Beiträge von Gauss

    Ich habe mit meiner Frau 3 Kinder und keine neue Partnerin.
    Mit "nach oben" meine ich folgendes (hat mir meine Anwältin so gesagt): Wenn man für 4 Pers. Unterhalt zahlen muss, dann reduziert sich der Unterhalt um 2 Stufen, da die Düss. Tabelle für 2 Unterhaltsempfänger gilt. Das wäre so gängige Praxis, nach ihrer Aussage.


    Meine Frage ist jetzt: Wie weit darf mein Netto sinken: Auf 1080 € oder auf den Bedarfskontrollbetrag der Düs.s Tabelle?

    Ich muss für meine Frau und die 3 Kinder Unterhalt zahlen.
    Ja, mein Gehalt ist bereinigt und ich habe es um die ortsübliche Miete für das Haus aufgestockt.
    Da ich für 4 Personen Unterhalt zahle, gehe ich in der Düss. Tabelle um zwei Stufen nach oben.
    Nach Abzug des Unterhalts lande ich bei 1080 €.

    Hallo,


    ich habe 3 Kinder.
    Wenn ich das so nach Schema ausrechne (mit Anrechnung des Wohnwertes des eigenen Hauses), lande ich beim Selbstbehalt von 1080 Euro.
    Ich frage nun, ob das so richtig ist, oder ob ich nur beim Bedarfskontrollbetrag landen darf.
    Mit 1080 € käme ich nicht hin. Ich brauche schon etwas mehr.

    Hallo,
    ich habe folgende erste Frage:
    Bei selbstgenutztem Wohneigentum:
    Der Mietwert des Hauses wird voll als "Einkommen" angerechnet, aber ich darf am Ende trotzdem nicht unter den Bedarfskontrollbetrag (letzte Spalte Düsseldorfer Tabelle) rutschen, oder ist das nicht so?
    Ich überlege, unser Haus selbst zu beziehen, aber das wird finanziell sehr knapp. Wenn der Bedarfskontrollbetrag die Grenze wäre, würde es gehen.