Beiträge von Gauss

    1. Option: Haus behalten und gemeinsam weiter tilgen

    Warum sollte deine Frau das mitmachen?

    Du müsstest ihr dann auch eine Nutzungsentschädigung zahlen.


    2. Option: Haus behalten und Frau auslösen und den Vertrag möglichst beibehalten.

    Ich vermute, dass du das nicht stemmen kannst. Ob die Bank das mitmacht ist auch fraglich.

    Frage dich auch: Brauchst du überhaupt ein großes Haus?

    Und du brauchst auch Reserven.


    3. Option: Haus verkaufen

    Damit solltest du dich anfreunden.


    Hast du schon einen Anwalt? Was sagt der?

    Normalerweise muss man eine Ausbildung finanzieren.

    Dazu muss man aber auch zielstrebig sein. Wenn man zwischendurch mehrere Jahre arbeitet, kann man das auch verwirken.

    Wie lange hat er gearbeitet?


    Grob würde ich sagen, solange er Bafög bekommt, bist du auch unterhaltspflichtig. Über diesen Zusammenhang bin ich mir aber nicht ganz klar. Vermutlich ist das mal wieder eine Einzelfallentscheidung.

    Ich wäre da insofern vorsichtig, falls du nicht mitwirkst, da er dann Vorausleistung beantragen kann und dann das Bafög-Amt gegen dich prozessieren wird.

    Ich würde das so sehen:

    In den 930 € Bedarf sind 410 € Warmmiete enthalten (s. DT).

    Diese werden aber in diesem Fall vom Staat übernommen.

    Sein Bedarf reduziert sich also auf 930 - 410 = 520 €.

    Weiter bekommt er 126 € Vergütung: 520 - 126 = 394 €.

    Also wäre 394 € der offene Betrag.


    Wieso der Sohn die obigen Gelder bekommt, ist mir unklar. Ist das eine Arbeitsamt-Maßnahme?

    Was ist mit Bafög?

    Ich würde mich auch nicht beim JA melden. Warum?

    Die melden sich sicher bald mit einer Forderung nach umfassender Auskunft, i.d.R. ein Fragebogen.

    Da musst du dann schauen und nur das melden, zu dem du verpflichtet bist.

    Verpflichtet bist du, alle Einnahmen offen zu legen (auch Zinsen), aber nicht das Vermögen.

    Einkommen der Frau brauchst du auch nicht angeben.


    Aber du hast ja anscheinend schon einen Anwalt?

    Bei deinem Gehalt würde ich mich nicht um Peanuts streiten. Es ist ja dein Kind.


    Unterhalt braucht nur ab dem Zeitpunkt gezahlt werden, ab dem er gefordert wurde.

    Rückwirkend geht also nicht.


    Wie der Trennungsunterhalt berechnet wird, kannst du googeln.

    Im Grunde ist es so, dass euer beider Einkommen addiert und dann durch 2 geteilt wird.

    Wenn also dann dein Mann weniger verdient, musst du ihm die Differenz zur Hälfte zahlen.

    Mal ganz vereinfacht: Du 1600 Er 0, dann musst du ihm 800 zahlen.

    Allerdings ist der Trennungsunterhalt bei kurzer Ehe (< 3 Jahre) eine Einzelfallentscheidung.


    Hast du einen Anwalt?

    Meines Wissens sind geringfügige Tätigkeiten (Minijob) während der Ausbildung anrechnungsfrei.


    Um deine Fragen eindeutig beantworten zu können, bräuchte man:

    - bereinigtes Nettoeinkommen + Steuerbescheid von Vater und Mutter

    - Nettoeinkommen + Ausbildungsvertrag der Tochter


    Wie gesagt, entweder bleibt unter dem Strich etwas übrig, dann müsst ihr das anteilig zahlen, oder es bleibt nichts, dann muss man auch nicht zahlen.

    Und solange die Tochter dir nicht obige Unterlagen übermittelt, musst du auch nichts zahlen, da du ja gar nicht weißt, wie viel.


    Es würde deine Tochter vermutlich nicht freuen, wenn du diese Zahlung des TG einstellst. Aber das gehört zum Erwachsenwerden eben dazu, dass man sich um seine Belange kümmern muss. Du kannst ihr anbieten, es mit ihr zu besprechen.


    Alternativ und vielleicht sogar besser wäre es, wenn deine Tochter zum Jugendamt geht und sich dort eine Beratung holt. Die rechnen ihr dann den Unterhalt aus.


    Das mit dem Auszug würde ich auch noch mal thematisieren, denn mittelfristig muss sie es ja sowieso.

    Ja, im Grunde muss sie dir eine Nutzungsentschädigung für die Nutzung deiner Hälfte zahlen.

    Das könnte man dann mit der Zinstilgung verrechnen.



    "Ob es Verkauft wird, oder Sie mich irgendwie anders auszahlt steht noch nicht fest."


    Das würde ich bald klären. Gibt sonst endlos Ärger ...