Beiträge von mocky

    @timekeeper,
    Ja, ich denke, dass es schon gerecht ausgefallen ist und das auf plus minus 0 kommt. Er bekommt nach Verrechnung der RV (178 von mir minus 123 von ihm) 55 € von meiner Rente und ich irgendwann ein X Betrag von seiner Betriebsrente, wahrscheinlich wenn ich selbst in Rente gehe...Wenn er so erpicht ist, das ganze zu widersprechen, kann nur bedeuten, dass er bereits mit VW gesprochen hat und es nachteilig für ihn ausfallen wird, aber ich kann mir das nicht vorstellen. Wir Waren 12 Jahren verheihatet, aber er ist seit 6 Jahre in Rente, also, darf nicht sooo viel sein was ausgegliechen wird ?( keine Ahnung wie -8.000,00 € sich auf seine monatliche Betriebsrente auswirken wird. Abwarten und Tee trinken... Ich werde berichten.
    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende noch
    Mocky

    Hallo Edy und Timekeeper,


    Ja, richtig... das mit der gesetzlichen Rentenversicherung, habe ich über die telefonische Beratung erfahren. Also, wie Edy sagt 1,8174 Punkte von mir werden auf ihm übertragen, nach heutigen Stand 55,34 € die meinen Ex sofort von der RV mehr bekommt weil er schon Rentner ist. Davon merke ich noch nichts...erst wenn ich in Rente gehe, dann ist meiner Rente um diese 1,8174 gemindert. Alles OK.


    Ich mache mir nur Sorgen, dass er Einspruch gegen die Scheidung einlegt, so dass wir den Versorgungsausgleich ausschließen können...Ich dachte er könnte nur gegen den Beschluss zum Vermögensausgleich vorgehen. Vielleicht kann ich etwas von VW erfahren...es interessiert mich natürlich auf was genau ich Anspruch habe.


    Mocky

    Hi Edy,


    dann ist es wohl eine externe Teilung gewesen, nehme ich an. Wahrscheinlich gab es bei dir die Möglichkeit durch Einzahlung diese "Lücke" auf deinem Konto aufzufüllen. Wahrscheinlich ist das was
    meinem Ex Sorge macht
    Mocky

    Hallo Edy und TK,


    danke für eure Antworten. Mein Ex regt sich darüber auf wegen der Betriebsrente. Er ist der Meinung, dass er mir den Betrag von 8.000,00 selbst überweisen muss. Ich denke, er müsste höchstens aufstocken damit seine Betriebsrente nicht vermindert wird...und das kann er momentan nicht, weil er ein Haus neu finanziert hat. Aber so wie ich verstanden habe, wird bei einer internen Teilung ein extra Konto bei VW für mich angelegt. Also, es wird mir nichts ausgezahlt.... Ich bekomme quasi ein Konto so wie bei ganz normalen ausgeschiedenen Arbeitnehmer und die Rente wenn ich selbst Rentnerin bin vermutlich. Ich versucht bei VW anzurufen, aber noch keiner erreicht. Ich wollte genau wissen wie die Ausgleichzahlung läuft, etc. Anscheinend kommen wir aus der Nummer nicht mehr raus.


    edy zu deine Sätze:
    1 - geht es nach Scheidungstermin noch?
    2- Nein, keine von uns beiden wird zum Sozialfall
    3- Ja, aber sie war wohl überfordert weil er bereits Rentner ist und mit der VW-Betriebsrente. Auch hat sie sich nicht ausreichend informiert und konnte mir keine konkrete Zahlen nennen, nachdem die Bescheide vo n der RV und von VW vorlagen. Beim Scheidungstermin fragte ich der Richterin wie nun der Versorgungsausgleich ausfallen wird und als Antwort sagte sie, mit Recht, dass es nicht ihre Aufgabe sei uns das zu erklären, sonder der RAin. Vor dem Termin sagte meine RAin zu mir, dass die Richterin uns erklären würde wie der Versorgungsausgleich vorgenommen wird
    ?(so ein Kudelmudel!
    4- Ja, mittlerweiler weiß ich nur wie es mit der RV ist.
    5- wahrscheinlich lohnt es sich nicht und die Aufrechnung kommt auf plus/minus 0 ... aber der Ex macht jetzt schon Stress und will es Widersprechen. Stimmt das, dass wenn er das macht, die Scheidung auch widersprochen wird? Das wäre echt blöd.

    Liebe Grüße
    Mocky

    Guten Morgen zusammen :)


    Wir hatten letzten Montag Scheidungstermin. Die Scheidung wird in knapp 3 Wochen rechtskräftig. Wir wollten beide auf Versorgungsausgleich verzichten. Ich war allein durch meiner RAin vertretten. Mit den Versorgungsausgleich ist einiges schief gelaufen ;(
    Vor einigen Monaten wollten wir dies in der Scheidungsfolgervereinbarung mit aufnehmen. Der Notar hat davon abgeraten, seine Begründung: Das Familiengericht hat hier sowiese das letzte Wort. Von meiner Anwältin kam keine vernüftige Aussage wie wir vor der Scheidung darauf verzichten könnten außer "Das geht nicht und lass uns abwarten was von der Betriebsrente ausgerechnet wird" :cursing: (VW lässt lange auf sich warten), obwohl ich immer dafür war, das wir beide gegenseitig verzichten egal was kommt, denn es könnte nur eine geringfürgige Differenz kommen. Es hatt sich nach Berechung der RV ergeben dass, nach gegenseitige Verrechnung der Punkte, von mir noch 1,8174 von meinen Punkte an meinen Ex-Mann zu übertragen sind, was ca bzw. 55,34 € also eine geringfürgige Differenz. Von Volkswagen ergab sich eine Ausgleichsumme von knapp 8.000,00. Diese soll duch interne Teilung erfolgen (was das auch immer in der Praxis heisst, weiss ich immer noch nicht genau, aber versuche zu klären)


    Was mich frustirert ist, das meine RAin sich nicht ausreichend informiert hat und keine klare Info gab. Selbst als die Ausrechnungen vom RV und VW vorgelegt haben, schein sie überfordert zu sein und könnte mich nicht informieren, wer was wieviel an wem wann und wie lange auszahlen müsste. Mein Ex wollte einen Rechtsanwalt mitbringen damit wir beim Termin auf den Versorgungsausgleich verzichten könnten (kam aber ohne Rechtsanwalt zum Termin. Er wollte sich das Honorar spare :cursing: ) Ich finde die Durchführung des Versorgungsausgleich bringt weder mir noch ihm Vorteile, sondern nur Nachteile. Kann man trotzdem noch beantragen, dass der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird? Meine Anwältin behauptet, dass wenn wir das tun, dann widersprechen wir das ganze Scheidungsverfahren und das ganze fängt von vorne an ?( Das kann ich gar nicht glauben. Kennt sich jemand etwas aus? Hilfe ;(


    Danke im Voraus
    Mocky

    Hallo Edy,


    wenn ich richtig verstehe, könnte er alle Kapitallebensversicherungen in sein AV berücksichtigen richtig? Dann wären nicht nur die € 30.700,00 die er an die Bank abgetretten hat, sondern auch die, mit Restkauf über 27.500,00 € vor der Ehe gab und erst nach der Ehe ausgezahlt wurde? Dann würde sich sein negatives AV auf -35.300,00 und ich müsste so um die 30.000,00 an ihn bezahlen? Aber wie wäre dann dieser Satz zu interpretieren?
    "Ist die zu bewertende Lebensversicherung als Kreditsicherung abgetreten, so ist die Lebensversicherung selbst nicht zu berücksichtigen. Jedoch mindert der Wert der Lebensversicherung die Schuldenlast." Dann würde es wahrscheinlich bedeuten, dass er alle Kapitallebensversicherungen in volle Höher € 58.200,00 ansetzen kann und ich viel mehr ausgleichen muss ;(
    LG
    Mocky

    Hallo Edy,


    Das Haus ist renovierungsbedrüftig und ist ca. 210.000,00 € Wert. Noch nicht komplett abbezahlt, also es sind ca. 85.000,00 € Schulden drauf. Zinsbindung bis 2021, wenn wir jetzt verkaufen wollen dann würde Vorfälligkeitsenschädigung noch dazu kommen (Summe leider noch nicht bekannt aber mit online Rechner auf ca. 8.000,00 € selbst gerechnet). Am liebsten würde ich das Haus übernehmen, aber wenn ich eine große Summe beim Zugewinnausgleich bezahlen soll, dann weiß ich nicht ob ich das schaffe :S


    LG
    Mocky

    Guten morgen zusammen!


    Ich bin ganz neu hier im Forum (heute angemeldet) und bisher viele Beiträge gelesen, die mir weiter geholfen haben.
    Nun habe ich folgende Frage zum Anfangsvermögen und Zugewinn: Kapitalbildendes Lebensversicherung zur Tilgung eines Hypothekendarlehens und Immobilie, weil es ein wening komplizierter bei uns ist ?(
    Erstmal die Eckdaten um etwas überschaulich zu machen:
    2001: Hauskauf 0,00 € Kapital ca. 110% finanziert
    2006: geheiratet
    seit 2014: getrennt lebend
    April 2017: Zustellung d. Scheidungsantrages


    Im Jahr 2001, haben unser Haus vor der Ehe gekauft und mehrere Hypothekendarlehen aufgenommen, so dass es zu ca. 110% finanziert würde. Wir stehen 50:50 im Grundbuch, sowie 50:50 als Kreditnemer.
    2 Darlehen i.Hv. insgesamt € 30.700,00 sind gegen Abtrettung von 2 Lebensversicherungen (beide waren seine Lebensversicherungen). Die Tilgung gegen Lebensversicherungen erfolgte (falls es überhaupt eine Rolle spielt) nach der Ehe Nun habe ich folgenden Text gelesen: "Ist die zu bewertende Lebensversicherung als Kreditsicherung abgetreten, so ist die Lebensversicherung selbst nicht zu berücksichtigen. Jedoch mindert der Wert der Lebensversicherung die Schuldenlast." Da es bei uns so ist das wir das Haus vo der Ehe gekauft haben, weiß ich gar nicht wie die Berechnung des Anfangsvermögens erfolgt...ich bin mir auch unsicher, wie dieser Text zu verstehen ist ?(


    Angenommen, dass vor der Ehe folgende Kostelation existiert:
    Mann Frau
    Hausschulden -86.500,00 -86.500,00
    Lebensversicherung* 30.700,00 0,00
    Konto -7.000,00 +5.000,00
    -62.800,00 -81.500,00


    * oder wie wäre die Lebensversicherung zu bewerten? oder zählt sie nicht wegen der Abtrettung? Es gab eine andere Kapitallebensversicherung iHv. ca. 27.500,00 Restkaufwert zum Zeitpunkt der Ehe hatte und nicht abgetretten wurde. Die Versicherung wurde 2 Jahre nach Eheschließung gutgeschrieben. Diese würde komplett für gemeinsame Schulden verwendet (Ablösung eines Darlehens, Kontenausgleich, etc.) Wie ist diese Versicherung zu berechnen? Kommt die volle Summe auf seinem Anfangsvermögen?


    Vielen Dank im Voraus
    mocky