Beiträge von Gauss

    Die Berechnung ist ja nicht so schwer zu verstehen.

    Wenn du dich damit etwas beschäftigst, verstehst du es auch und kannst eine Gegenrechnung präsentieren.

    Zunächst musst du eine nachvollziehbare Berechnung vom JA anfordern.

    Dann musst du die genau überprüfen. Dingen, die du anders siehst, widersprechen.

    Bei mir war es so, dass ich beinahe in jeder Berechnung "Fehler" gefunden habe, die das JA auch korrigiert hat.

    Heißt also mit 2500€ Nettogehalt abzüglich Berufsbedingte Aufwendungen(BAW) abzüglich Kindsunterhalt bleibt dann wirklich noch 1589€? RICHTIG ??

    Das siehst du mMn richtig.

    Ich finde es gut, dass du verstehen willst wie das läuft.

    Solange du den Mindestunterhalt zahlen kannst, wird dich niemand bedrängen, sonst schon.


    Man kann schon mit 1600 € auskommen.

    Es gibt wohl einige Änderungen:

    https://www.tagesschau.de/inla…-stark-watzinger-100.html


    Zitat

    Ab dem Wintersemester 2024/25 sollen die Freibeträge angehoben werden. Für Studierende soll es zudem einfacher werden, das Studienfach zu wechseln oder ein Semester länger zu studieren, ohne auf die Förderung verzichten zu müssen.


    Pauschal wird das BAföG zwar nicht erhöht, dafür gibt es eine 1.000 Euro Studienstarthilfe - die soll erhalten, wer Sozialhilfe bezieht oder Wohnhilfe-Empfänger ist.


    Nach dem Kabinettsbeschluss kann der Bundestag noch Änderungen an der BAföG-Reform vornehmen. Anbuhl hofft, dass die Abgeordneten das tun: "Wir brauchen nämlich ganz dringend eine Erhöhung der Bedarfssätze und der Wohnkostenpauschale."

    In dem von dir zitierten Brief steht ganz klar:

    "Deswegen kann der nunmehr ermittelte Mindestunterhalt rückwirkend ab Dezember geltend gemacht werden."


    Also nur für Dezember.

    Die Tabelle ist vermutlich ein Standardausdruck, der für das ganze Jahr ausgegeben wird.

    Du musst nur ab Dezember zahlen.


    Aber ohne detaillierte Berechnung keine Kontrollmöglichkeit deinerseits.

    Das sollten die standardmäßig auf dem Rechner haben.


    Im Gegenzug könntest du deine eigene Rechnung präsentieren, wenn du nicht einverstanden bist.

    Ich sehe da Widersprüche zu deinen vorigen Aussagen:

    - du sagtest, du müsstest das ganze Jahr nachzahlen, im Brief steht aber nur Dezember.

    - du sagtest, letzte Berechnung wäre wohl 3 Jahre her, jetzt fragst du, warum sie "mittendrin den Betrag ändern".


    Die Nettobereinigung geht natürlich nur, wenn du dem JA dazu alle Angaben lieferst.

    Sehe ich auch so: Januar oder Dezember.

    Ich würde dem Jugendamt schreiben, dass eine rückwirkende Unterhaltsforderung nicht möglich ist.

    Falls du guten Willen zeigen willst, könntest du ab Dezember zahlen. Sonst Januar.


    Allerdings würde ich die JA-Berechnung überprüfen. Oft ist sie nicht korrekt.

    Ja, unbedingt eigenen Anwalt suchen.


    Den Unterhalt soll dein Anwalt ausrechnen.

    Evtl. Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt und sicher Kindesunterhalt.


    Bzgl. des Hauses muss man gucken, was beim Verkauf herauskommt.

    Für den Zugewinnausgleich solltest du schon mal alte Kontoauszüge etc. raussuchen, falls vorhanden, damit du dein Anfangsvermögen belegen kannst. Da die Scheidung erst nach eurem Umzug ist, kannst du noch ordentlich Geld ausgeben für Möbel etc., damit dein Endvermögen möglichst niedrig ist.

    Auskunft ist zu erteilen! Einkommen und Steuererklärung.

    Aber auch du hast Anspruch auf Auskunft über das Einkommen des anderen Elternteils.

    Nur so kannst du ja die Unterhaltsberechnung kontrollieren.

    Ich würde die Unterlagen dem Anwalt schicken und gleichzeitig darum bitten, ebenfalls die Unterlagen von B zu bekommen.

    Im Grunde muss das alles das Kind machen. Aber da kann man ja behilflich sein.

    Den Brief würde ich zusammen mit dem Kind schreiben und dieses sollte ihn auch unterschreiben. Dort kann dann auch das Konto angegeben werden.

    Scheidung und Hausverkauf, sowas zieht sich hin.

    Ich denke, ein Jahr hast du mindestens noch.

    Zwingen kann er dich insofern, als er eine Zwangsversteigerung anleiern kann.

    Aber auch sowas zieht sich. Da kann man Einspruch einlegen usw...


    Nachehelicher Unterhalt ist Einzelfallentscheidung.

    An deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt suchen, der das für dich ausfechtet.

    Ein paar Jahre könnten es wohl werden, je nach Hartnäckigkeit beider Parteien.

    Bei der Trennungsunterhaltsberechnung wurde mein Einkommen um den Berufstätigenbonus vermindert. Bei der Kontrollberechnung wurde wieder mein Einkommen ohne Berufstätigenbonus angesetzt. Ist das so richtig?

    Das ist richtig.

    Bei normaler Unterhaltsberechnung (Kontrollberechnung) wird nicht mit Berufstätigenbonus gerechnet.

    Der Bonus zählt nur, wenn beide in die Rechnung eingehen.

    Ganz einfach: Ich würde sie fragen, was ihre Pläne nach der Schule sind, da das einen Einfluss auf den Unterhalt hat.

    Sie hat da eine Pflicht zur Auskunft.

    1. Option: Haus behalten und gemeinsam weiter tilgen

    Warum sollte deine Frau das mitmachen?

    Du müsstest ihr dann auch eine Nutzungsentschädigung zahlen.


    2. Option: Haus behalten und Frau auslösen und den Vertrag möglichst beibehalten.

    Ich vermute, dass du das nicht stemmen kannst. Ob die Bank das mitmacht ist auch fraglich.

    Frage dich auch: Brauchst du überhaupt ein großes Haus?

    Und du brauchst auch Reserven.


    3. Option: Haus verkaufen

    Damit solltest du dich anfreunden.


    Hast du schon einen Anwalt? Was sagt der?