Alles anzeigenHallo pergoo,
Die Mutter sollte nach Möglichkeiten beim Jobcenter fragen, ob die Umgangskosten
in diesem Fall übernommen werden können.
Ob du für die Umgangskosten aufkommen müsstest, hängt von deinem Einkommen ab,
und ob dein Selbstbehalt gewahrt bleibt.
vG
edy
Hallo edy,
danke für Deine Antwort. Ich selbst zahle für die gemeinsame Tochter die bei meiner Exfrau lebt, Unterhalt. Allerdings ist dies eine Mangelfallberechnung. Meine Exfrau zahlt keinen Unterhalt an mich und das Kindergeld sowie der Unterhaltsvorschuss wurden noch nicht bewilligt. Ich könnte mich, selbst wenn ich wollte, nicht an den Fahrtkosten beteiligen.
Meine Exfrau sagt sie bekommt nichts vom Amt. Ich persönlich gehe aber davon aus das sie weder nachgefragt noch einen Antrag gestellt hat.