Ich habe mit meiner Frau 3 Kinder und keine neue Partnerin.
Mit "nach oben" meine ich folgendes (hat mir meine Anwältin so gesagt): Wenn man für 4 Pers. Unterhalt zahlen muss, dann reduziert sich der Unterhalt um 2 Stufen, da die Düss. Tabelle für 2 Unterhaltsempfänger gilt. Das wäre so gängige Praxis, nach ihrer Aussage.
Meine Frage ist jetzt: Wie weit darf mein Netto sinken: Auf 1080 € oder auf den Bedarfskontrollbetrag der Düs.s Tabelle?