Beiträge von Transalien

    Ha,
    Danke :)
    Genau diese selbe Berechnung habe ich der Sachbearbeiterin vorgerechnet in der Mail zurück und dass Ihre Berechnung fehlerhaft sei :)


    Ebenso darauf hingewiesen, dass ich auf Ihre Berechnung für den Zeitraum warte, für die Zeit ab Vollendung des 18. Lebensjahres, ich diese dann nach Erhalt zur Abgleichung erst dem Rechtsanwalt übergebe, der das ganze schon vorab berechnet hat :)


    Auf die Berechnung bin ich auch gespannt, da die Kindesmutter nur zu 75% Teilzeit arbeitet ohne zwingenden Grund, da hier fiktiv mit 100% gerechnet werden muss, auch weil KM einen Luxuskredit einkommensmindernd beim JA vorgelegt hat,dieser darf ebenso nicht anerkannt werden bei ihr :)



    Die Berechnung für die 20 Tage im Januar sah so aus von der Sachbearbeiterin:
    Ich weise darauf hin, dass der Unterhalt ab dem 01.01.2018 erneut verändert wird. Nach der letzten Unterhaltsberechnung beträgt der Unterhaltsanspruch deshalb: ab 01.01.2018 110 % des Mindestunterhalts der 3. Altersstufe 514,00 €abzüglich anteiliges Kindergeld 97,00 €
    Neuer Unterhalt monatlich(Zahlbetrag)417,00 € Anteilig bis 20.01.2018 ist ein Betrag von gerundet 278,00 € zu zahlen.
    Die hat wohl mit der Tabelle von 2017 gerechnet die .... :)


    Danke bissig

    Dauerauftrag wurde schon gestoppt und für den Teilbetrag von 20 Tagen wird für Anfang Januar eine einzelne separate Überweisung getätigt, das ist klar. Desweiteren geht ab 18 der KU auf das Konto des Sohnes.


    Der Titel, der vor 8 Jahren tituliert wurde, diesen habe ich beim Notar auf 100 % titulieren lassen und natürlich befristen lassen bis zum 20.01.2018 ( Erreichen der Volljährigkeit) wurde so anerkannt vom JA.
    100% , weil der Notar dies so vorschlug, falls man mal weniger verdienen sollte in der Zukunft, einfach zur Absicherung.


    Bisher habe ich freiwillig mehr gezahlt an KIndesunterhalt, was kein Problem ist, ich zahle das, was die DT anhand meines Nettoverdienstes auswirft.
    Für die 20 Tage müsste das demnach Zeile 1 sein, + 1 Stufe, da nur einem Kind unterhaltspflichtig, also demnach Stufe 2.
    Für die Volljährigkeit gibt es keine Höherstufung mehr, heißt: Ab 18. Stufe 1
    So nach meiner Ansicht..

    Frage:
    Mein Sohn wird am 21.01.2017 18 Jahre alt.
    Das JA berechnet nun den Kindesunterhalt ab Vollendung des 18. Lebensjahres.
    Zudem wird anteilmäßig für den Monat Januar der Kindesunterhalt berechnet vom 01.01. - 20.01.2018, also für die 20 Tage im Januar, wo mein Sohn noch 17 ist.
    Ich habe gestern eine Mail der Sachbearbeiterin bekommen, womit sie mir den Betrag bekannt gibt für die 20 Tage.
    Berechnet nach der DT von 2017.
    Ich habe dies mal nachgerechnet und das Ergebnis stimmt natürlich wie immer nicht.
    Wenn mein bereinigtes Einkommen bei 1800 Euro monatlich liegt, dann liege ich doch bei der DT 2018 in der Stufe 1, im Gegensatz zur DT, wo ich in Stufe 2 war.
    Also momentan zahle ich 410 Euro im Monat, Stufe 2 in der DT von 2017 + 1 Stufe höher, da ich nur einem Kind unterhaltspflichtig bin, also demnach in Stufe 3.
    Wenn ich mir die DT von 2018 anschaue, dann läge ich in Stufe 1 + eine Stufe höher, da ich nur einem Kind unterhaltspflichtig bin..also Stufe 2.
    Der daraus resultierende Zahlbetrag würde doch dann bei 394 Euro liegen 2018, anstatt 2017 bei 410 Euro, oder sehe ich das falsch ??
    Die Sachbearbeiterin vom JA schrieb nämlich nun, dass ich 2018 bei 110 % liegen würde, das wäre ja die 3. Stufe, das ist doch nicht richtig, oder?


    Danke schon mal für eure Hilfe..


    lg

    Ok, danke Edy, soweit verstanden.


    Das hieße dann im Umkehrschluss:
    Mein monatliches bereinigtes Nettoeinkommen liegt bei 1850 Euro.
    Selbst wenn bei der KM alles mindernde anerkannt würde uns die quasi nicht oder nur zum kleinen Teil leistungsfähig wäre nach den Berechnungen des JA, dann käme ich nach Vergleich mit der DD von 2018 auf einen Betrag von 527 Euro ("Jeder muss nur so viel zahlen wie er auch alleine zahlen müßte")
    Abzüglich des Kindergeldes in Höhe von 194 Euro dann auf einen monatlichen Zahlbetrag in Höhe von 333 Euro.
    Evtl. käme dann noch eine Höherstufung in Betracht, da nur einer Person unterhaltsverpflichtend ( wie in den Jahren zuvor auch )
    Demnach höchstens eine Stufe höher und dann ein Betrag in Höhe von 554 Euro, abzüglich KG= 360 Euro Zahlbetrag.
    Höher dürfte demnach mein Anteil nicht ausfallen...korrekt ?

    Er macht die Schule bis nächstes Jahr zu ende.
    Er ist zur Zeit dabei sich eine Ausbildungsstelle zu besorgen, bzw. sich zu bewerben.
    Ich gehe davon aus, dass er einen Ausbildungsplatz bekommen wird und hat dann in den Ausbildungsjahren ca. 800 Euro Ausbildungsgehalt.
    Dann sieht es eh anders aus was Kindergeld anbetrifft, wird dann wohl gegen Null gehen ;)


    Ich habe beide Varianten mal berechnet, also wenn bei Ihr alles anerkannt würde und einmal damit, wenn fiktiv auf 100% gerechnet würde ohne Anerkennung des Kredites..
    Auf jeden Fall würde ich , wenn höher bei ihr gerechnet würde, weniger Unterhalt zahlen, als wenn mit 75% gerechnet würde.
    Auch wenn man dann in eine andere Stufe in der DD steigen würde, würde sich mein Anteil senken.



    "Jeder muss nur so viel zahlen wie er auch alleine zahlen müßte"
    Gilt dies NUR dann, wenn der andere Leistunsunfähig ist oder gilt das bei allen Konstellationen, dass man selber nur so viel zahlen muss , als wenn man alleine leisten müsste.. ???

    Hallo Gemeinde..
    Mein Sohn wird am 21.01.18 18 Jahre alt.
    Das JA hat mich nun angeschrieben und aufgefordert mein Gehalt nachzuweisen, damit berechnet werden kann, wie hoch der Kindesunterhalt ab dem 18. Lebensjahr sein wird.
    Die Unterlagen bezüglich des Einkommens der Kindesmutter habe ich bereits bekommen.
    Mein Sohn geht noch bis Sommer 18 zur Schule (Fachabi), wohnt bei der Mutter und wird privilegiert sein.


    Nun ist es so, dass die Kindesmutter seit einigen Jahren eine Teilzeitbeschäftigung hat (Angestellt im öffentlichen Dienst) auf 75 %, anstatt 100%.
    Nettogehalt pro Monat bei 75% sind ungefähr 1689 Euro.
    Einen zwingenden Grund dafür gibt es nicht sagt sie, sie käme auch so mit dem Geld aus.. weitere Kinder sind nicht in ihrem Haushalt und krankheitsbedingt ist eine Verringerung der Arbeitskraft auch nicht begründet. Sie sagt, das JA würde das schon anerkennen und mit 75% rechnen.
    Mir ist allerdings bekannt, dass man eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat bei minderjährigen Kindern und bei privilegierten Kindern ab 18 auch.
    Frage ist hier, ob das JA mit den 75% Teilzeit rechnen kann oder fiktiv mit 100% rechnet, als würde sie ihre Stelle als Vollzeit betreiben.
    Wenn man so die Kommentare auch liest von Anwälten im www , so müsste eigentlich fiktiv mit 100% gerechnet werden, denn sonst könne sich jeder arm rechnen, indem er einfach seine Arbeitszeit verringert.
    Wie ist das nun wirklich so ?


    Frage 2 ist:
    Kindesmutter hat vor 3 Jahren einen Kredit aufgenommen in Höhe von 20000 Euro, bei der Bank..
    Abtragung pro Monat etwas über 300 Euro.
    In dem Vertrag steht nicht, wofür der Kredit aufgenommen wurde.
    Sie sagte mir, dass sie davon ein Auto gekauft hätte (hatte vorher aber auch eines) und Möbel gekauft, auch für Urlaub und sonstiges, also Konsumkredit, Luxuskredit.
    Laut ihrer Aussage nach hätte ihr das JA mündlich zugesagt, dass der Kredit ihr bereinigtes Einkommen senken würde.
    Nach meinen Recherchen dürfte sich ein solcher Kredit allerdings nicht mindernd auf das bereinigte Nettoeinkommen auswirken, zur Berechnung des Kindesunterhaltes ab 18, da es sich lediglich um meinen Konsum- bzw. Luxuskredit handelt.
    Ansonsten könne jeder einfach einen Kredit aufnehmen bei der Bank, um sich arm zu rechnen..
    Wie schauts hier rechtlich aus ?


    Das Problem wird sein, dass wenn 75% Teilzeit anerkannt würde und auch noch der Konsumkredit, dass damit das bereinigte Nettoeinkommen wahrscheinlich noch unter 1200 Euro rutschen würde.
    Wenn sie zu 100% arbeiten würde, läge ihr Nettoeinkommen bei ca. 2250 Euro abzüglich noch einiger Dinge, die zum bereinigten Nettoeinkommen führen.
    Man sieht also, dass es ein immenser Unterschied wäre, ob entweder mit Teilzeit oder fiktiv mit Vollzeit gerechnet wird und ob Luxuskredit mit einberechnet würden.
    Wie wird erfahrungsgemäß gerechnet, bzw. wie muss das JA rechnen ?


    Danke schon mal vorab für eure Antworten.


    LG
    Timo

    Steht alles im Anfangsthread.. :)
    Wohnt bei der Mutter
    Geht zur Schule, macht Abitur


    Ich gehe mal davon aus, dass die oben genannte Rechnung korrekt ist.


    Wie schaut es aus, wenn die Kindesmutter, wo er lebt, nur zu 75 oder 80% arbeitet, wobei sie nicht krank ist und zu 100% arbeiten könnte?
    Ist diese nicht verpflichtet alles für die Leistungsfähigkeit zu tun ?
    Wird hier bei der Berechnung dann mit 100% fiktiv gerechnet ??

    Hallo Gemeinde..


    ich habe eine Frage an euch.


    Mein Sohn wird im Januar 2018 18 Jahre alt und wohnt bei der Kindesmutter.
    Er absolviert derzeit sein Abitur, nicht verheiratet
    Er ist also als Privilegiert anzusehen.


    Wie das mit der Berechnung zukünftig ab Volljährigkeit ausschaut, meine ich nun zu wissen, durch Recherche :)


    Demnach würde ab Januar , bzw. Februar nächsten Jahres das bereinigte Nettoeinkommen der Kindesmutter und das bereinigte Nettoeinkommen meinerseits zusammen gerechnet.
    Hieraus ergibt sich dann gemäß der Düsseldorfer Tabelle der entsprechende Unterhaltsbedarf für den Sohn.
    Abzüglich des vollen Kindergeltbetrages errechnet sich dann der Unterhaltsanspruch.
    Um die Aufteilung zu errechnen wird der entsprechende Selbstbehalt bei jeden abgezogen, sprich 1080 Euro.
    Danach werden die Quoten errechnet, in welchem Verhältnis alle beide zueinander zahlen müssen ( Mutter und Vater)
    Ich hoffe ich habe dies so richtig verstanden.


    Das hieße , angenommen: beide haben ein bereinigtes Einkommen von ca. 1600 Euro, zusammen 3200 Euro
    Ergebnis wäre dann hier ein Unterhaltsbedarf von 675 Euro, abzüglich des Kindergeldes: 483 Euro Zahlbetrag.
    Wenn beide gleiches bereinigtes Einkommen haben, dann würde im Verhältnis 50%50 verteilt, was einen Unterhalt für 241,50 Euro für jeden Elternteil ergeben würde..
    Rechnung richtig ?

    Die haben mich damals angeschrieben, dass ich alle erforderlichen Unterlagen einreichen sollte,
    Also Gehaltsmitteilungen, Lohnsteuerbescheinigung, Steuerrückerstattung usw.
    Das hatte ich sodann gemacht und vorab selber berechnet und denen mit zurück geschickt.
    Ebenso, dass hier nicht die 5%-Pauschale abgezogen wird, sondern die tatsächlichen berufsbedingten Vorsorgeaufwendungen/Fahrtkosten, die lt. OLG Köln anerkannt werden.
    Dies haben sie so übernommen.
    Ich sollte dann einen Titel unterzeichnen, den ich aber beim Notar aufgesetzt hatte, befristet bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
    Dies haben sie auch anerkannt.
    Seitdem wurde mein Einkommen nicht mehr geprüft.
    Da mein Sohn im Januar 2018 das 18 Lebensjahr vollendet, haben die mich bestimmt deshalb nun wieder auf dem Schirm zur Überprüfung.

    Also, der konkrete Fall sieht so aus:


    Ich habe mit der Kindesmutter zur Zeit der Ehe gemeinsam ein Haus gekauft.
    Dies ist nun 14 Jahre her (im Jahre 2003)
    Zu dem Zeitpunkt war mein Sohn 3 Jahre alt


    Trennung erfolgte 2008
    Scheidung erfolgte 2012
    Vor der Scheidung noch hat die Kindesmutter mir den hälftigen Anteil des Hauses und der Schulden übertragen, da diese kein Interesse an dem Haus mehr hatte.
    Das Haus und auch ihre Schulden habe ich übernommen und wohne in diesem Haus und zahle es ab.
    2012 lief der Kreditvertrag aus (10-Jahres-Bindung) und es wurde eine Anschlussfinanzierung vorgenommen.
    Ich zahle zur Zeit einen Betrag in Höhe von 560 Euro an das Kreditgebende Institut zurück ( Tilgung 5% und Zinsen ca. 2,5%)


    Ohne Berücksichtigung dieser Tilgung und der Zinsen beträgt mein bereinigtes Nettoeinkommen monatlich 1667,00 Euro.
    Berechnet mit
    Bruttoeinkommen ganzes Jahr inkl. Weihnachtsgeld
    + Steuerrückerstattung
    -private Krankenversicherung
    -Vorsorgeaufwendungen (Lebensversicherung)
    -berufsbedingte Kosten, Fahrtkosten ( Dienstort ist 75 Km entfernt) Regierungsbezirk Köln werden tatsächliche Fahrtkosten zugrunde gelegt und anerkannt, nicht nur 5% Pauschal abgezogen
    Nach dieser Berechnung, welche auch die letzten Jahre anerkannt wurde, beträgt mein bereinigtes monatliches Nettoeinkommen bei
    1667 Euro monatlich.
    Dies wäre nach der Düsseldorfer Tabelle bei meinem Sohn, der 17 Jahre alt ist, die Stufe 2 mit einem Zahlbetrag von 387 Euro monatlich.(hälftiges Kindergeld schon abgezogen)
    Da ich nur einem Kind unterhaltsverpflichtend bin, stuft das JA eine Stufe höher, also auf Stufe 3 mit einem Zahlbetrag in Höhe von 410 Euro monatlich.



    Man liest nun überall, dass bei einem Hauskauf noch während der Ehe, vor Scheidung und Trennung die Tilgung voll anerkannt und in Abzug gebracht werden kann, sofern dann mein Mangelfall entsteht und man auch dann fähig ist, den Mindestunterhalt zu leisten.
    Von einem Wohnvorteil wird hier nicht gesprochen in dieser Konstellation.
    In diesem Falle würde ich in Stufe 1 eingeordnet werden , mit Höherstufung, da nur ein Kind Unterhalt, endgültig in Stufe 2, also eine Stufe niedriger als Berechnung ohne Schulden und Tilgung.


    Es muss ja hier auch eine eindeutige Regelung vorherrschen, die angewandt werden kann oder muss.
    Kann diesbezüglich jemand Auskunft geben, wie dies im Regelfall geregelt wird ?


    Danke im Voraus


    lg
    Timo

    Hallo Leute..


    ich habe eine Frage.


    Die Höhe des KIndesunterhalts für meinen Sohn wird gerade neu berechnet, bin zur Zeit noch dabei alle Unterlagen fürs JA zusammen zu sammeln.
    Ich habe vor 13 Jahren ein Haus gekauft und zahle natürlich dieses noch ab.


    Im Internet habe ich nun was gelesen bezüglich Zinsen und Tilgung oder eines von beiden, dass diese teils mit angerechnet werden, bzw. das bereinigte Nettoeinkommen schmälern.
    Ist das wirklich so ?
    Bis dato ist dieser Faktor noch nie bei der Berechnung zum Tragen gekommen.


    Kann hier jemand diesbezüglich eine fachkompetente Info geben, ob das wirklich stimmt und was genau abzugsfähig ist, wenn überhaupt ??


    Danke euch schon mal vorab.


    lg
    Timo

    Dass ich meinem Sohn gegenüber zur Auskunft verpflichtet bin ist auch ok, ich mache keinen Hehl um mein Gehalt und er soll auch das bekommen, was ihm zusteht...so sehe ich das zumindest. Es ist und bleibt ja mein Sohn :)


    Dass keine Unterhaltsansprüche gegen mich durchgesetzt werden können, seitens meines Sohnes ab Volljährigkeit, sollte die Einkommensverhältnisse der Kindesmutter nicht offen gelegt werden, bzw. keine Auskunft darüber gegeben werden, das wusste ich allerdings nicht. Wieder was gelernt :)


    Bezüglich deiner Frage über das Einkommen der Mutter:
    Meine Exfrau arbeitet im Angestelltenverhältnis bei der Caritas als Familienpflegerin und verdient im Durchschnitt ganz gut.
    Soweit ich weiß, liegt das Nettoeinkommen so um die 2000 Euro

    Hallo Bissig,
    danke für deine Infos..


    Das heißt dann mit anderen Worten, dass das JA mit Erreichen der Volljährigkeit meines Sohnes, für ihn beratend und unterstützend tätig werden kann, aber mir gegenüber nichts fordern kann, da mein Sohn dann volljährig ist und seine Forderungen selber per RA oder Gericht einfordern müsste ?
    Also, das JA könnte mich auch danach anschreiben, auf Verlangen meines Sohnes hin, aber letztendlich müsste ich denen keine Auskunft geben, da sie kein Recht mehr haben seine rechtlichen Belange durchzusetzen ?
    Nebenbei sei gesagt, dass ich immer Unterhalt gezahlt habe und auch weiterhin in gerechter Höhe zahlen werde, es ist schließlich mein Sohn und ich mich niemals weigern würde.....ich hasse allerdings das Jugendamt und deren Überheblichkeit..


    lg
    Timo