Beiträge von Sebastian001

    Hi.


    Stimme in sofern zu das pauschales überhöhen nicht zielführend ist und auch nicht den Realitäten entspricht. Dasselbe gilt aber auch umgekehrt. Ich denke wir können uns vielleicht dabei treffen festzuhalten das es schon einen Grund hat warum gerichtliche Entscheidungen in familienrechtlichen Angelegenheiten allerhäufigst Einzelfallentscheidungen sind. Und zwar - weil es da keinen pauschalen Fall gibt.


    Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

    Hallo


    ;-) Aha - erst geht es um das Kindeswohl und dann ist das Wechselmodell - weil teuer - schlecht? (keine Sorge - ich wills nicht falsch verstehen, stichel aber ein wenig)


    In vielen Situationen wird es nur für eine Partei teurer - und zwar den sich selbst als Alleinerziehend titulierenden Betreuungselternteil. Und teurer auch nur darum weil er oder sie auf einmal auch arbeiten gehen muss - wie viele andere auch. Und nach Belieben wie es gerade passt mal mit Kindeswohl und mal mit Kosten zu argumentieren - ist mindestens mal durchschaubar. Einem liebenden Betreuungselternteil sollte es doch ebenso egal sein wie viel Geld am ende über bleibt wie dem Unterhaltspflichtigen Teil es vorher hat egal gewesen zu sein? Oder welche Maßstäbe legt man da an?


    Ich bin auch absolut nicht der Meinung dass das Wechselmodell nicht dem Kindeswohl entspricht. Solche Argumentationen arbeiten schlicht mit der tradierten Vorstellung "Kinder gehören zur Mutter" die wiederum ganz nach belieben mal verteufelt wird, um einen Moment später als Begründung herangezogen werden. Das am Geschlecht festzumachen ist Diskrimierung und Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts und damit letztendlich Verfassungswidrig. Wer hat denn mehr recht am Kind? Ich als Papa möchte ebenfalls den ganzen Tag mit den Kids verbringen anstatt arbeiten zu gehen - wieso darf ich das nicht? Ich bin versucht praktische Beispiele aufzuzählen - belasse es aber dabei zu sagen, in meinen Betreuungszeiten - ohne jegliche Anwesenheit einer Mutter, läuft alles - von der Windel übers Fläschen und Essen, Spiel und Gesang bis zum Einschlafritual und nächtlichem Händchenhalten. Aber ich erlebte und erlebe jedes mal dieselbe Szene, beim JA, beim Anwalt, in Gesprächen: Die Grundunterstellung "du bist ein Mann - du kannst das nicht, oder nicht so gut wie die Mutter. Dir gehts nur ums Geld. Die arme Mutter etc. pp". Ich muss grundsätzlich erstmal den Umgangsplan und 2,5 Jahre Kampf um Umgangsregelungen nachweisen, meine regelmäßigen, freiwillig über die D-Tabellen Sätze hinausgehenden Zahlungen vorweisen und klar machen worum es mir geht um Vorurteile aus dieser Ecke auszuräumen.


    Und auch wenn man sagt - Kinder sollten nur einen Lebensmittelpunkt haben sonst ginge es ihnen schlecht - der unterhalte sich vielleicht mal mit Erwachsenen die in Ihrer Kindheit die halbe Woche bei den Großeltern lebten weil die Eltern durch Schichtdienste und Montagearbeiten nicht da sind. Als wäre ein Kind ein unverrückbares Möbelstück das man möglichst wenig mobil halten sollte. Da haben im übrigen die Erziehungsberatungsstellen der Jugendämter eine ganz ähnlich flexible und moderne Einstellung dazu.


    Last but not least - Oft argumentieren die Wechselmodellgegner, das mangelnde Kommunikationsfähigkeit der getrennten Eltern die Umsetzung des Wechselmodells vereiteln. Ganz genau - da braucht nämlich nur einer nicht mitspielen um die selbsterfüllende Prophezeiung wahr zu machen (Genau das versucht die KM in unserem Fall, scheitert aber damit, da ich regelmäßig und lückenlos dokumentiert nachweise, wer die Fristen nicht einhält, nicht liefert und wer Kommunikation verschleppt. Das hat nach einiger Zeit sogar die Mediation bemerkt und sich schlussendlich bei mir über die KM beschwert :thumbsup: - grandioser Moment - wirklich). Aber zum Glück gibt es ein Konzept namens paralleler Elternschaft - was natürlich auf wenig Gegenliebe bei einigen stößt, aber nachweislich sehr gut funktioniert.


    Ja - es heißt immer das Thema ist sehr emotional - und ja - das ist es auch :thumbsup: - das darf man ruhig zugeben. Da triggert doch hin und wieder bei einigen Reizthemen mal was ganz gewaltig :rolleyes: . Sorry fürs nochmalige OT Hijacking.


    Ich finds toll was hier für ein Austausch stattfindet.


    Viele Grüße.


    Geht mir ähnlich und ich kenn solche Stories. Ich habe meiner EX damals in meinem Urlaub eine baufällige Wohnung in Eigenleistung saniert und ihren kompletten Umzug gemacht usw. währendessen ich von ihr schikaniert und vollgemault wurde, weil ich mir gedacht habe "es kommt den Kindern zu gute" - Kommentar meines Umfelds - "wieso bist du so dumm?" - aber das ist Geschichte.


    Du solltest allerdings mit den NK für die Wohnung aufpassen - da ist nicht alles umlagefähig (bspw. Internet und GEZ). Ich habe das so gemacht das ich klar trenne zwischen "Belastungen/Verbindlichkeiten" = alles was monatlich/jährlich tatsächlich anfällt und einmal separat nochmal den dingen die tatsächlich den SB verändern. Damit verdeutlicht man die Differenz der "unterstellten" wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und der "tatsächlichen". Wie geschrieben - das Amt interessiert das erstmal weniger - aber im Falle das landet vor Gericht kann man aufzeigen dass das schon dokumentiert íst und auf unzumutbare Härte argumentieren - was in deinem konkreten Fall (70-90EUR für dich inkl. Versorgungsaufwand durch Umgänge) definitiv schon erreicht ist. Jeder der ALG II bezieht ist besser dran als Du. Wenn du es nicht schon getan hast - geh zum Anwalt, notfalls stell dich auf den Markt und sing für Geld um das zu finanzieren (scherz) - einfach weil es sich lohnen wird.


    Alles Gute kann ich da nur sagen.

    Hallo.



    Sebastian, in einem Punkt stimme ich Dir nicht zu. Es gibt keine unterschiedliche Behandlung von Bedürftigen im Familienrecht und anderweitigem Zivilrecht. Nur, im Familienrecht heisst die Prozesskostenhilfe eben Verfahrenskostenhilfe, die Bedingungen sind aber identisch. Es ist immer Bedürftigkeit Voraussetzung. Und, das Prozessrisiko übernimmt nun mal nicht der Staat. Für alle diese Verfahren, einerlei, wie sich die Vorfinanzierung nun nennt gilt: wenn man verliert, muss man auch bei eigener Bedürftigkeit den gegnerischen Anwalt bezahlen, und die restlichen Kosten, notfalls in Raten auch abstottern. Da wird von der Staatskasse einmal im Jahr nachgehakt.


    ich nehme mal an Du beziehst dich auf:


    "Eine der Schieflagen im Familienrecht ist das es gratis Beratung nur für Gläubiger gibt, ebenso wie PKH etc."


    Es war auch nicht so gemeint das es - de jure - eine unterschiedliche Behandlung gibt. Auf dem Papier - gelten die gleichen Regelungen, ja. Aber mit der Theorie hört es i.d.R. nicht auf. Sich dahinter zu verstecken und zu argumentieren "alle sind gleich" ist zu kurz gegriffen. Auf der einen Seite gibt es Unterstützung für jemand der ohne eigenes Erwerbseinkommen - also nur von EG und Unterhalt + sozialleistungen lebt - und davon während der Schuldner die Kinder betreut 5 Sterne Hotels besucht und auf der anderen Seite keinerlei fachliche Beratung oder zugestandene - de facto - Bedürftigkeit bei 40h+x Erwerbstätigkeit. Wie geschrieben - mag alles nach geltendem Recht richtig und daher auch indiskutabel sein - ob das als angemessen oder fair zu betrachten ist - obliegt jedem selbst - und für mich nehme ich mir heraus zu behaupten es ist nicht fair und auch nicht angemessen.



    ich sehe das Problem bei vielen Unterhaltszahlern darin, dass sie keine Vorstellung davon haben, was Kinder tatsächlich so kosten. Und, dass in fast allen Fällen die Karriere des Betreuungseltenteils (ich finde das Wort schrecklich, vielleicht fällt hier ja jemandem was besseres ein, aber es ist halt klar und geschlechtsunabhängig) wegen der fehlenden Flexibilität im Beruf in einer Warteschleife festhängt, weil die erforderliche Flexibilität einfach nicht da ist. "


    Da stimme ich vollkommen zu was Schuldner angeht die ihre Kinder nicht oder nur stundenweise sehen. Was meine Situation betrifft kann ich mit Fug und Recht behaupten - ich weiß es !- und zwar im Verhältnis zu dem was mir nach Abzug aller Kosten bleibt - sogar besser als die KM. Ich habe meine Kinder mehrmals pro Woche und jedes zweite WE von Freitag bis Montag über nacht. D.h. ich musste und muss eine entsprechende Infrastruktur (Möbel, Spielzeug, mehrere Garnituren Kleidung für alle Witterungen, Verbrauchsmaterial, etc.) schaffen und unterhalten, inkl. einer Wohnung die auf Dauer auch einen eigenen Raum für die Kinder hat (aktuell schlafen wir bis zu viert in einem Schlafzimmer), bin ebenfalls nicht flexibel im Job (durch die Umgangszeiten kann ich bspw. an keinen spät stattfindenen Meetings etc. teilnehmen oder längere Dienstreisen unternehmen was in einem internationalen Unternehmen ein echter Karriereblocker ist. Vorletztes Jahr hatte ich zudem eins meiner Kinder ein halbes Jahr lang jeden Tag außerhalb der Arbeitszeiten und jedes WE bei mir - ohne das ich den Unterhalt gekürzt hätte, weil die KM in Elternzeit überfordert war.


    Mein Angebot/Bitte an die KM - die Situation umzudrehen, also:
    - Kinder bei mir, ich übernehme die Betreuung
    - sie hat Umgang, zu dem sie die Kinder dann abholt und bringt
    - sie zahlt den Kindern Unterhalt
    - sie hat dadurch all die tollen Karrieremöglichkeiten von denen so gern die Rede ist - die der Elternteil bei dem die Kinder nicht ihren juristischen Lebensmittelpunkt angeblich hat


    Ebenso wie mein Angebot/Bitte ein Wechselmodell zu vereinbaren - was ich aus tausend Gründen im übrigen für die Beste Lösung halte-


    => hat die KM samt und sonders mit schallendem Gelächter und mir den Vogel zeigend abgelehnt. Warum wird das wohl so sein? Wo die ganzen Regelungen zur Bedürftigkeit und zumutbarkeit doch für alle gleich sind? ;-) Und sieht man sich die Lage und bisherige Urteile zu dem Thema mal genauer an - hat sie auch beste Karten das eine Klage dahingehend scheitern wird.


    Viele Grüße.

    Hi.


    danke @ Edy :-)


    Kurz OT dazu: ich hab mir nach anfänglich schlaflosen Nächten rings um das Thema mittlerweile eine Einstellung zugelegt die sich wie folgt zusammensetzt:


    - Investition in die Zukunft meiner Kinder: Es geht um die Kinder - nicht um die KM. Mich gast zwar persönlich an das die Dame sehr zielgerichtet und effizient die Systeme nutzt, während viele Mütter die es wirklich brauchen es aus X Gründen sein lassen (Angst, Unwissenheit, Defätismus, wer weiß) -- und das "ohne Not" - da ich regelmäßig und nach D-Tabelle zahle obwohl es meinen SB übersteigt - aber das blitzt mal kurz auf - immer wieder - aber da ich nichts machen kann - Achselzucken und weg mit dem Gedanken. Für die Kinder ist es zumindest super - weil ich weiß das es ihnen an nichts mangeln sollte, das ist ein schönes Gefühl.


    - Karma Punkte :-) : Ich könnte nicht damit leben bzw. ruhig schlafen wenn ich das Gefühl hätte den Kids was vorzuenthalten. Ich bemühe mich um möglichst viel Umgang, teils gegen massiven Widerstand der KM, den ich nur dank Unterstützung des JA habe nachhaltig brechen können. Das ist mein größter Erfolg bisher. Schön auch zu sehen das die Berater im JA der Gesetzeslage um 15-20 Jahre voraus sind was das Gedankensetup rund um Vaterschaft und so weiter angeht.


    - "Irgendwann ist es vorbei" - eben! noch 17 Jahre unter Hartz IV niveau - auf das ich mich mehr und mehr in meiner Lebensführung einstelle - und dann - schlussendlich - YEEEHAAA bin ich dann plötzlich der reichste mitfünziger in meiner Wohnbutze :thumbsup: . Jesses - Was werd ich dann auf die Kacke hauen! Oder - auf Teilzeit gehen - einfach weil ichs darf - und weil ich dann immernoch mehr Kohle habe als vorher :thumbup: .


    Sorry fürs Hijacken - aber das wollt ich noch loswerden.


    Viele Grüße

    Hallo.


    Die 273€ sind der Minimum an Kindergeld. Meine Tochter ist 14 Jahre. Sie bekommt ein Kindergeld von 467€ abzüglich Kindergeld in Höhe von 194€, summa sumarum 273€.
    Ehrlich gesagt haben mich die Antworten noch mehr verwirrt. Stehen einem denn nun 1080€ bei Vollzeit Arbeit zu oder können die da auch noch ran gehen?
    Des weiteren steht einem immer 5% Pauschale für Berufsbedingte Aufwendungen zu. Denn wenn das so stimmt würden ja wirklich nur noch 18€ zu buche stehen.


    Bei Vollzeit - naja- als unterhaltsschuldner unterliegt man sogenannter gesteigerter Erwerbsobliegenheit. Anders gesagt - ackern bis zum Umfallen, notfalls sogar Nebenjob um möglichst viel Unterhalt leisten zu können. D.h. auch - nix da mit Teilzeit, Hausmann/frau oder einen easy Job suchen bei dem man weniger verdient. Als U-Schuldner gibts nur einen Weg - nach "oben".


    Ist das "erreicht" - sind die 1080 (beinhaltet 380 EUR warmiete inkl. umlagefähiger NK) - der kleine - notwendige Selbstbehalt - der normal nicht unterschritten werden sollte. Ansonsten ist das schon ein Mangelfall - in dem die Ansprüche entsprechend bis zur Grenze des SB abgeschöpft werden.


    Viele Grüße

    Hallo.


    "Hartz IV bei Vollbeschäftigung" ;-)


    Also 778 Eur sind schon ein Traum. Ich habe nach Abzug von Unterhalt und laufenden Kosten noch 332 EUR im Monat von knapp 2.2k netto für:


    Sprit, Lebensmittel, Versorgungsaufwand meiner Kinder während der Umgangszeiten (habe erhöhten Umgang, also ca 30/70), Kleidung, Rücklagen. sonstiges und nehme im Prinzip nicht mehr am sozialen Leben (Kino, Veranstaltungen, Essen gehen mit Kollegen, etc.) teil weil ich es mir nicht leisten kann.


    Mir steht der ganze Spaß mit dem JA noch bevor - trifft mich aber nicht unvorbereitet. Da es aber immer wieder Leute gibt die sich da "abziehen" lassen - ein paar Tipps - soweit ich ohne Gewähr geben kann.


    - Investieren I - und zwar in anwaltliche Beratung - auch ohne Anlass - vorauseilend. Eine der Schieflagen im Familienrecht ist das es gratis Beratung nur für Gläubiger gibt, ebenso wie PKH etc. . Die 170 EUR für ein Beratungsgespräch beim Anwalt (da am besten jegliches mitnehmen was den eigenen Haushalt und Lebensführung betrifft, inkl. Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Mietvertrag, NK und Betriebskostenabrechnung etc.) waren schon mal Gold wert. Denjenigen die einfach nicht zahlen - ist das ja eh egal - aber diejenigen die versuchen das Fair zu gestalten - sind definitiv in der Gefahr buchstäblich zu verarmen weil unangemessene Sätze festgelegt werden.


    - Investieren II - Wenn der Vorschlag vom JA kommt - den anwaltlich nochmal prüfen lassen - ungefähr 250 EUR - denn: das JA ist Parteivertreter (nicht vergessen - es geht um U-Ansprüche der Kinder - nicht der Mutter) und damit schon mal nicht objektiv. Ferner - sind das keine ausgebildeten Fachleute für Familienrecht und damit Fehleranfällig. Desweiteren - summieren sich fehlerhaft oder unzumutbar festgesetzte Beträge über die Jahre- so dass einmal eine richtige Prüfung zwei Dinge sicherstellt.


    1. Das gute Gefühl es geprüft haben zu lassen und damit kein innerliches Gefühl über den Tisch gezogen zu werden.- selbst und gerade dann wenn der Anwalt sagt das es so stimmt.
    2. Im Falle einer unzumutbaren Härte - hat man Profis die das auch anständig begründen können. Der Habitus des JA lässt vermuten dass sie in der Lage seien das einfach zu entscheiden. Kein Wunder - gibt genug Unterhaltsschuldner die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Sie können es aber nicht entscheiden und suchen eher eine außergerichtliche Einigung


    - Genau informieren: Beispiel SB - der liegt gegen über minderjährigen Kindern bei 1080 EUR. den kann man nur erhöhen (Nachweise nötig) in 3 Fällen:


    Miete:
    Im SB gegenüber minderjährigen Kindern ist ein sagenumwobender Warmmiete Anteil von 380 EUR enthalten. Sicher toll in der Mecklenburger Provinz - in Boomregionen ein Witz insb. wenn man da nicht alleine "haust" sondern bspw. 2 Kinder regelmäßig zu Übernachtungen da hat. Bei angemessener Wohnung (reden wir hier mal von ca 60qm 2 Zimmer in Randlage) kann man den unvermeidbaren Mietanteil über 380 auf den SB addieren.


    Altersvorsorge:
    Riester und Co - sind in vernünftigen Relationen ebenfalls dem SB addierbar. Details dazu weiß ich nicht. In meinem Fall ist es nicht viel (mindestriestersatz) und war schon lange vor der Beziehung mit der KM angelegt.


    KM-Pauschale für Kfz (Wege zur Arbeit):
    Die notwendigen Kosten für kfz (da ist dann anschaffung, wartung, tanken etc. mit abgegolten) können über die KM Pauschale mit auf den SB aufaddiert werden. Da gibt es ebenfalls Details (glaub die 30ct/km sind nur bis 50km pro tag, sonst 20ct). Wege zum Wahrnehmen der Umgänge können nicht angerechnet werden.


    Das ist dann auch kein "armrechnen" sondern tatsächlich zulässig. Mehr aber auch nicht denn:


    Alle anderen "Belastungen" also Kredite (außer die gab es schon vor der Trennung/ Unterhaltsfall) sind das Problem vom Schuldner. Oder anders gesagt - laufende Kosten über Miete, Altersvorsorge und den Wegekosten zur Arbeit hinaus - sind "Luxus". Aus einer Unterhaltssicht reicht es wenn der Schuldner Arbeit hat, dort hinkommt und nachts irgendwo schlafen und kochen kann.


    Aber:
    Bei der Angabe "Belastungen" (meist im Formular was man vom JA bekommt ein 2 Zeiler (rofl) ) - einfach reinschreiben "siehe Tabelle X" und in dieser dann (mit Nachweisen/Belegen, Kontoauszügen, Verträge etc.) mit Anlageverzeichnis aufzeigen was an "verbindlichkeiten" monatlich besteht und was mit, bzw. ohne Unterhalt für alle nicht laufenden Kosten im Monat übrig bleibt. Das interessiert die zwar erstmal nicht - aber man ist damit zumindest im Gerichtsfall schon mal besser dran weil man dokumentiert hat wie viel Geld real da ist. Ob das selbstverschuldet ist (stichwort Luxuskredit) sei erstmal dahingestellt.


    - "sonstige Anmerkungen des Unterhaltsschuldners" - Wieder ein 2 zeilen Punkt im vordruck - daher "Siehe beiligendes Schreiben". In dem sollte man nüchtern:


    - einen umgangsplan
    - nachweis / Darstellung der bisher gezahlten unterhaltsleistungen + falls vorhanden Aufwendungen (Betten, Möbel - Mehr und Sonderbedarf) die ausserhalb des unterhalts geleistet wurden angeben.
    - da es nicht alle im ÖD so mit Zahlen und Genauigkeit haben - nochmal kurz und knapp aufzeigen was die monatlichen Belastungen sind (in Summe, mit verweis auf die Belastungstabelle) und was für SB relevant ist.


    Dabei rumkommen sollte das der Sachbearbeiter sanft aber bestimmt zur Einsicht gelangt - das der Schuldner im Zweifel massiv belastet ist und von sich aus ein Limit setzen wird was angemessen ist und die Ansprüche der Kinder berücksichtigt. Im falle man hat sich bspw. selbstverschuldet finanziell ins aus geschossen - gibt es immernoch die Option darum reuig .... zu ... betteln ... die augenblickliche Lage nicht durch noch höhere Unterhaltsforderungen zu verschlimmern und Besserung zu geloben die man auch tunlichst zeigen sollte um bspw. bei einer Jährlichen Neuberechnung nachzujustieren (unterhalt zu erhöhen) wenn man bspw. unnötige Schulden/Ausgaben reduziert hat usw usw. Also guten Willen zeigen statt sich "zu wehren" - damit scheitert man als Mann grundsätzlich an der antiquierten Attitüde der Mütter, Ämter und Gerichte.


    - Einkommen der Vertretung: Meint i.d.R. der KM. Es gibt fälle - da verdient die Dame wesentlich mehr oder gleich wie der Schuldner - damit ändern sich auch Ansprüche. Wie man das thematisiert weiß ich noch nicht - aber da hab ich noch zeit bis die KM die gesetzliche Maximal Elternzeit ausgeschöpft hat und selbst wieder einer Erwerbsobliegenheit unterliegt.


    Weitere Tipps:


    - wenn ichs richtig verstanden habe - hat der Vertreter der Gläubiger Beträge die über den Mindestunterhalt hinausgehen als Rücklagen für mehr- und sonderbedarf zu bilden. Im falle das reicht nicht - kann derjenige bei Ämtern Unterstützung beantragen.


    - keine Schmutzige Wäsche: Wichtig - die Schlammschlacht mit der KM dem KV nicht in die Ämter oder vor gericht tragen. Ich weiß bpsw. das die KM durch 3 Kids von 2 Vätern + Hilfen vom Amt, mords aktienvergütung vom AG, ohne eigenes Auto aber einem großen Unterstützerkreis der sogar für sie einkaufen fährt, finanziell (in Elternzeit ohne Elterngeld, sie schöpft vollends aus - bitte - ihr gutes recht) blendend dasteht und jedes Jahr saftig Cluburlaub macht während ich in meinem Urlaub mit dem Fahrrad an den Baggersee fahre. Sowas mag ungerecht erscheinen - interessiert den Richter/das Amt (allesamt ÖD - daher ohnehin fernab der Lebensrealitäten normaler Arbeitnehmer) nicht die Bohne. Da lieber für die Kinder freuen wenn sie die Kinder mitnimmt :-) und die Jahre zählen bis es "vorbei ist".


    Daher:


    - Nach anwaltlicher Beratung - bei den relevanten Punkten bleiben.
    - auf keinen Fall was unterschlagen oder arm rechnen - sowas fällt auf und ist schlichtweg asozial gegenüber den Kindern. wer geld hat sollte auch für seine Kinder zahlen.


    Bevor hier gleich die eine oder andere Dame (und die 3% Männer die das Glück haben ihre Kinder bei sich zu haben) Progromstimmung aufkommen lassen. Ich bin aktiver Papa, in Beratung bei der Erziehungsberatung (proaktiv - nicht gezwungen), zahle regelmäßig Unterhalt nach D-Tabelle mit kleinen (20 EUR/Monat) Abzügen wegen exorbitanter Miete für eine Wohnung außerhalb damit es überhaupt bezahlbar bleibt und habe mich notgedrungen mit der Materie beschäftigen müssen da die KM alle Register zieht die möglich sind (kostet mich viel das hier "wertfrei" zu formulieren). Ich finde es asozial und menschlich unterirdisch wenn Väter sich nicht um die Kinder kümmern und dann nicht mal oder zu wenig zahlen - und es demnach richtig wenn die Vertreter der Kinder dann eine Beistandschaft beantragen. Aber - bei allen solchen Dingen - sollten auch Fairness und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Ich habe schon mal von 330 Eur im Monat gelebt - als Student in einer WG - ich kann das auch wieder, auch mit 40h Woche und Kindern - aber ob das noch verhältnismäßig oder angemessen ist, während die KM mit 3x KG, 3x Unterhalt + Hilfen wie WoKoZulage jährlich die 5-Sterne Hotels der Balearen frequentiert - überlass ich mal jedem selbst.


    Hoffe das hilft und hoffe noch mehr da war nicht zu viel Mumpitz dabei. Wie gesagt - Angaben ohne Gewähr und dringende Empfehlung an alle Unterhaltsschuldner: Egal wie eng der Gürtel geschnallt ist - geht zum Familienrecht-Anwalt und lasst euch beraten - oder was vergleichbares. In keinem Fall wegducken, duckmäußern oder aufgeben. Ein "gesunder" und "glücklicher" Papa (den die Kids viel sehen) ist imho mehr wert als 20-30 Eur mehr/weniger Im monat (wenn der Unterhalt wenigstens einigermaßen angemessen ist).


    Viele Grüße.