Alles anzeigenAuf Anfragen in Foren zum Unterhalt, die einen schwierigen Sachverhalt erkennen lassen, kann ich guten Gewissens nur dann Tipps gegen, wenn ich meine, die bisherigen Angaben genügen mir zu einer Gesamtbetrachtung! Aktuell habe ich zunächst einmal nur Anmerkungen, Klärungsbedarf und einige Fragen. Mit Sicherheit werde ich nach Klärung/Beantwortung weitere Fragen stellen (müssen). OK?
Na, klar. Vielen Dank.
ANMERKUNGEN:
Ob nun "aufgebrummt" (wie auch immer) oder nicht ist doch völlig Wurscht. Der rechtliche Vater (Vaterschaftstest bzw. -feststellung erfolgt?) ist unterhaltspflichtig, zumindest bis zur Volljährigkeit des Kindes trifft ihn die sog. gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
Genau, da hat jeder seine eigene Geschichte und hier sollte man neutral bleiben. Fakt ist, dass ich der Vater bin der sich seit Geburt gerade gemacht hat und nicht nur zahlt sondern sich auch wie ein Vater kümmert. Was mir passiert ist, gehört hier nicht hin. Danke, dass Du das neutral siehst! So gehört sich das hier auch.
Es entspricht der Gesetzeslage, dass KM1 eine Beistandschaft beim Jugendamt beantragen kann und ihr für die gesamte Dauer der Beistandschaft keine Kosten entstehen. Der Steuerzahler hat das abzudecken.
Eine Beistandschaft als Gegner zu haben ist in den weitaus überwiegenden Fällen wesentlich besser als einen Anwalt als Gegner. Beistandschaften bellen nur, wirklich beißen können sie mangels guter Zähne nicht. Anwälte bellen auch, beißen aber auch richtig, Beißen gelingt ihnen jedoch nur, wenn sie auf einen unvorbereiteten Gegner treffen. Gut vorbereitete Gegner können auch Anwaltsbisse abwehren, denn sie wissen, welche Pflichten und - vor allem - welche Rechte sie haben. Gut vorbereitete Gegner können sogar beißen, dann heißt es Wunden lecken im Jugendamt.
Ok, genauso wurde mir das auch mitgeteilt. Dann ist es natürlich wahr, dass sich ein Vater wenn er nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung hat, nicht so einfach wehren kann und die Mutter egal wie das passiert ist, sich das einfach machen kann und alles abgeben kann. Sie hat somit einen persönlichen "Anwalt" umsonst gestellt bekommen. Ich glaube sicher, dass ein richtiger Anwalt da noch wesentlich härter sein kann.
KLÄRUNGSBEDARF:
Jetzt schon arbeiten von zu Hause? Oder ist damit die Selbständigkeit ab 1.12. gemeint? Irgendwie klingen die beiden Aussagen widerspüchlich...
Stimmt, das ist etwas unverständlich. Ich meine damit die Selbstständigkeit ab 1.12. Ich bzw. dann mit Unterstützung von meiner Frau können von Zuhause arbeiten.
Wie ist das zu verstehen? Hat die Beiständin schriftlich einen - wie auch immer formulierten - Verzicht von (110% auf 105%) erklärt?
Nachdem ich meine Änderungen mitgeteilt habe, habe ich direkt weniger gezahlt und zwar nur noch 100%. Es sind aber immernoch 110% betitelt. Die Frau von der Beistandschaft hat dann mit der Mutter kommuniziert und sie gefragt ob sie da was gegen unternehmen soll. Die Mutter hat "zum Glück" nein gesagt und war damit einverstanden, dass ich nur noch 100% zahle.
Den Titel hat die Frau aber bis jetzt nicht geändert, da der Schriftverkehr sich sehr lange zieht und sie immer wieder mehr Daten haben wollte und meinen Steuerausgleich abwarten wollte. Sie hat immer wieder gesagt, Sie kann es nicht auf 100% betiteln da sie noch keine abschließende Neuberechung machen kann. Ich musste Ihr mehrmals immer wieder neue Unterlagen senden, da meine angeblich nicht ausreichend waren. Beispiel : Wieviel Zinsen ich zahle auf unser Haus. Da hatte ich einen Tilgungsplan geschickt und da wollte Sie nochmal direkt was gestempelt und unterschriebenes habe. Das ganze hin und her dauert Wochen und ist ziemlich belastend.
Nun, wo ich ihr mitgeteilt habe mich selbstständig zu machen, wird der Titel sicherlich auch nicht mehr geändert oder? Obwohl die Neuberechnung noch gar nicht sofort gemacht werden kann sondern erst nächstes Jahr wenn ich auf eigenen Beinen stehe. Einnahmen sind noch nicht vorhanden. Wir leben von ALG1 + dann ab Dezember 2016 kommen noch 300 € Gründungszuschuss hinzu, aber im Gegenzug muss ich mich dann auch selber die Krankenkassebeiträge von ca 312€ zahlen die mir ja denke ich gegengerechnet werden dürfen!?
FRAGEN:
1. Bei gesteigerter Erwerbsobliegenheit müssen auch Berwerbungsbemühungen nachgewiesen werden (sehr strenge Anforderungen). Sind nach Kündigung bzw. nach Ablauf des Bezugs von Krankengelde entsprechende Bewerbungsbemühungen erfolgt? Übrigens hilft die "Flucht in die Selbständigkeit" nur dann, wenn die behauptete Erkrankung bei weiterer Ausübung des bisherigen Berufs nachgeweisen werden kann.
Ich hatte schon länger mal geplant mich irgendwann selbstständig zu machen. In meinen alten Beruf kann ich nur schwer zurück mit meinem Krankheitsbild. Nachdem ich wieder gesund gemeldet war und dann vom Krankengeld in ALG1 gerutscht bin habe ich erstmal den Arbeitsmarkt geprüft und dem Arbeitsamt mitgeteilt, dass ich mich gerne selbstständig machen möchte. Das Arbeitsamt hat mir dann den Gründungszuschuss angebote. Daraufhin musste ich zu einem Seminar, Coaching und zu einem Unternehmensberater für einen Buisnessplan. Die Frau von der Beistandschaft hat direkt von Anfang an schon Druck gemacht wegen meinen Bewerbungen. Sie hat mich sogar noch innerhalb meiner Krankheit wegen Bewerbungsbemühungen gefragt. Ich habe Ihr immer die Termine mitgeteilt, die ich beim Arbeitsamt habe und dass ich noch nicht weiss wo mein Weg hin geht. Ich musste ja selber erstmal schauen ob ich den Grundungszuschuss bekomme und mir die Selbständigkeit vom Arbeitsamt bewilligt wird. Nun, das war soweit ok und dann habe ich es der Beistandschaft mitgeteil, dass ich nach der Prüfung des Arbeitsmarktes mich nun selbstständig machen werde. Das ganze auch wegen meiner Gesundheit um mich nicht nochmals wieder zu gefährden. Notfalls kann ich mir das doch sicherlich nochmal von meinem Arzt bestätigen lassen, dass meine Entscheidung die richtig ist. " Flucht in die Selbstständigkeit " ist es nicht, sondern war immer schonmal im Kopf und nun ist die beste Möglichkeit das umzusetzen.
2. Das Haus mit der Wohnfläche von 75qm, wird dafür Miete gezahlt oder steht es im Eigentum (abbezahlt oder Höhe der monatlichen Darlehen?)?
Das gehört mir, ich zahle aber noch ab und zwar 392 monatlich , da sind aber keine Nebenkosten mit drin. Mein Wohnkostenvorteil wurde auch schon berechnet. Mein Standort wurde mit 7€ berechnet. Zinsen und Tilgung wurden dabei berücksichtigt.
3. Wieviel Elterngeld bezieht KM2?
Das Elterngeld ist bereits ausgelaufen und wird nicht mehr gezahlt.
4. Liegen über eine Erwerbstätigkeit - insbesondere über die Höhe der Einkünfte - der KM1 irgendwelche Informationen vor?
Die Mutter von meinem "unehrlichem Kind" arbeitet und verdient ganz gutes Geld soweit ich weiss. Sie lebt mit Ihrem Freund zusammen in einer Wohnung. Sie sind nicht verheiratet aber leben zusammen und teilen sich alle Kosten. Denen steht ausreichend Geld zur Verfügung.
Ich habe die Antworten zwischen die Zeilen geschriegen und fett gedruckt. Danke für Deine Antwort.