Beiträge von Vater4

    Guten Morgen,
    vielen Dank an Fresh_Debugged für die hilfreichen Antworten.
    Schade, dass sich timekeeper einmischen musste.


    Fängt schon an mit

    es ist in diesem Forum üblich sich freundlich zu begrüßen, halte dich bitte in Zukunft dran. Danke!


    Üblich ist es vielleicht immer im Leben sich zu begrüßen aber in den Hinweisen zur Nutzung des Forums finde ich davon nichts. Es wäre daher wohl angemessen, darum zu bitten oder darauf hinzuweisen und nicht mit irgendwelchen Vorhaltungen zu beginnen und es als Vorschrift zu deklarieren. Vor allem wenn man selbst Umgangsformen einfordert.


    Auch im Übrigen sind die Hinweise von timekeeper nicht zweckdienlich und beantworten die Fragen nur in Ansätzen.


    Noch eine Anmerkung. Es erstaunt mich schon, dass bei knapp 1100 € nicht mal ein Cent für einfache Verköstigung übrig ist. Das kann eigentlich nicht sein. Vielleicht mal das Ausgabeverhalten insgesamt überprüfen.


    Laut der Foren-Regeln sind diffamierende Äußerungen unzulässig. Ohne Kenntnisse der Hintergründe eines Falls sollte man sich solche Sätze ersparen.


    Es ging hier um eine rechtliche Unterstützungsfrage in einem Sozialstaat.
    Dem unterhaltspflichtigen Elternteil verbleiben € 1.080,00 monatlich als Selbstbehalt "Punkt!"
    Es gibt dabei keine Regelung über eine Erhöhung des Selbstbehalts bei erhöhten Kosten des Unterhaltspflichtigen durch Zahlung für mehrere Unterhaltsberechtigte.
    Demnach war die Frage, die von Fresh_debugged gut beantwortet wurde, wo kann ich solche Kosten geltend machen.


    Da mir das Jugendamt mitgeteilt hatte, nicht zuständig zu sein (zumindest finanziell zu Recht), Wohngeldansprüche m.M nach nicht bestehen, da die Kinder bei der Mutter leben und mich der Mitarbeiter beim Jobcenter ausgelacht hat, hinsichtlich einer Übernahme von Kosten, werde ich mich mit dem Herrn dort im Hinblick auf die Ausführungen von Fresh_debugged nun noch einmal nett unterhalten...

    Ich zahle für vier Kinder Unterhalt. Nach Unterhalt verbleibt mir der Selbstbehalt von € 1.080,00.
    Welche finanziellen Möglichkeiten bestehen, damit ich meinem Umgangsrecht nachkommen kann?
    Von den € 1.080,00 kann ich weder eine erforderliche größere Wohnung anmieten, noch die Kinder bei Besuchen ernähren.


    Bei einem Hartz IV Empfänger hat nach Gerichtsentscheiden jedes schulpflichtige Kind einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer.
    Auch höhere Umgangskosten bei mehreren Kindern können bei Hartz IV Empfängern geltend gemacht werden.
    Mir wird vom Jugendamt nur lapidar mitgeteilt, ich hätte den Mindestunterhalt zu zahlen und das Sozialamt hat eine Zuständigkeit
    abgelehnt, da ich ja eigene Einkünfte habe.