Beiträge von smiff82

    Hast du denn noch weitere Altersvorsorgebeträge geltend gemacht die berücksichtigt wurden? Riester Rente, Sparverträge, Eigentum?
    Wenn du willst könnte ich das hier auch mal an einem Beispiel vorrechnen?


    Welche Möglichkeiten hat man denn genau um Altersvorsorgebeiträge geltend zu machen? Bei der letzten Neuberechnung hatte ich eine andere Steuerklasse,von daher war es damals für mich so von Belang.



    Ich an sich habe nichts mit dem Jobcenter zu tun,aber da die Mutter unserer gemeinsamen Tochter (waren nicht verheiratet ) Leistungen nach SGB II bezieht will das Jobcenter von mir von Zeit zu Zeit den ausgefüllten Gehaltsnachweis vom Arbeitgeber haben um ggf. Anpassungen vornehmen zu können.


    Meine Frage basiert darauf ob es durch Anhebung des Beitrages zur VL und betrieblichen Altersvorsorge möglich ist in die darunter liegende Einkommensstufe zu rutschen.

    In wiefern kommen die Beiträge zu einer
    betrieblichen Altersvorsorge oder die Beiträge zum VL (wird beides
    direkt vom Gehalt abgezogen) bei der Berechnung des Kindesunterhalt zum
    tragen?


    Ich habe versucht etwas rauszufinden,aber gerade zum Thema VL haben die Gerichte wohl noch nicht eindeutig entschieden?


    Wird vom AG (in den Gehaltsnachweiss des Jobcenters) denn der Netto oder Auszahlungsbetrag (abzüglich VL und Altersvorsorge) eingetragen?

    Hallo,




    wie ist denn die Rechtssprechung bzw welche Kosten werden angerechnet,wenn ich vor habe mir eine Immobilie zu kaufen? (zur kurzen Erläuterung: ich bin berufstätig,verheiratet und zahle unterhalt für mein Kind (für die mutter nicht da wir nicht verheiratet waren)





    LG Smiff82

    Hallo,


    es wird das bereinigte Netto herangezogen. Es ist seltsam, dass Dein Netto nach der Heirat geringer ist als vorher, wenn keine anderen Umstände eingetreten sind. Was Du vom Netto an Krediten abzutragen hast, ist in der Regel Deine Angelegenheit und für die Bestimmung der Unterhaltshöhe unerheblich, außer, es handelt sich um gemeinsame Kredite mit der Ex, oder aber das Auto wäre bspw. nötig, um die Umgänge zu bewerkstelligen. Ein Herd ist sicher notwendig, aber den kann man auch gebraucht kaufen. Du musst halt lernen, mit dem zu leben, was Dir übrig bleibt, notfalls muss man halt umschulden oder man bittet den Unterhaltsempfänger um Stundung. Du willst ja wohl kaum Euer Kind Dein Auto und Deinen Herd abzahlen lassen, oder?


    Nach wie vor steht die Frage im Raum, ob nun das aktuell vorliegende Netto oder das Mittel über die letzten 12 Monate herangezogen wird, wenn es da einen Bruch gegeben hat, aus welchem Grund auch immer. Komisch, dass dazu keiner was sagen kann oder will.



    Hallo,



    das Nettoeinkommen ist,wie oben schon beschrieben, niedriger weil die Steuerklasse gewechselt wurde. Zum Thema Auto: erforderlich wärs sicher nicht aber da ich jeden Tag 20 km auf Arbeit fahren muss (einfache Fahrt) und meine Tochter 35 Km entfernt wohnt wäre fahren mit dem ÖPNV eher einem Tagesausflug gleichzusetzen.


    Hallo ( ist das nicht freundlicher? )
    Ja natürlich hat sich das Brutto nicht verändert,dennoch habe ich doch gerade mal noch 1450 Netto,wovon ich noch 2 Kredite bedienen muss (einmal Auto und einmal Anschaffung eines neuen herdes). Abzüglich der Kredite kommt man also noch auf 1200 Euro dir mir übrig bleiben. Davon soll ich noch 338 € Unterhalt bezahlen? Dann komm ich doch unter das Mindesteinkommen...



    Seit wann werden denn auch die Bruttogehälter zu Grunde gelegt? Meiner Meinung nach wirds doch immer an Hand der Netto Gehälter berechnet.

    HALLO,


    Ich habe im August geheiratet und meine Steuerklasse gewechselt. Jetzt hat mich das Jobcenter angeschrieben und möchte einen Gehaltsnachweis des Arbeitgebers von mir. Diesen habe ich von der Personalabteilung zurück bekommen, jedoch ist dieser ja gar nicht relevant, da das Gehalt vor der Heirat doch noch wesentlich höher war als das aktuelle.....



    Muss ich dennoch den Kindersunterhalt gemessen am Durchscnittseinkommen der letzten 12 Monate zahlen?




    Warum berufen sich eigentlich alle auf die Düsseldorfer Tabelle? Wie ich gelesen habe ist dies nur eine Richtwerttabelle und gar keine gesetzliche Grundlage? =O:thumbdown:




    LG smiff82