Hallo awi,
?ich habe 2 Formblätter mit den Berechnungen erhalten.
1. Berechnung der Unterhaltsfähigkeit
2. Wohnvorteilsberechnung
?Alles was mit der ETW zu tun hat, ist in der Wohnvorteilsberechnung enthalten.
?In dem 1. Formular zur Berechnung und Festsetzung der Unterhaltsfähigkeit sind kein Wohnwert aber auch keine abzugsfähigen Kosten der ETW enthalten.
Der Nutzwert wurde laut Mietspiegel mit einem Quadratmeterpreis von 5,95 € für 108 m² zu 642,60 € berechnet.
?Ich bin vorher von einem höheren m²-Preis ausgegangen.
Hier nun die Berechnung des Wohnvorteils des Amtes:
?I. Nutzwert der ETW
Nutzwert: 5,95€ x 108m² = 642,60 €
?II. Berücksichtigungsfähige Kosten
Zinsen Darlehen 1: 52,65 €
Zinsen Darlehen 2: 39,07 €
?Erbbauzins: 148,28 €
Kosten gesamt: 240,01 €
III. Wohnvorteil
Nutzwert 624,60 €
?./. berücksichtigungsfähige Kosten: 240,01 €
Wohnvorteil: 402,59 €
IV. Berücksichtigungsfähige Kosten
Tilgung Darlehen 1: 395,93 €
Tilgung Darlehen 2: 648,89 €
Wohnvorteil: -624,22 €
Dann kommt noch der folgende Hinweis:
?Ehefrau gehört das Haus; der durch die Tilgungsleistung sich ergebende negative Wohnvorteil kann
max. bis zur Höhe von 5% des Brutto-EKs als Altersvorsorge berücksichtigt werden.
Dadurch das meine Frau 145,53 € in ihre private Rentenversicherung einzahlt, sind die 5% bereits
mit 129,09 € erreicht und alle mit der Tilgung verbundenen Zahlungen werden nicht berücksichtigt.
?Ich muss noch erwähnen, dass meine Frau ca. 14 Jahre selbstständig war und während dieser Zeit
in die gesetzliche Rentenversicherung nur den Mindestbeitrag eingezahlt hat. Daraus resultiert
?das sie zur Zeit einen Rentenanspruch von 750 € hat.
?Bei mir selber werden 5% Zusatz-Altersvorsorge (94,81 €) abgezogen, obwohl ich sie nicht angegeben habe. Stattdessen habe ich pauschal 5% vom Netto (91,82 €) als Berufsbedingte Aufwendungen angegeben.