D.h. also, ein Gericht wird hier in jedem Fall auf Grund der "nicht-zügigen" Ausbildung auf Verwirkung des Unterhalts erkennen?
Beiträge von Gauss
-
-
Ja, schon, ich meine es vom Argumentationsgang her.
Das Bafög Amt stört die chaotische Vorgeschichte anscheinend nicht und ist bereit, Bafög zu zahlen.
Vermutlich deswegen, weil sie ihr "Bafög-Kontingent" noch nicht verbraucht hat.
Ich könnte mir vorstellen, dass ein Gericht das daher ähnlich sieht und entscheiden würde: WENN Bafög, DANN auch Unterhalt.
Rein von der moralischen Seite könnte man argumentieren, dass der Vater ja nicht sehr lange Unterhalt gezahlt hat. Hätte die Tochter gleich ein Studium durchgezogen, hätte er ja auch ca. 5 Jahre Unterhalt zahlen müssen. Das macht er nun eben 7 Jahre später.
Es wäre etwas anderes, wenn er die letzten 7 Jahre schon Unterhalt gezahlt hätte. Dann würde ich auch sagen, jetzt ist Schluss.
-
Wenn sie aktuell Bafög bekommt, hätte sie dann nicht auch prinzipiell Anspruch auf Unterhalt?
-
Ich würde sagen: Stipendium = Einkommen.
Wie man das genau nennt, ist letztlich doch unerheblich.
-
Evtl. ist auch noch folgendes wichtig:
"Betreuenden Elternteil zur Anrechnung auffordern
Der barunterhaltspflichtige Elternteil, der den Kindesunterhalt nach einem Unterhaltstitel zahlt, darf diesen nicht einfach um den Betrag des Kinderbonus kürzen. Werden die 300 Euro in den Monaten September und Oktober 2020 zu je 200 Euro und 100 Euro ausgezahlt, muss der unterhaltspflichtige Elternteil den betreuenden Elternteil schriftlich und nachweislich auffordern, jeweils in diesen Monaten auf 100 Euro bzw. 50 Euro zu verzichten."Quelle:
https://www.unterhalt.net/blog…s-sollten-sie-wissen.html
-
Ich denke, die eigentliche Frage war, wie es finanziell nach dem Tod weitergeht, oder?
-
-
"dass Sie das Haus nicht verkaufen muss, solange die Kinder nicht 18 Jahre alt sind."
Das habe ich noch nie gehört.
Passiert doch ständig, dass Familien nach einer Scheidung ihr Haus verkaufen (müssen).
Allerdings kann es sich ganz schön in die Länge ziehen, wenn sich ein Partner querstellt.
-
Genau: Such dir einen Anwalt!
Und ja: Kontovollmachten so schnell wie möglich stornieren, falls möglich.
Gehe es so sachlich wie möglich an. Lass es den Anwalt machen!
-
Wie sich der Unterhalt beim Wechselmodell berechnet, kann man im Internet nachsehen.
Natürlich musst du nicht den vollen Unterhalt an deine Frau zahlen, da die Kinder ja 50% bei dir sind.
Es wäre zu hoffen, dass ihr es ohne großen Streit über die Bühne kriegt.
Sichere dich aber ab, falls es anders kommt!
Höre dich schon mal nach einem guten Anwalt um und lass dich beraten.
Für die Scheidung brauchst du sowieso einen.
-
Ich gehe davon aus, weil die Kinder ihr Zuhause und mich lieben.
Glaube/hoffe nicht, dass sie mit ihrer Mama wegziehen möchten, die plötzlich unsere Familie zerstört...Das haben aber nicht die Kinder zu entscheiden.
Wenn deine Frau es möchte, könnte sie auf dem Wechselmodell (50/50 Regelung) bestehen.
-
Du hast recht, wir können es nicht beurteilen.
Das Vorgehen hier ist eigentlich klar:
Anwalt - Scheidung - Unterhalt
-
So aus dem Nichts wird das JA nicht tätig und auch die Ankündigung, die Kinder evtl. zum Vater zu geben, spricht dafür, dass da schon ernsthafte Dinge vorgefallen sein müssen. Das Jugendamt steht sonst eigentlich immer auf Seiten der Mutter, es sei denn, es gibt wirklich schwerwiegende Argumente dagegen. Insofern hilft es nicht Dinge schön zu reden.
Wie dem auch sei: Ich würde mal über eine Scheidung nachdenken!
-
Wie kommst du darauf, dass die Kinder mit dir im Haus bleiben werden?
Würde das deine Frau wollen?
-
Meine Erfahrung mit dem JA ist, dass die viele Fehler machen.
Man muss ALLES kontrollieren!
Allerdings war es bei mir so, dass sie alle Fehler korrigiert haben, auf die ich sie hingewiesen habe.
Was man machen soll, wenn sich das JA so stur stellt wie bei euch, weiß ich allerdings nicht.
Ich würde aber auf jeden Fall nicht einfach so alles zahlen.
-
Wem gehört das Haus und wem soll es nach der Scheidung gehören?
-
Wenn schriftlich 60 € vereinbart sind, dann müssen auch 60 € ausbezahlt werden.
Ein Anwalt wird das schon regeln.
Blöd nur, dass der dann wieder einiges kostet.
Ich verstehe vor allem nicht: Es ist doch SEIN Kind! Warum will er ihm denn jetzt nicht das Geld zukommen lassen, was er extra für ihn gespart hat.
-
Wenn es sich um den Unterhalt für deinen Sohn handelt, steht ihm das Geld uneingeschränkt zu.
Was ich nicht ganz verstehe ist deine Aussage, daß er "das Geld in meinem Namen für unseren Sohn spart".
Er kann das Geld ja nur unter seinem Namen anlegen, oder wie wurde das genau gemacht?
-
"Nun legt das Jugendamt fiktives Einkommen fest."
Wie tut es das denn genau?
Und bist du damit einverstanden?
-
Nun gibt die Gesellschaft, die die Pensionskasse von seinem AG verwaltet, im Versorgungsausgleich beim Gericht an, es habe zur Ehezeit keine Einzahlungen gegeben.
Dem konnte meine Anwältin anhand des Gehaltszettels von damals widersprechen.
Ja, und das muss doch die Pensionskasse jetzt aufklären.
Wie äußert sie sich denn dazu?