Suche dir unbedingt, unbedingt(!) einen Anwalt!
Dein Mann kann dich nicht einfach rausschmeißen.
Über das Sorgerecht wird ganz in Ruhe entschieden. Meist kommt das Kind zur Mutter.
Aber wie gesagt: Anwalt!
Suche dir unbedingt, unbedingt(!) einen Anwalt!
Dein Mann kann dich nicht einfach rausschmeißen.
Über das Sorgerecht wird ganz in Ruhe entschieden. Meist kommt das Kind zur Mutter.
Aber wie gesagt: Anwalt!
Du kannst den Wohnwert des Hauses gegen die Kreditkosten des Hauses verrechnen.
Unterhalt berechnet sich ganz normal aus deinem bereinigten Einkommen, würde ich sagen.
Wohnwertanrechnung?
Riesterrente macht noch einiges aus, falls nicht schon auf dem Gehaltszettel abgezogen.
Das stimmt natürlich!
Die Dinge, die bei mir problematisch waren, sind aber alles "harte Fakten" gewesen.
Allerdings gibt es natürlich auch hier Ermessensspielraum.
So hatte ich einen Sachbearbeiter, der versucht hat, möglichst viel Bafög herauszuholen. Dazu hat er z.B. Beträge geschickt auf beide Elternteile verteilt. Der andere Sachbearbeiter hat das nicht gemacht.
Wehren tun sich die Kinder da nicht. Die interessiert das doch gar nicht. Sie bekommen die Differenz zum Bedarf ja von ihren Eltern.
Als ich den anderen Sachbearbeiter auf die Tricks hingewiesen habe, meinte der, ja, dass müsse ich aber auch extra schriftlich beantragen! Ok, ja, jetzt weiß ichs ...
"Fehler machen wir doch alle, oder?"
Ja, sicher, aber was ich jetzt schon an Problemen beim Bafög und Unterhalt erlebt habe, hätte ich so vorher nicht für möglich gehalten.
Ich dachte, das sind Staatsangestellte, die sind gewissenhaft und neutral.
Man muss jede Zahl, alles, immer kontrollieren. Und dazu muss man erst mal die Kenntnisse haben!
Ebenso dachte ich, die nutzen standardisierte Computerprogramme, so dass Abweichungen selten sind. Leider nicht.
Der eine Sachbearbeiter rechnet so, der andere so. Jedesmal Diskussionen. Was richtig ist, weiß keiner so genau.
Da bin ich echt desillusioniert worden.
Aber ich habe mir vorgenommen, mich nicht zu ärgern, sondern das stoisch hinzunehmen und jeweils abzuarbeiten.
Zum Glück gibt es dieses Forum, aus dem ich sehr viel gelernt habe. Danke!
Danke! Ja, so werde ich es machen.
Ich frage mich nur, warum das Jugendamt das nicht auch berücksichtigt.
Der Bafög Bescheid liegt ihnen ja vor.
Hallo,
also:
Der Freibetrag von 7500 € wird von Kind 2 soweit überschritten, dass ein Betrag von 90 € vom Bafög-Bedarf abgezogen wird.
Dadurch bekommt es weniger Bafög als Kind 1.
Ja, ich bin der Meinung, dass diese Ersparnisse abgebaut werden müssten.
Da aber Bafög und Unterhalt 2 verschiedene Dinge sind, weiß ich nicht, wie das nun beim Unterhalt berücksichtigt wird.
Kind 2 hat keine Ahnung und lässt sich vom Jugendamt beraten. Dieses hat aber die Ersparnisse gar nicht berücksichtigt.
Ich bin der Meinung, dass diese 90 € beim Unterhalt als "Einkommen" berücksichtigt werden sollten.
Wie mache ich das dem Jugendamt klar?
Das Problem, dass ich habe ist, dass das Jugendamt, welches für Kind 2 (19 Jahre alt) den Unterhalt berechnet hat, die Ersparnisse gar nicht berücksichtigt hat.
Die 5000 € habe ich auch recherchiert.
Wie sollte ich am besten vorgehen?
Ich müsste a) das Jugendamt und b) mein Kind überzeugen.
Beim Bafög werden ja Ersparnisse des Kindes berücksichtigt, wenn diese über 7500 € liegen.
Wie wirkt sich das auf den Unterhalt aus?
Beispiel:
Kind 1 (keine Ersparnisse)
Bafög 390 €
Kigeld 204 €
=> Unterhalt durch Eltern = 860 € - (390+204) €
Kind 2 (Ersparnisse > 7500 €)
Bafög 300 €
Eigenanteil aus Ersparnissen 90 € (vom Bafög Amt errechnet).
Kigeld 204 €
=> Unterhalt durch Eltern = 860 € - ???
Wie werden die Ersparnisse hier berücksichtigt?
Dein Mann hatte 200.000 Anfangsvermögen.
Das bleibt ihm und müsste vom Gesamtvermögen abgezogen werden, falls genug vorhanden ist.
Ganz simpel gerechnet:
+ 600.000 Wert des Hauses
- 320.000 Schulden
+70.000 bereits getilgt.
macht:
350.000 = euer gemeinsames Vermögen.
Davon die Hälfte müsste sie an dich auszahlen.
Das stimmt so natürlich nicht genau, aber größenordnungsmäßig.
Da fehlt also eine 10er-Potenz bei den 15.000.
Ich kann dir nur dringend raten, dir baldmöglichst einen Anwalt zu nehmen!
Es ist durchaus üblich, Schenkungen der Eltern an ein Kind zum Anfangsvermögen zu rechnen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese zugunsten des Kindes gingen.
Zurückzahlen musst du nichts, aber es reduziert deinen Anteil beim Zugewinnausgleich. Das geld wird dem Anfangsvermögen deines Mannes hinzugerechnet.
Summe der Einkommen von Vater und Mutter: => Einkommensgruppe der Eltern in Düsseldorfer Tabelle.
Beide Elternteile zahlen Unterhalt anteilsmäßig nach ihrem Einkommen. Deine Mutter kann das dann mit ihren "Naturalleistungen" verrechnen.
Dazu muss dir dein Vater sein Einkommen offenlegen.
Wenn er das nicht tut, würde ich Bafög beantragen. Dann wird sich das Amt an deinen Vater wenden. Es ist dabei unerheblich, ob du tatsächlich Bafög bekommst oder nicht. Das Amt holt sich das Geld gegebenenfalls vom Vater zurück.
Eigentlich müsste man die Kosten für Kinder komplett von den Eltern abkoppeln.
Also so weit es irgend möglich ist, müsste die gesamte Gesellschaft solidarisch dafür aufkommen.
z.B. die DT, ist das fair? Warum braucht ein Kind, dessen Eltern weniger verdienen, weniger Geld?
Warum müssen Eltern ein Studium finanzieren, wenn die gesamte Gesellschaft davon profitiert?
Die Gesellschaft/wir "leistet" sich Universitäten, Forschung etc. Dann muss man auch für alles solidarisch aufkommen.
Wie könnte man so etwas realisieren?
In dem 2. Link, den Edy leider weggelöscht hat (warum werden hier immer nützliche Links gelöscht? das kenne ich aus keinem anderen Forum?), steht:
ZitatAlles anzeigen4. Mitwirkungspflichten des kranken Ex-Partners
Bei allen Krankheiten ist der unterhaltsberechtigte Ex-Partner verpflichtet, aktiv auf seine Genesung hinzuwirken (Therapieobliegenheit). Er hat sich beispielsweise einer ärztlichen Behandlung zu unterziehen oder eine Suchttherapie zu absolvieren, soweit diese Maßnahmen Erfolg versprechend und zumutbar sind. Der Unterhaltsberechtigte muss außerdem Nachweise über erfolgte Heilbehandlungen und Therapiemaßnahmen erbringen (vgl. Bundesgerichtshof (BGH) v. 25.10.2006 – Az.: XII ZR 190/03).
Kommt der Unterhaltsberechtigte dieser Therapieobliegenheit nicht nach, obwohl es ihm möglich gewesen wäre, kann dies zum Ausschluss des Unterhaltsanspruchs führen. Das gilt vor allem dann, wenn er seine Bedürftigkeit mutwillig herbeiführt, etwa indem er eine gebotene und zumutbare Heilbehandlung ablehnt.
Hintergrund dieser Regelung: Der Ehegatte mit Anspruch auf Krankheitsunterhalt soll regelmäßig alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um seine Erwerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen.
5. Darlegungs- und Beweislast
Der geschiedene Ehegatte muss konkret nachweisen, dass er krankheitsbedingt nicht oder nur eingeschränkt erwerbsfähig ist und dass dies im Einsatzzeitpunkt bereits der Fall gewesen ist (BGH v. 10.07.2013 – Az.: XII ZB 297/12).
Der den Unterhalt fordernde Ehegatte muss den Krankheitsverlauf detailliert nachweisen und mitteilen, inwiefern die Krankheit sich auf seine Erwerbsfähigkeit auswirkt. Es reicht nicht aus, dass er sich in allgemeiner Form auf Erwerbsunfähigkeit beruft, wie beispielsweise durch:
- die Bezugnahme auf nicht aussagekräftige ärztliche Atteste und
- den Hinweis auf einen Schwerbehindertenausweis
Es ist vielmehr ein aussagekräftiges fachärztliches Gutachten mit einer konkreten Diagnose vorzulegen. Eine beweiskräftige Feststellung krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit ist daher ohne ein solches Fachgutachten in den meisten Fällen nicht möglich.
Es steht da auch noch etwas zur zeitlichen Befristung.
Leider ist alles, was ich so zur Dauer des nachehelichen Unterhalts lese, sehr schwammig. Das wird anscheinend immer im Einzelfall entschieden.
Muss man da immer mit Anwalt vor Gericht?
Aber es gibt auch Krankheitsunterhalt:
https://www.familienrecht.de/u…achehelicher-unterhalt/#8
ZitatDie Krankheit kann auch schon vor Beginn der Ehe ausgebrochen oder (auch unbekannt) latent vorhanden gewesen sein.
Eine Ehebedingtheit der Krankheit ist gerade nicht Voraussetzung (BGH, FamRZ 1981, 1163; vgl. auch BGH, Urt. v. 27.05.2009 – XII ZR 111/08, NJW 2009, 2450).
s. auch:
xxx
Du hast 10.000 € ins Haus gesteckt.
Wenn du ausziehst, würde ich die zurückfordern.
Ich würde sagen, da hast du Pech gehabt.
In der Ehe ist das alles euer gemeinsames Geld.
Wenn du davon nichts ausgibst, sondern nur deine Frau, ist das eben so.
Sämtliches, während der Ehe erworbenes Vermögen wird geteilt.