Beiträge von LadyBonsai

    Hallo Edy,


    danke für deine Antwort auch wenn sie eigentlich nicht das beantwortet was ich wissen möchte.


    Der eingetragene Vater ist nicht der Grund meiner Fragen.


    Mir geht es dadrum wer vom Gesetz her verpflichtet ist Unterhalt für das Kind zu zahlen, die Frage hattest du mir ja schon beantwortet, aber kann man das auch irgendwo offiziell nachlesen?


    Im Grunde geht es dadrum das der leibliche Vater seit Jahren Unterhalt zahlt und der Meinung ist das er dazu gesetzlich verpflichtet ist auch wenn er nicht als Vater eingetragen ist. ( Er ist inzwischen auch schon einige Jahre von der Kindesmutter getrennt.)


    Kann das so sein?


    PS Es geht nicht dadrum das er nicht mehr zahlen möchte, er zahlt gerne für sein Kind, obwohl er momentan mit dem Gedanken spielt das Geld lieber anzulegen und der Tochter dann mit 18 zu geben.
    Er weiß nicht ob der eingetragene Vater auch zahlt, vermutet dies aber....


    Beste Grüße


    LaBo

    Hi Edy,


    der eingetragene Vater weiß eigentlich von anbeginn der Schwangerschaft das er nicht der Vater ist, geh ich von aus.
    DIe Mutter war dann 7 Jahre lang mit dem leiblichen Vater zusammen, da sie aber zur Geburt noch verheiratet war wurde automatisch der Ehemann ( nicht leibliche Vater ) eingetragen.


    Weder der damalige Ehemann ( nicht leibliche Vater) noch der jetztige Exfreund ( leiblicher Vater) haben sich um den Eintrag nach der Geburt weiter gekümmert.


    Da sich nun der leibliche Vater von der Mutter getrennt hat, ist die Frage wer zahlen muss.
    Bzw er möchte zahlen aber wenn dann auch offiziel dazu berechtigt sein.


    Du hast geschrieben das der eingetragene Vater offiziell zahlen muss, kann man das auch irgendwo offiziell nachlesen?


    Beste Grüße
    LaBo

    Hallo,


    ist ein Kindeserzeuger vom Gesetz her verpflichtet wenn folgende Punkte zutreffend sind:


    - Er ist nicht als Vater eingetragen.
    - Die Mutter war bei der Zeugung des Kindes anderweitig verheiratet war. ( Und der Ehemann in der Geburtsurkunde drin steht.
    - Es gibt einen Vaterschaftstest der bescheinigt das der Erzeuger der Vater ist und nicht der damalige Ehemann. (Dieser Vaterschaftstest wurde vom Erzeuger selbst gemacht)


    Welche gesetzliche Voraussetzungen gibt es bei Unterhaltspflicht?


    Wie zb Unterhaltspfichtig ist immer derjenige der auch als Vater eingetragen ist?


    Wann ist man vor dem Gesetz Verwandte in gerader Linie?


    Könnte es in einem solchen Fall passieren das die Mutter 2x Unterhalt bekommt ( 1x vom ExEhemann mit dem sie damals verheiratet war und zum anderen vom Erzeuger mit dem sich nun auch nicht mehr zusammen ist)


    Vielen Dank im voraus für die Antworten.