Beiträge von Gauss

    Hey,


    ich habe noch nie einen Bescheid gesehen, ich weiß lediglich, daß er abgelehnt wurde, damit die Schule besucht werden kann

    von meiner Tochter, ging das Amt in Vorleistung...und das soll ich jetzt seit letzten September nachzahlen, bzw. ab 01.04.23

    632,-- pro Monat an das Amt überweisen.

    Das verstehe ich nicht wirklich.

    Was wurde abgelehnt? Bafög?

    Setze mal richtige Satzzeichen, bitte.


    Was genau steht denn in dem Schreiben vom Bafög Amt?

    Ist dort eine Berechnung? Welche?

    Ich könnte mir denken, dass die Tochter Bafög Vorausleistungen erhalten hat und der Vater diese nun zurückzahlen soll?


    Ansonsten gilt:

    930 €

    ./. Bafög

    ./. Kindergeld

    -------------------

    = Unterhalt


    Da die Mutter unter dem Selbstbehalt liegt, ist da wohl wirklich nichts zu holen.

    Ich wüsste nicht, was der Anwalt da argumentieren könnte. Höchstens vielleicht, dass die Tochter ihre Ausbildung nicht zügig an die Schulausbildung angeschlossen hat.

    Wieviel Bafög bekommt die Tochter denn?

    Meines Wissens ist ein Minijob nicht auf den Unterhalt anrechenbar.

    Insofern muss er den Unterhalt nachzahlen, da er ja gefordert wurde.

    "einfach Glück gehabt" ist nicht.

    Leider sind die JÄ hoffnungslos überfordert, da muss man immer wieder selber tätig werden.

    Sie sieht den Kindesunterhalt komplett losgelöst und ich sehe ihn im Gesamtkontext.

    Ich würde sagen, es ist so:

    Wenn man sich (mit oder ohne Gericht) über die Unterhaltshöhe geeinigt hat, ist er ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem er gefordert wurde, also auch rückwirkend. Wenn du also sagst, du willst das im Gesamtverbund entscheiden, ist das ok, aber du muss dann den schließlich entschiedenen Betrag rückwirkend nachzahlen. Er muss allerdings auch nachweisbar (schriftlich) gefordert worden sein.

    Ich möchte dir noch raten, im Vorfeld keinerlei Zusagen oder Absprachen zu treffen.

    Warte ab, bis du alles mit einem Anwalt durchgesprochen hast.

    Es ist oft so, dass man am Anfang einer Trennung den Gedanken hat, man könnte vieles einvernehmlich regeln. Das gelingt selten. Wenn du erst mal böse Briefe vom Anwalt deines Mannes bekommst, ändert sich das. Ist leider so.

    Sprich erst mal klar die Trennung aus und führe sie praktisch durch.

    Worauf man da achten sollte, kannst du durch suchen nach "trennungszeitpunkt beweisen scheidung" rausfinden.

    Parallel suche dir einen Anwalt/Anwältin.

    Sichere Dokumente, Kontostände, etc.

    Wenn du dann noch Zeit hast, kannst du auch mal zum JA gehen.

    Aus Sicht des Mannes kann ich das gut verstehen. ;-)

    Du hast da nämlich die deutlich besseren Karten, mit minderjährigen Kindern.

    Also kannst du erst mal relativ entspannt sein.

    "Kindesentzug" wegen Auszug mit Kindern ist Quatsch.

    Ich würde dir schon zu einem Anwalt raten, du erscheinst da recht unbedarft.

    JA ist auf jeden Fall eine gute Idee.

    Lass dich von deinem Mann nicht einschüchtern. Er weiß vermutlich genau, was ihm "blüht".

    Wie kommt denn der Trennungsbeginn Januar 2022 zustande?

    Entscheidend ist eine nachweisbare Trennung, also entweder zieht einer aus, oder man trennt sich räumlich im Haus.

    Es darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft mehr gebe, also auch kein gemeinsames Konto.

    Solange das nicht geschehen ist, hat das Trennungsjahr nicht begonnen.

    Ja, egal.

    Du könntest es so machen:

    Solange die Ausbildung läuft, anbieten, dass sie bei dir wohnt.

    Wenn sie das nicht will, gibt es eben keinen Unterhalt.


    Sobald dann das Studium beginnt, bitte um den Bafög Bescheid (auch wenn es da vielleicht nichts gibt).

    Erst dann gibt es Unterhalt.

    Der Vater könnte u.U. noch eie Stufe höher gestuft werden, wenn er nur eine Unterhaltsverpflichtung hat.

    Das ist nicht relevant, da sie nicht mehr zuhause wohnt.

    Insofern sind dann 680 € korrekt.


    Als Studentin muss sie dann Bafög beantragen.

    Evtl. geht das auch schon jetzt? Schüler-Bafög? Keine Ahnung.

    Man könnte höchstens argumentieren, dass sie ja auch zu Hause "umsonst" wohnen könnte, dann also Naturalunterhalt bekommt.

    So hätte man einen Trumpf in der Hand, um den Unterhalt zu drücken, falls das gewünscht ist.

    Ja.

    Nebenbei: Von den 588 darfst du noch das halbe KG abziehen.


    Da du für deinen Sohn der "gesteigerten Erwerbsobliegenheit" unterliegst, musst du den Unterhalt weiterzahlen, auch wenn du nur halbtags arbeitest, würde ich sagen. Dein neues Kind ist schon 2 Jahre alt und könnte theoretisch in eine Betreuung.

    Bis 21 kann das JA erwachsene Kinder beraten. Aber wie gesagt, das kommt hier eher nicht in Frage.


    Die Frage ist schon, warum hat sich das so entwickelt?

    In dem Alter ist man normalerweise voller Energie und will sein eigenes Leben beginnen.

    Sind evtl. Drogen im Spiel? Oder irgendein emotionaler Ausnahmezustand (Liebeskummer ...)?

    Wie auch immer, wenn das Kind nicht will, kann man nichts machen.

    Das ist fies!

    Ans Jugendamt würde ich mich nicht wenden. Die stehen eher auf Seiten des Kindes und versuchen dann Vermittlung, Gespräche etc., was sich sicher lange hinzieht, auch weil dort immer Personalmangel herrscht.

    Ich würde alles dokumentieren (Fotos, Schriftwechsel mit Tochter),das Ganze mit einem Anwalt besprechen und dann konkrete, rechtssichere Fristen setzen. Anders wird es wohl nicht gehen.


    Bei 950 € brauchst du vermutlich auch keinen Unterhalt zahlen.


    Aufpassen würde ich, dass sie sich dann nicht bei den Großeltern einnistet. Da solltest du auch mit denen sprechen.