Kindesunterhalt, Volljährig, Ausbildung

  • Hallo zusammen,


    ich bräuchte dringend euer Schwarmwissen.

    Leider habe ich zu meinem Sohn kein gutes Verhältnis mehr, da die Pubertät voll ausgeschlagen hat. Schulden, falsche Freunde, etc.

    Komme einfach nicht mehr an ihn ran, Kontakt zu Mutter hat er.


    Sohn 22 Jahre, wohnt mit Freundin zusammen, welche Vollarbeitet.

    Er ist seit August 2020 in einer Ausbildung, was mich freut.


    Dies wäre der 4. Anlauf (Ausbildung), da er schon in den letzten 4 Jahre 3 Ausbildungen abgebrochen hat, bzw. die Probezeit durch Fehlzeiten, Lügen etc. nicht geschafft hat.

    Heute kam ein Einschreiben, dass ich ihm Unterhalt schulde.
    Darin ist aufgeführt, was ich ihm alles schicken soll (Frist 3 Tage).

    Lohnsteuerbescheinigungen der letzten 2 Jahre, Bestandsverzeichnis über Vermögenswerte, Gehaltsnachweise von 2020 etc.

    Aufgeführt ist, dass er ein Gesamtunterhaltsbedarf von 735 Euro im Monat hat.


    ich selber wohne zur Miete und habe kein Vermögen. Bin Angestellter und habe Netto ca. 2600 Euro.


    Ich weiß nicht, was er nun verdient, oder seine Mutter, was eine Berechnung für mich schwer macht. Und leider hat die Vergangenheit gezeigt, das dort viel gelogen wird.


    Ich bin froh, dass er die Ausbildung nun macht, würde ihn gerne unterstützen, aber nicht so auf diesem Weg. Fragte nach einem persönlichen Gespräch, doch das wird abgelehnt.

    Sein Brief wurde von einer Anwältin, welche eine Bekannte ist, verfasst (Wortwahl und § bezogen)


    Was mache ich nun? Anwalt nehmen? Wenn ja welcher, wird eh teuer oder?
    Wie gehe ich weiter vor?
    Seine Mutter sagte mal, das Unterhalt Rückwirkend gefordert werden kann.

    Bin ich noch Verpflichtet?


    Habe ihm geschrieben, dass ich auch einen Nachweis über noch ausgeführte Ausbildung und Verdienst haben möchte.

    Um dies auch für mich zu berechnen auch den Gehaltsnachweis der Mutter.


    Vielen Dank

    Gruß

  • Hi nobody,


    etwas weiter unten ist eine Anfrage, die dir als Einstieg wahrscheinlich weiter hilft. "Kind 18, Mutter weigert sich" lies die dir mal durch. Da sind wir sehr nahe auch an deinem Fall dran. Ich werde da gleich noch mal einen Ist-Status zusammenfassend geben, und dann später hier ergänzen.


    Herzlichst


    TK

  • Leider noch etwas... ab wann muss ich Unterhalt zahlen, wenn ich zahlen muss?
    Heute kam der Brief zur Aufforderung für Unterhalt. Welches Jahr wird zu Berechnung benutzt?
    Weil im Brief steht 2019. Denke die nehmen das, weil er seit 1.8.20 eine Ausbildung macht.


    Danke

  • Hallo, Nobodyk..


    Schreibe der Anwältin dass du wissen musst wie hoch das EK des Sohnes ist, ebenso das EK


    der Mutter.


    Zur ungefähren Übersicht mal nach dem Lehrberuf und dem EK googlen.


    Der Bedarf von 735€ ist ok (eigentlich ab 2021 860€) , aber auf den Bedarf werden das volle Kindergeld und das EK des Sohnes angerechnet.




    edy

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  • Danke für euren Infos...

    Generell stellt sich mir die Frage, muss ich zahlen?
    4. Ausbildung, 3 abgebrochen, dazwischen gearbeitet.


    Der Brief kam von ihm privat, aber die Worte von einem Anwalt. (Bekanntenkreis seinerseits)

    Habe ihn per Mail nun geschrieben, dass ich auch diese Auskünfte haben möchte (Habe keine Telefonnummer)

    Lieber per Einschreiben?

    Gruß Frank

  • Hallo,


    dem Grunde nach wirst du zahlen müssen. Aber nach Abzug des KG und des EK des Sohnes


    wird nur noch ein Rest übrig bleiben (den b e i d e Eltern evtl. zahlen müssen).


    Der Brief kam von ihm privat, aber die Worte von einem Anwalt. (Bekanntenkreis seinerseits)

    Aber nicht von einem Anwalt für Familienrecht.


    edy

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  • Kann mir denn bitte noch jemand sagen, auf welcher Grundlage das berechnet wird? Also welches Jahr muss ich Bescheinigungen nachweisen?
    Ausbildungsbeginn 1.8.20

    Forderung Heute per Einschreiben auf Unterhalt 21.5.21


    In dem Brief steht, die letzten 2 Jahre. Warum?

    Hatte mal eine Info, die letzten 12 Monate


    Gruß

  • Hi,


    normalerweise wird auf der Grundlage der letzten 12 Monate berechnet, wäre im Augenblick also Mai 2020 bis April 2021. Das Problem ist wohl, dass rückwirkend Unterhalt gefordert wird. Und da können auch andere Jahre für die Berechnung von Bedeutung sein. Bist du denn jemals in Verzug gesetzt worden?


    Herzlichst


    TK

  • Hallo Nobody,


    Finde raus was er Netto verdient, dann sehen wir hier weiter.


    edy:):)

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  • Hi,


    Nobody, wir haben hier ja zwei Probleme: muss überhaupt gezahlt werden, wegen des doch sehr gründlichen Ausbildungsbedürfnisses, und wenn ja, wie viel? Ich würde hier den Fall von hinten aufzäumen, also erst rechnen, und wenn die Rechnung gegen null tendiert, dann kann nämlich dahingestellt bleiben, ob dieser Ausbildungsweg überhaupt noch von den Eltern zu finanzieren ist.


    Deshalb, die Auskünfte, die du geben musst, die müssen Mutter und Kind umgekehrt auch geben, und dann kann man auf den Punkt definieren, wer was beizutragen hat. So mit "etwa" Einkommen kommt man da nicht hin. Und bitte nicht vergessen, dass das Kindergeld voll auf den Bedarf anzurechnen ist. Wenn dann bei diesem rechnen noch ein aufstockender Bedarf des Kindes besteht, der ist dann zwischen den Eltern je nach bereinigtem Netto-Einkommen zu quoteln. Wenn du dann diesen (Mini)Betrag nicht zahlen willst, dann kann man sich über die Zügigkeit der Ausbildung Gedanken machen.


    Herzlichst


    TK