Beiträge von Gauss

    Das bedeutet, das andere Elternteil wäre somit aus der Verantwortung?

    Natürlich nicht.

    Ich hatte dich nur so verstanden, dass da wohl nichts zu holen ist.

    Wenn doch, könnte das Kind beim Bafög Vorausleistung beantragen. Dann würde sich vielleicht das Bafög-Amt um die Eintreibung kümmern. Wie ernsthaft die das im Ausland tun, weiß ich allerdings nicht.

    Hier gibt es erste Neuigkeiten:

    Zitat

    Studierende aus einkommensschwachen Familien bekommen künftig eine staatliche Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro. Der einmalige Zuschuss soll an Studierende unter 25 Jahren aus Haushalten mit Bürgergeld gehen und etwa den Kauf eines Laptops und anderen Lernmaterialien ermöglichen. Die Regelung ist in der BAföG-Novelle enthalten, die der Bundestag in Berlin mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen verabschiedete.


    Die Novelle sieht zudem eine Anhebung der Regelsätze um fünf Prozent sowie Erhöhungen beim Wohnkostenzuschuss und den Elternfreibeträgen vor. Der monatliche BAföG-Höchstsatz liegt derzeit noch bei 934 Euro. Der Wohnkostenzuschuss soll um 20 Euro auf 380 Euro steigen, der Elternfreibetrag um 0,25 Punkte auf 5,25 Prozent. Inkrafttreten soll die Novelle zum Start des neuen Ausbildungsjahres am 1. August.

    ...

    Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die monatliche Rückzahlungsrate ab dem kommenden Wintersemester um 20 Euro von 130 Euro auf 150 Euro steigen.


    Quelle:

    Schleichwerbung raus genommen. TK

    Hallo, er möchte die Scheidung, dann sollte er auch mit den Konsequenzen leben.

    Ich würde an deiner Stelle einen Anwalt aufsuchen.

    Das sehe ich auch so.


    Als Alternative könntest du ihm anbieten, dass ihr euch nicht scheiden lasst, sondern "nur getrennt" lebt.

    Falls das für dich in Ordnung wäre.

    Aber erst mal eigenen Anwalt suchen.

    Was die Auskunft vom anderen Elternteil angeht, finde ich die Forderung gegen das eigene Kind grundsätzlich befremdlich.

    "Befremdlich"?

    Das ist das normale, dass die Tochter diese weiterleitet. Natürlich kann man sich auch an die Mutter direkt wenden, oder ans JA, aber zuständig ist erst mal die Tochter für den Datenaustausch. Sie ist es ja, die etwas will.


    Und ja, Bafög geht vor. Also Unterhalt = 930 € - Bafög - KG

    Und der Unterhalt wird dann anteilig nach Gehalt zwischen Vater und Mutter aufgeteilt.

    Die Berechnung ist ja nicht so schwer zu verstehen.

    Wenn du dich damit etwas beschäftigst, verstehst du es auch und kannst eine Gegenrechnung präsentieren.

    Zunächst musst du eine nachvollziehbare Berechnung vom JA anfordern.

    Dann musst du die genau überprüfen. Dingen, die du anders siehst, widersprechen.

    Bei mir war es so, dass ich beinahe in jeder Berechnung "Fehler" gefunden habe, die das JA auch korrigiert hat.

    Heißt also mit 2500€ Nettogehalt abzüglich Berufsbedingte Aufwendungen(BAW) abzüglich Kindsunterhalt bleibt dann wirklich noch 1589€? RICHTIG ??

    Das siehst du mMn richtig.

    Ich finde es gut, dass du verstehen willst wie das läuft.

    Solange du den Mindestunterhalt zahlen kannst, wird dich niemand bedrängen, sonst schon.


    Man kann schon mit 1600 € auskommen.

    Es gibt wohl einige Änderungen:

    https://www.tagesschau.de/inla…-stark-watzinger-100.html


    Zitat

    Ab dem Wintersemester 2024/25 sollen die Freibeträge angehoben werden. Für Studierende soll es zudem einfacher werden, das Studienfach zu wechseln oder ein Semester länger zu studieren, ohne auf die Förderung verzichten zu müssen.


    Pauschal wird das BAföG zwar nicht erhöht, dafür gibt es eine 1.000 Euro Studienstarthilfe - die soll erhalten, wer Sozialhilfe bezieht oder Wohnhilfe-Empfänger ist.


    Nach dem Kabinettsbeschluss kann der Bundestag noch Änderungen an der BAföG-Reform vornehmen. Anbuhl hofft, dass die Abgeordneten das tun: "Wir brauchen nämlich ganz dringend eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale."

    In dem von dir zitierten Brief steht ganz klar:

    "Deswegen kann der nunmehr ermittelte Mindestunterhalt rückwirkend ab Dezember geltend gemacht werden."


    Also nur für Dezember.

    Die Tabelle ist vermutlich ein Standardausdruck, der für das ganze Jahr ausgegeben wird.

    Du musst nur ab Dezember zahlen.


    Aber ohne detaillierte Berechnung keine Kontrollmöglichkeit deinerseits.

    Das sollten die standardmäßig auf dem Rechner haben.


    Im Gegenzug könntest du deine eigene Rechnung präsentieren, wenn du nicht einverstanden bist.

    Ich sehe da Widersprüche zu deinen vorigen Aussagen:

    - du sagtest, du müsstest das ganze Jahr nachzahlen, im Brief steht aber nur Dezember.

    - du sagtest, letzte Berechnung wäre wohl 3 Jahre her, jetzt fragst du, warum sie "mittendrin den Betrag ändern".


    Die Nettobereinigung geht natürlich nur, wenn du dem JA dazu alle Angaben lieferst.

    Sehe ich auch so: Januar oder Dezember.

    Ich würde dem Jugendamt schreiben, dass eine rückwirkende Unterhaltsforderung nicht möglich ist.

    Falls du guten Willen zeigen willst, könntest du ab Dezember zahlen. Sonst Januar.


    Allerdings würde ich die JA-Berechnung überprüfen. Oft ist sie nicht korrekt.

    Ja, unbedingt eigenen Anwalt suchen.


    Den Unterhalt soll dein Anwalt ausrechnen.

    Evtl. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und sicher Kindesunterhalt.


    Bzgl. des Hauses muss man gucken, was beim Verkauf herauskommt.

    Für den Zugewinnausgleich solltest du schon mal alte Kontoauszüge etc. raussuchen, falls vorhanden, damit du dein Anfangsvermögen belegen kannst. Da die Scheidung erst nach eurem Umzug ist, kannst du noch ordentlich Geld ausgeben für Möbel etc., damit dein Endvermögen möglichst niedrig ist.