Beiträge von edy

    Hallo ChrisWii,


    Hat die EX eigene Einkünfte ?


    Wenn ihre Einkünnfte nur wesentlich geringer als deine sind, dann könnte sich die Zahlung des Kindesunterhaltes " neutral" auswirken.


    Was du an Kindesunterhalt mehr zahlst, musst du an Trennungsunterhalt weniger zahlen. ( zumindest im ersten Trenuungsjahr).


    edy

    Hallo Ulrike,


    Alles was nachweislich am Hochzeitstag einem Partner gehörte , geht in s e i n Anfangsvermögen ( für jeden Partner extra).


    Alles was zum Zeitpunkt ( Zustellung des Scheidungsantrages beim Partner, durch das Familiengericht) geht jeweils in Endvermögen.


    Wenn beide zu gleichen Teilen im Grundbuch stehen, geht je der Wert des Hauses ( minus offener Hypthekenkredit) zur Hälfte ins Endvermögen.


    Ein Zugewinn entsteht, wenn das Endvermögen dass Anfangsvermögen übersteigt. ( wird für jeden Partner extra ermittelt).


    Jeder muss seinen evtl. Zugewinn mit dem Partner zur Hälfte teilen.


    edy

    Hallo Dadaesk,


    Dem Kind bist du unterhaltspflichtig bis es eine Ausbildung abgeschlossen hat (Kindesunterhalt),


    Der Mutter bist du unterhaltspflichtig, bis zum dritten Geburtstag des Kindes (Betreuungsunterhalt).


    Eine genaue Zeit kann man bei Beiden nicht festmachen.


    edy

    Hallo Marber84,


    Beim Lohnsteuerausgleich wird z.B. nur die einfache Strecke berechnet, und die berechnete Summe veringert nur dein zu versteuerndes Einkommen, du bekommst also nur einen Bruchteil erstattet. Nach Familienrecht kannst du pro gefahrenen km also hin und zurück z.Zt. 0,42 €/km ansetzen.


    Dein Selbstbehalt liegt bei 1450€ bereinigtes Einkommen . Das Jugendamt verlangt wohl etwas zu viel an Unterhalt.


    edy

    Hallo AirSun,


    In D bevorzugt man Zahlungen per Überweisungen , gegenüber Zahlungenmit Bargeld vor . Der Hauptgrund dürfte in der Nachweisbarkeit liegen.


    Natürlich kann bei Unklarheit ,ein lückenloser Nachweis von Kontoauszügen gefordert werden. Man wird dich auch nach weiteren Vermögenswerten fragen, eine falsche Angabe darauf, .zieht Konsquenzen nach sich.


    Man kann also mindestens 10 Jahre bei den Banken nachforschen.


    edy

    Hallo Leyla,


    Ich schrieb oben, prüfen ob es sinnvoll ist die Anlage zu übernehmen. Bei Einspeisung wurde entweder ein neuer Stromzähler gesetzt oder ein bestehender wurde durch einen 2-Wegezähler ersetzt? Wie groß ist die Anlage kWh/p ?


    Wenn ihr einen Zugewinnausgleich beantragt , und du die Anlage bezahlt hast, dann hast du zwar ein Haus mit höherem Wert, dein Bankkontostand

    wird aber dementsprechen niedriger sein. Also beraten lassen. Über den Preis der Anlage. bist du beim verhandeln in komfortabler Lage.


    edy

    Hallo Leyla83,


    Unter diesen Umständen würde ich prüfen, ob du nicht von einer bereits istallierten PV-Anlage profitieren kannst?


    Vielleicht kannst du so, günstig deine Strom-Eigenbedarf erwirtschaften ? (Haushalt,Klima,Auto).


    edy

    Hallo,



    Ich verfüge über keinerlei Einkommen, ausgenommen Kindergeld

    du beziehtst staatliche Leistungen ?


    Für das Kind kannst du ( bis es 18 Jahre alt ist), Unterhaltsvorschuss beantragen.


    sie fordert von mir Geld für ihren Neuanfang, da ich vor Jahren von ihrem Vater eine Summe erhalten habe, um meinen Kredit zurückzuzahlen.

    Du stehst alleine Im Grundbuch des Hauses?


    edy

    Hallo Ovuj,


    Zusätzliche Kosten wie Wohnbedarf (ca. 20%) sowie Wohn-, Energie und Instandhaltungskosten(ca. 4%) sowie Kosten für die Inneneinrichtung (ca. 3%) wie beim Wechselmodell fallen beim Nestmodell nicht doppelt an, da die Kinder in einer Wohnung leben. Doppelte Bekleidung und Schuhe (ca.12%) fallen ebenfalls nicht an.

    Dies alles sollte doch entsprechend berücksichtigt werden.

    Ich bleibe dabei,Kosten im Verhältnis der Einkommen zu quoteln.


    Wenn ihr mit dem Nestmodell nich klar kommt, versucht es halt mit dem Wechselmodell. Auch da kann es sein das e i n Partner den ganzen Unterhalt alleine. seines Einkommen entsprechend leisten muss.


    edy