Beiträge von Gauss

    Kitakosten sind anteilig nach Einkommen der Eltern aufzuteilen.


    Ja, das kann finanziell hart werden.

    Wichtig ist, alles auf den Prüfstand zu stellen.

    z.B. Versicherungen, Abos, am besten mal die Kontoauszüge für 1 Jahr durchgehen: Was kann man streichen?

    Ist ein Auto wirklich nötig?

    Kann man evtl. Dinge verkaufen?

    Auch beim Einkaufen: Augen auf! Haushaltsbuch führen, zumindest in der ersten Zeit.


    Wie ist es denn bei dir? Ist alles anwaltlich geregelt?

    Was ist mit Trennungs- und nachehelichem Unterhalt?

    Bist du ausgezogen?

    "BAföG Anspruch besteht aufgrund des Einkommens der Eltern (zsm. 120.000 brutto) NICHT?"


    Ich würde das auf jeden Fall mal prüfen lassen, in dem das Kind einen Antrag stellt.

    Das sollte geklärt werden.

    Dis Höhe hängt mW auch von der Schulart ab.


    Ansonsten, ja, Unterhaltsanspruch besteht. Kindergeld ist anzurechnen.

    Hui, da hat sich deine Frau (und deine Kinder) von dir aber komplett über den Tisch ziehen lassen.

    Sei froh!

    Ich habe jetzt die letzten 3.Jahre 1550€ bezahlt und mir selbst ist in nicht so guten Monaten 1400€ geblieben.

    Damit konnte ich mich alleine nicht finanzieren, Auto, Wohnung, Nebenkosten usw.

    Vielleicht sollte man sich mehr den harten Fakten zuwenden?

    Wie genau wurde dieser Wert berechnet?

    Könntest du dazu mal eine Beispielrechnung zeigen?

    Schön wärs ...

    Mein Eindruck ist, dass dieser "Bedarfskontrollbetrag" in der Praxis fast nie eine Rolle spielt.

    Habe es jedenfalls in meinem Umfeld und auch hier im Forum noch nicht gesehen.

    Ich habe nicht verstanden, wann man mit dem Bedarfskontrollbetrag rechnen darf und wann mit dem Selbstbehalt.

    Bei Berechnungen, die mich betrafen, kam der Bedarfskontrollbetrag nie zum tragen.

    Es wurde immer alles mit Selbstbehalt gerechnet, vermutlich zu recht.

    Mein Vater hat sich das Grundstück vor der Vermählung in bar geleistet (Alleinig im Grundbuch).

    Dann gehört es ihm auch alleine.

    Als Zugewinn käme nur eine mögliche Wertsteigerung in Frage.


    Übertragung an dich hätte ich Bedenken. Sowas nennt man "illoyale Vermögensverringerung".


    Viel interessanter ist das Haus, dass sich die Frau kaufte!

    Wie ist da die Sachlage?


    --> Scheidung, Anwalt.

    evtl. ist das Trennungsjahr schon um, da Trennung im Haus schon vollzogen?


    Und noch eine Frage, bis zu dem Zeitpunkt wo sie studiert zahle ich den Regelunterhalt, sprich 660 (Größe) + 618 (Kleine) - 250 (KG) in der Stufe 2, richtig? Oder ist die Berechnung so dass das Kindergeld voll anrechenbar wäre? Sprich 660 - 250 (Größe) und 618 - 125 (Kleine)?

    Ab 18 kann das volle KG abgezogen werden.

    Das mit dem Bedarfskontrollbetrag habe ich nie richtig verstanden, daher kann ich nicht sagen, ob man das so rechnen darf. Ich vermute, eher nicht, aber das müssen hier andere erklären.


    Bzgl. des studierenden Kindes:

    Wenn es auszieht, ist der Bedarf ohne KG 680 €.

    Vorrangig hat es Bafög zu beantragen. Das wird dann auch noch abgezogen.

    Den Restbetrag müssen Vater und Mutter anteilig entsprechend ihrem Einkommen aufbringen.

    DT hat da keine Bedeutung mehr.

    Das Haus würde ich unter der Prämisse freigeben, dass ich danach von allen bestehenden wie künftigen Forderungen freigestellt bin. Also quasi meine Freiheit zurück bekomme, mein Einkommen und meine Rente für mich planen kann und dann nochmal neu anfangen kann, ohne auf Jahre von Altlasten verfolgt zu werden und ständig mit Forderungen konfrontiert zu sein.

    Es tut mir leid, aber das ist völlig illusorisch.

    Um Trennungs-, Kindes- und wohl auch nachehelichen Unterhalt wirst du nicht herumkommen.


    Ich verstehe deine Gefühle. Es ist sehr schwer, sich davon frei zu machen. Darum ist es hilfreich, das Ganze von einem Anwalt machen zu lassen, der das rein sachlich und mit den notwendigen Kenntnissen für dich bestmöglich durchfechtet.

    Das Haus würde ich nicht aufgeben.

    Wolfi hat Recht. Du wirst der Dumme sein und am Selbstbehalt rumkrebsen müssen.

    Ärger dich nicht über die Ungerechtigkeit, das reibt nur auf. Lass alles einen Anwalt machen!


    Wem gehört das Haus?

    Was soll daraus werden?

    Wenn deine Frau da wohnen bleibt: Wie will sie es finanzieren?

    Für eine Übergangszeit (wenige Monate) zwischen Schule und Ausbildung ist es mW üblich, einen gewissen Unterhalt weiterzuzahlen.

    Ab der Ausbildung wird der Unterhalt dann wohl wegfallen, da er genügend eigenes Einkommen hat.

    Viel zu tun ist da mMn nicht.