Beiträge von edy

    Hallo Dodo HH,


    Natürlich kannst du auch von seinen Verträgten profitieren.


    Verträge die als Rente ausgezahlt werden, gehen in den Versorgungsausgleich, Verträge die als Einmalauszahlung laufen, gehen in die Zugewinnberechnung.




    edy

    Hallo TM8884,


    natürlich versucht ihr Anwalt für sie das beste rauszuholen.


    Zunächst wird der Kindesunterhalt ermittelt , erst danach kann der Trennungsunterhalt (mrt dem was übrig bleibt)

    ermittelt werden.


    Nach Geburt des Kindes mit deiner neuen Partnerin steht auch diesem natürlich Unterhalt zu. Dann wird zuerst der KU für beide Kinder berechnet usf.


    Deiner neuen Partner steht evtl. auch Betreuungsunterhalt zu.


    Lass dich bei einem Anwalt/Anwältin beraten ( ca. 200€ Beratungsgebühr)., und lass ihn ggf. die Sache klären.


    edy

    Hallo Muesle 1971,


    Es müsste der Wert zum Zeitpunkt des Erbes und zum Zeitpunkt des Verkaufs ermittelt werden.


    Die Differenz ist m.E Zugewinn.


    edy

    Hallo Günther,


    was ist hiermit?


    1.3 Ab dem 3. Kind kann jeweils ein Freibetrag von 4.368,- Euro zuzüglich 2.640,- Euro- Betreuungsfreibetrag (insgesamt: 7.008,- Euro) abgezogen werden! Für das 1. und 2. Kind kann kein Abzug erfolgen. Achtung, Abzug nur bei einem Elternteil möglich! Außerdem muss dieser Freibetrag durch die Lohn steuerkarte oder den Steuerbescheid belegt werden!


    edy

    Hallo Perplex,


    Du könntest das Kind vor die Wahl stellen ( es hat keine unbedingtes Recht bei dir zu wohnen).


    Es kann sich ausrechnen was es mit ca. 1000 € machen kann? Wohnungsmiete, Nebenkosten, Strom usw. außerdem Essen ?


    wieviel "Taschengeld" bleibt dem Kind nach allen Kosten zur freien Verfügung?


    Ich denke bei all dem "Komfort" in deiner Wohnung, und einem ensprechenden Taschengeld von dir, könnte es zufrieden sein.


    edy

    Hallo Perplex,


    Die DT geht vom bereinigten Einkommen aus.


    Warum sollte dem Kind wenn es bei dir wohnt mehr zustehen ?


    Wenn das Kind bei dir wohnt, hat es wohl entsprechend "Komfort" ?


    wie alt ist denn das Kind?


    du leistest Unterhalt in Betreuung und Naturalien.


    Ein angemessenes Taschengeld gibt es sicher auch ?


    edy

    Hallo ronnymaier1981.


    Wie bereits geschrieben, der Tochter dem Grunde nach nur Unterhalt zu wenn sie in Schule/Ausbildung ist ( siehe Anmerkung TK).


    Ausbildungssuchend, muss sie sich zunächst bei der Bundesagentur für Arbeit. ( nicht JC) melden , da sie sonst keinen Anspruch auf Kindergeld hat.


    Nein du musst die Differenz zu 930€, nicht "aufstocken".


    edy



    Hallo ronnymaier1981.



    Der Tochter steht natürlich nur Unterhalt zu, wenn sie in Schule/Ausbildungs ist. ( vorher hat sie ja Zeit sich selbst zu versorgen).


    Natürlich ist dann auch die Mutter dem Grunde nach Barunterhaltspflichtig. ( wenn sie leistungsfähig ist).


    Das AZUBI-Geld der Tochter wird z.T. auf ihren Unterhaltsbedarf angerechnet.




    edy

    Hallo Daniel,


    Wenn Schulden abgebaut werden, kommt es auch zu einem Zugewinn ( würde man das Haus verkaufen, dann hätte man bei "Verkaufswert-minus Schulden" mehr übrig).


    Da dein Vermögen sich verringert hat, hast du keinen Zugewinn.


    Bei Ihr scheint es aber anders zu sein.


    Eine grobe Bewertung des Hauses kann man mit vergleichbaren Objekten festellen. Oder aber über den Baukostenindex ( Vericherungswert von 1914 indexiert). Auch Makler könnten eine grobe Schätzung vornehmen. Endlich ist dann ein amtliches gerichtliches Gutachten von Bedeutung.


    edy

    Hallo Lonesomeday,


    Zunächst erstmal nichts überstürzen. Ein Zugewinnausgleich muss nicht zwingend mit der Scheidung durchgeführt werden ( die Frist beträgt 3 Jahre ab rechtskräftiger Scheidung. )


    Zum Thema "Erbe" fällt mir der Begriff "Berliner Testatment" ein.


    edy