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Was mich in dem Fall ins Grübeln bringt, das ist, dass die Behörde offensichtlich die Zustimmung zum Auszug gegeben hat, damit also grünes Licht für ALG II. Solange sie dieses bekommt, können die Eltern auch nicht belangt werden. So, nun zum Hinweis auf das Jugendamt. Das kann m.E. nur greifen, wenn die Tochter dauerhaft erwerbsunfähig ist, so dass ALG II wegfällt. Einfach mal auf die Post vom JA warten, da dürfte dann eventuell eine gesetzliche Bestimmung drinne stehen, die dann weiterhilft.
Ist halt schwierig, diesen Fall einzuschätzen, wenn man nicht genau weiss, um was es geht.
Herzlichst
TK
Sie sucht eine Ausbildungstelle ,aber laut Arbeitsamt müsse sie erst die Therapie machen die seit einiger Zeit geplant ist.
Meine Tochter leidet an Depressionen und starken verlustängsten seit der Pupertät. Laut verschiedener Psychologen wäre der erforlg der Therapie davon abhängig das sie aus der Häuslichen umgebung raus kommt .Allerdings hat sich in den Kliniken in der Umgebung kein Zimmer und Therapie platz gefunden. desshalb nun dieser Weg.Sie wohnt noch in der Nähe und bekommt einen Ambulanten Tagesplatz.
Mussten viele zustimmen und war ein langer Weg.