen
    Anmerkung 3: @edy Anwalt hatte sie beauftragt, da geht es auch nciht ums zahlen


    Aber man zahlt doch nicht ein lebenlang. Er ist 18 und macht nichts, ausser Abendschule? Ist er nicht verpflichtet, auch für sich selbst zu sorgen?


    Danke

    Hallo zusammen,


    ich nehme den Thread wieder auf, da es Dieses nochmal betrifft.
    Da ihr mir schon beim letzten Mal geholfen habt, hoffe ich erneut um Hilfe.


    Zur Sache:


    Tag X ist gekommen, mein Sohn ist Anfang August 18 Jahre geworden.
    Ich habe letzten Monat um Unterlagen wegen Neuberechnung Kindesunterhalt gebeten, doch es kam ein Brief vom Anwalt.
    Er hatte 2 Ausbilungen mit 17 jeweils in der Probezeit versiebt. Dann hatte er ein halbes Jahr nichts gemacht und nun mit 18 will
    er auf Abendschule den Realabschluss nachholen.
    Finde ich gut und unterstütze gerne dabei!
    Aber... dazu kommt, dass er sich direkt, laut Anwalt, eine Wohnung ab August (Warmmiete 560 Euro) gemietet hat.
    Demnach führt er auf, 390.- Unterhaltsanspruch + 560 Miete = 950 Eigenbedarf minus Kindergeld 184, geteilt durch Vater und Mutter und ich muss ca. 383 Euro zahlen.


    Was ist das für eine Rechnung?
    Ich ging von der Düsseldorfer Tabelle aus und da ich etwas mehr verdiene als sie, ca 60% zu 40% zahlen muss.


    Der Brief ist diesmal auch ganz freundlich.
    Unterlagen wegen Miete und Schule soll die Tage nachgereicht werden.


    Meine Frage ist nun... muss ich überhaupt Unterhalt zahlen?!
    Da er 18 ist und die Abendschule besucht (die sprechen von einer Ausbildung ;) von 2 Jahren) und tagsüber anscheinen nichts macht,
    bin ich verpflichtet zu zahlen?


    In meinen Augen sollte er sich eine Arbeit suchen und auch für sich selber aufkommen. Sofern Geld fehlt, werde ich etwas dabei tun. Oder kommt da nicht sogar das Amt auf?
    Dann ist noch die Frage, ob er vieleicht nicht schon arbeitet und die wollen mich über den Tisch ziehen. Ja böse unterstellung, aber meine ExFrau hat
    schon so einiges versucht um mehr Geld zu bekommen. Sehr trauirg :(
    Wie bekomme ich sowas raus ob er arbeitet?


    Dieser Anwalt ist sehr suspekt, weil er letztes Jahr auch schon sehr komisch gerechnet und meine Anwältin nur gelacht hat. Erneut berechnet und dann
    war ruhe.


    Was soll ich nun tun? Wieder zum Anwalt und ca. 500 Euro zahlen wie beim letzten Mal?
    Bekomme ich irgendwo Hilfe zu dieser Situation? Ich habe eine Rechtschutzversicherung, aber die deckt Unterhalt nicht ab.


    Bitte um Hilfe und erstmal vielen Dank



    Gruß

    Danke Timekeeper.
    Deine gennaten Punkte hatte ich hier schon fast alle gelesen, dank diesem tollem Forum :-).
    Ich blicke halt bei der Berechnung nicht durch. Zahlen hatte ich ja genannt... wäre super, wenn mir jemand meinen Fall berechnen könnte, damit ich es endlich auch verstehe.
    Was wird veranschlagt für eine Stufe, weil beide Nettos unterschiedlich sind, etc. Danke

    Hallo zusammen,
    ich weiß, viele lesen dieses Anfrage öfters.
    Ich habe auch schon viel nachgelesen und auch ein wenig mehr Infos bekommen, doch oft sind die Fälle etwas unterschiedlich.


    Ich (KV) zahle Unterhalt an meinen Sohn 17 (im August 18).
    Er ist dieses Jahr bei 2 Ausbildungen durch schwänzen in der Probezeit rausgeworfen worden.
    Nun will er seinen Realabschluss nachmachen (1 Jahr), finde ich gut. Er lebt bei seiner Mutter.
    Ich verstehe dich Berechnung leider nicht, da sie ja nun auch zahlen muss, wenn er 18 wird.
    Ich verdiene 2320 Netto und sie 1600 Netto (abzüglich ihresFirmenwagen). Es wurde letztes Jahr schonmal neuberechnet, da musste ich mehr
    zahlen, weil der Anwalt meinte, dadurch, dass ich nur ein Kind habe rutsche ich automatisch in eine höhre Klasse in der DD Tabelle.


    Kann mir jemand die Neuberechnung ab August, wenn er 18 ist und zur Schule geht etwas verdeutlichen?
    Er hatte sich mal versprochen und meinte er würde nebenbei arbeiten wollen. Ich hatte sie darauf angesprochen und sie verneinte es.
    Bekomme ich das irgendwie raus ob er arbeitet? Leider hat er ihre Eigenschaft der Lügerrei geerbt, was mich schon traurig genug macht.


    VIelen Dank für eure Hilfe.
    Gruß

    Hallo.
    Das kommt irgendeine falsch rüber.
    Wir schmeißen ihn nicht raus. Sie hat in überredet und er freut sich ja. Wir sind getrennt und nochmal aufnehmen geht einfach nicht. Eine Ausbildung hat er nicht in Sicht!
    Was ist wenn er 18 wird und keine Arbeit bzw Ausbildung? Muss ich weiterhin unterhalt zahlen?
    Danke

    Hallo, danke für die Antwort.
    Ich traue ihr zu, wenn sie die Wohnung für ihn mietet. Wir haben geteiltes Sorgerecht, muss ich dann nicht auch zustimmen?
    Verstehe das mit den 735 nicht.
    735 durch Mutter und Vater?
    Er hat 1 Jahr bei mir gewohnt und ist wieder zu ihr zurück, weil er sich mit Wohnung locken lies. Wir haben auch kein Platz und er will sich nicht zu mir. Liebe ihn, aber da muss er nun durch.
    Wenn er eine Wohnung bekommt, fahren wir mal für 600 Euro, wie geht es weiter?
    Sie sagte mir, ich müsste zahlen
    Danke Gruß

    Hallo zusammen, ich bin der Vater eines 17 jährigen Jungen.
    Die Mutter will umziehen (wegen Trennung) und hat ihn überredet, daß er eine eigene Wohnug nehmen soll (rausschmiss!).
    Eckdaten: Wir geschieden seit 10 Jahren, zahle immer Unterhalt nach DD Tabelle. Wir gehen beide arbeiten und ich habe eine neue Lebenspartnerin.
    Sohn: 17 Jahre, Arbeitslos zur Zeit, 2 Ausbildungen versiebt, bei beiden rausgeschmissen als er noch bei ihr wohnte!
    Unpünktlich, zu viel krank, beide Probezeiten hintereinander nicht geschafft. Nun weiß er nicht was er machen will... (am besten Dauerparty undeigene Wohnung!)
    Er ist in meinen Augen nicht reif genug für eine eingene Wohnung... bekommt sein Zimmer noch nicht mal aufgeräumt.


    Finde leider keine genauen Angabne im Internet.
    1. Wer zahlt die Miete?
    2. Wie soll er ohne eigene Einkünfte überleben?
    3. Was passiert wenn er 18 wird mit Unterhalt und anspruch beider Eltern?
    4. Rechenbeispiel?


    Bin echt ratlos, mein letzter Anwaltsbesuche letztes Jahr waren 500 Euro für 3 Briefwechsel!
    Sie hat eine Rechtschutz und rennt schon wieder zum Anwalt... wie sie sagt.



    Vielen lieben Dank für eine Aufklärung



    Gruß der Vater