Dann würde ich mal genau gucken, was in der Urkunde steht.
Willkürliche Hochstufungen durch die Mutter sind dann evtl. nicht drin.
DSX :
Ja, das könnte so sein.
Aber dann bist du auch haarscharf am Selbstbehalt von 1370 €.
Dann würde ich mal genau gucken, was in der Urkunde steht.
Willkürliche Hochstufungen durch die Mutter sind dann evtl. nicht drin.
DSX :
Ja, das könnte so sein.
Aber dann bist du auch haarscharf am Selbstbehalt von 1370 €.
1. Option: Haus behalten und gemeinsam weiter tilgen
Warum sollte deine Frau das mitmachen?
Du müsstest ihr dann auch eine Nutzungsentschädigung zahlen.
2. Option: Haus behalten und Frau auslösen und den Vertrag möglichst beibehalten.
Ich vermute, dass du das nicht stemmen kannst. Ob die Bank das mitmacht ist auch fraglich.
Frage dich auch: Brauchst du überhaupt ein großes Haus?
Und du brauchst auch Reserven.
3. Option: Haus verkaufen
Damit solltest du dich anfreunden.
Hast du schon einen Anwalt? Was sagt der?
Sich beim Bafög-Amt zu weigern, Unterlagen einzureichen, würde ich lassen. Das kann böse Folgen haben.
Du bist dazu verpflichtet.
Was danach kommt, also evtl. Unterhaltsforderungen, muss man sehen.
Also einreichen und erst mal abwarten ...
Normalerweise muss man eine Ausbildung finanzieren.
Dazu muss man aber auch zielstrebig sein. Wenn man zwischendurch mehrere Jahre arbeitet, kann man das auch verwirken.
Wie lange hat er gearbeitet?
Grob würde ich sagen, solange er Bafög bekommt, bist du auch unterhaltspflichtig. Über diesen Zusammenhang bin ich mir aber nicht ganz klar. Vermutlich ist das mal wieder eine Einzelfallentscheidung.
Ich wäre da insofern vorsichtig, falls du nicht mitwirkst, da er dann Vorausleistung beantragen kann und dann das Bafög-Amt gegen dich prozessieren wird.
Ok, das mit den Altersstufen gilt nur, wenn man noch zu Hause wohnt.
Wohnt man alleine, gelten normalerweise die 930 € pauschal.
Du musst also eine Neuberechnung vom Jugendamt anfordern, unter Nennung der aktuellen Gegebenheiten.
Also so viel musst du nun auch nicht zahlen.
Wenn überhaupt dann wie oben dargestellt:
930 - 410 - 126 - 250 = 144 €
Es stellt sich aber zunächst die Frage, wer dich aktuell zum Unterhalt aufgefordert hat und was stand da drin?
Ich würde das so sehen:
In den 930 € Bedarf sind 410 € Warmmiete enthalten (s. DT).
Diese werden aber in diesem Fall vom Staat übernommen.
Sein Bedarf reduziert sich also auf 930 - 410 = 520 €.
Weiter bekommt er 126 € Vergütung: 520 - 126 = 394 €.
Also wäre 394 € der offene Betrag.
Wieso der Sohn die obigen Gelder bekommt, ist mir unklar. Ist das eine Arbeitsamt-Maßnahme?
Was ist mit Bafög?
Da wäre es am einfachsten, wenn du deinen Sohn fragst, ob er das Geld für die Wohnung bekommt.
Er sollte dir sowieso nachweisen, wieviel er insgesamt bekommt.
Ein idealer Fall fürs Jugendamt.
Das wird lustig für deinen ex-Mann.
Könnte das Kind bei dir wohnen?
Falls ja, wäre das ein Kompromissvorschlag.
die KM meinte es sei wohl am besten wenn sie mit dem kleinen bei mir einzieht.
???
Inwiefern am besten?
Ja, das ist echt blöd.
Darüber habe ich mich auch schon geärgert.
Wenn man 200.000 € auf dem Konto hat, ist das egal.
Kauft man davon aber ein Haus, wird einem der Wohnwert angerechnet.
Ich würde mich auch nicht beim JA melden. Warum?
Die melden sich sicher bald mit einer Forderung nach umfassender Auskunft, i.d.R. ein Fragebogen.
Da musst du dann schauen und nur das melden, zu dem du verpflichtet bist.
Verpflichtet bist du, alle Einnahmen offen zu legen (auch Zinsen), aber nicht das Vermögen.
Einkommen der Frau brauchst du auch nicht angeben.
Aber du hast ja anscheinend schon einen Anwalt?
Bei deinem Gehalt würde ich mich nicht um Peanuts streiten. Es ist ja dein Kind.
Was genau ist denn ungerecht?
Unterhalt braucht nur ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem er gefordert wurde.
Rückwirkend geht also nicht.
Wie der Trennungsunterhalt berechnet wird, kannst du googeln.
Im Grunde ist es so, dass euer beider Einkommen addiert und dann durch 2 geteilt wird.
Wenn also dann dein Mann weniger verdient, musst du ihm die Differenz zur Hälfte zahlen.
Mal ganz vereinfacht: Du 1600 Er 0, dann musst du ihm 800 zahlen.
Allerdings ist der Trennungsunterhalt bei kurzer Ehe (< 3 Jahre) eine Einzelfallentscheidung.
Hast du einen Anwalt?
"Sorgerecht abgegeben"?
Das geht ja nicht so einfach. Wie lief das ab?
Wer hat jetzt das Sorgerecht?
Im Grunde muss die Mutter jetzt auch Unterhalt zahlen, an die Tante/Oma(?) ...
Zack :
Was habt ihr denn geplant?
Das Ganze vor Gericht auszufechten?
Oder die Anwälte machen lassen?
Was ist dein Plan?
Meines Wissens sind geringfügige Tätigkeiten (Minijob) während der Ausbildung anrechnungsfrei.
Um deine Fragen eindeutig beantworten zu können, bräuchte man:
- bereinigtes Nettoeinkommen + Steuerbescheid von Vater und Mutter
- Nettoeinkommen + Ausbildungsvertrag der Tochter
Wie gesagt, entweder bleibt unter dem Strich etwas übrig, dann müsst ihr das anteilig zahlen, oder es bleibt nichts, dann muss man auch nicht zahlen.
Und solange die Tochter dir nicht obige Unterlagen übermittelt, musst du auch nichts zahlen, da du ja gar nicht weißt, wie viel.
Es würde deine Tochter vermutlich nicht freuen, wenn du diese Zahlung des TG einstellst. Aber das gehört zum Erwachsenwerden eben dazu, dass man sich um seine Belange kümmern muss. Du kannst ihr anbieten, es mit ihr zu besprechen.
Alternativ und vielleicht sogar besser wäre es, wenn deine Tochter zum Jugendamt geht und sich dort eine Beratung holt. Die rechnen ihr dann den Unterhalt aus.
Das mit dem Auszug würde ich auch noch mal thematisieren, denn mittelfristig muss sie es ja sowieso.
Die DT ist ja für 2 Unterhaltsberechtigte gedacht.
Da du nur ein Kind hattest, wurdest du evtl. 1 Stufe hochgestuft.
Das könnte man jetzt ändern.
Ja, im Grunde muss sie dir eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung deiner Hälfte zahlen.
Das könnte man dann mit der Zinstilgung verrechnen.
"Ob es Verkauft wird, oder Sie mich irgendwie anders auszahlt steht noch nicht fest."
Das würde ich bald klären. Gibt sonst endlos Ärger ...