Hallo.
"Hartz IV bei Vollbeschäftigung"
Also 778 Eur sind schon ein Traum. Ich habe nach Abzug von Unterhalt und laufenden Kosten noch 332 EUR im Monat von knapp 2.2k netto für:
Sprit, Lebensmittel, Versorgungsaufwand meiner Kinder während der Umgangszeiten (habe erhöhten Umgang, also ca 30/70), Kleidung, Rücklagen. sonstiges und nehme im Prinzip nicht mehr am sozialen Leben (Kino, Veranstaltungen, Essen gehen mit Kollegen, etc.) teil weil ich es mir nicht leisten kann.
Mir steht der ganze Spaß mit dem JA noch bevor - trifft mich aber nicht unvorbereitet. Da es aber immer wieder Leute gibt die sich da "abziehen" lassen - ein paar Tipps - soweit ich ohne Gewähr geben kann.
- Investieren I - und zwar in anwaltliche Beratung - auch ohne Anlass - vorauseilend. Eine der Schieflagen im Familienrecht ist das es gratis Beratung nur für Gläubiger gibt, ebenso wie PKH etc. . Die 170 EUR für ein Beratungsgespräch beim Anwalt (da am besten jegliches mitnehmen was den eigenen Haushalt und Lebensführung betrifft, inkl. Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Mietvertrag, NK und Betriebskostenabrechnung etc.) waren schon mal Gold wert. Denjenigen die einfach nicht zahlen - ist das ja eh egal - aber diejenigen die versuchen das Fair zu gestalten - sind definitiv in der Gefahr buchstäblich zu verarmen weil unangemessene Sätze festgelegt werden.
- Investieren II - Wenn der Vorschlag vom JA kommt - den anwaltlich nochmal prüfen lassen - ungefähr 250 EUR - denn: das JA ist Parteivertreter (nicht vergessen - es geht um U-Ansprüche der Kinder - nicht der Mutter) und damit schon mal nicht objektiv. Ferner - sind das keine ausgebildeten Fachleute für Familienrecht und damit Fehleranfällig. Desweiteren - summieren sich fehlerhaft oder unzumutbar festgesetzte Beträge über die Jahre- so dass einmal eine richtige Prüfung zwei Dinge sicherstellt.
1. Das gute Gefühl es geprüft haben zu lassen und damit kein innerliches Gefühl über den Tisch gezogen zu werden.- selbst und gerade dann wenn der Anwalt sagt das es so stimmt.
2. Im Falle einer unzumutbaren Härte - hat man Profis die das auch anständig begründen können. Der Habitus des JA lässt vermuten dass sie in der Lage seien das einfach zu entscheiden. Kein Wunder - gibt genug Unterhaltsschuldner die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen können. Sie können es aber nicht entscheiden und suchen eher eine außergerichtliche Einigung
- Genau informieren: Beispiel SB - der liegt gegen über minderjährigen Kindern bei 1080 EUR. den kann man nur erhöhen (Nachweise nötig) in 3 Fällen:
Miete:
Im SB gegenüber minderjährigen Kindern ist ein sagenumwobender Warmmiete Anteil von 380 EUR enthalten. Sicher toll in der Mecklenburger Provinz - in Boomregionen ein Witz insb. wenn man da nicht alleine "haust" sondern bspw. 2 Kinder regelmäßig zu Übernachtungen da hat. Bei angemessener Wohnung (reden wir hier mal von ca 60qm 2 Zimmer in Randlage) kann man den unvermeidbaren Mietanteil über 380 auf den SB addieren.
Altersvorsorge:
Riester und Co - sind in vernünftigen Relationen ebenfalls dem SB addierbar. Details dazu weiß ich nicht. In meinem Fall ist es nicht viel (mindestriestersatz) und war schon lange vor der Beziehung mit der KM angelegt.
KM-Pauschale für Kfz (Wege zur Arbeit):
Die notwendigen Kosten für kfz (da ist dann anschaffung, wartung, tanken etc. mit abgegolten) können über die KM Pauschale mit auf den SB aufaddiert werden. Da gibt es ebenfalls Details (glaub die 30ct/km sind nur bis 50km pro tag, sonst 20ct). Wege zum Wahrnehmen der Umgänge können nicht angerechnet werden.
Das ist dann auch kein "armrechnen" sondern tatsächlich zulässig. Mehr aber auch nicht denn:
Alle anderen "Belastungen" also Kredite (außer die gab es schon vor der Trennung/ Unterhaltsfall) sind das Problem vom Schuldner. Oder anders gesagt - laufende Kosten über Miete, Altersvorsorge und den Wegekosten zur Arbeit hinaus - sind "Luxus". Aus einer Unterhaltssicht reicht es wenn der Schuldner Arbeit hat, dort hinkommt und nachts irgendwo schlafen und kochen kann.
Aber:
Bei der Angabe "Belastungen" (meist im Formular was man vom JA bekommt ein 2 Zeiler (rofl) ) - einfach reinschreiben "siehe Tabelle X" und in dieser dann (mit Nachweisen/Belegen, Kontoauszügen, Verträge etc.) mit Anlageverzeichnis aufzeigen was an "verbindlichkeiten" monatlich besteht und was mit, bzw. ohne Unterhalt für alle nicht laufenden Kosten im Monat übrig bleibt. Das interessiert die zwar erstmal nicht - aber man ist damit zumindest im Gerichtsfall schon mal besser dran weil man dokumentiert hat wie viel Geld real da ist. Ob das selbstverschuldet ist (stichwort Luxuskredit) sei erstmal dahingestellt.
- "sonstige Anmerkungen des Unterhaltsschuldners" - Wieder ein 2 zeilen Punkt im vordruck - daher "Siehe beiligendes Schreiben". In dem sollte man nüchtern:
- einen umgangsplan
- nachweis / Darstellung der bisher gezahlten unterhaltsleistungen + falls vorhanden Aufwendungen (Betten, Möbel - Mehr und Sonderbedarf) die ausserhalb des unterhalts geleistet wurden angeben.
- da es nicht alle im ÖD so mit Zahlen und Genauigkeit haben - nochmal kurz und knapp aufzeigen was die monatlichen Belastungen sind (in Summe, mit verweis auf die Belastungstabelle) und was für SB relevant ist.
Dabei rumkommen sollte das der Sachbearbeiter sanft aber bestimmt zur Einsicht gelangt - das der Schuldner im Zweifel massiv belastet ist und von sich aus ein Limit setzen wird was angemessen ist und die Ansprüche der Kinder berücksichtigt. Im falle man hat sich bspw. selbstverschuldet finanziell ins aus geschossen - gibt es immernoch die Option darum reuig .... zu ... betteln ... die augenblickliche Lage nicht durch noch höhere Unterhaltsforderungen zu verschlimmern und Besserung zu geloben die man auch tunlichst zeigen sollte um bspw. bei einer Jährlichen Neuberechnung nachzujustieren (unterhalt zu erhöhen) wenn man bspw. unnötige Schulden/Ausgaben reduziert hat usw usw. Also guten Willen zeigen statt sich "zu wehren" - damit scheitert man als Mann grundsätzlich an der antiquierten Attitüde der Mütter, Ämter und Gerichte.
- Einkommen der Vertretung: Meint i.d.R. der KM. Es gibt fälle - da verdient die Dame wesentlich mehr oder gleich wie der Schuldner - damit ändern sich auch Ansprüche. Wie man das thematisiert weiß ich noch nicht - aber da hab ich noch zeit bis die KM die gesetzliche Maximal Elternzeit ausgeschöpft hat und selbst wieder einer Erwerbsobliegenheit unterliegt.
Weitere Tipps:
- wenn ichs richtig verstanden habe - hat der Vertreter der Gläubiger Beträge die über den Mindestunterhalt hinausgehen als Rücklagen für mehr- und sonderbedarf zu bilden. Im falle das reicht nicht - kann derjenige bei Ämtern Unterstützung beantragen.
- keine Schmutzige Wäsche: Wichtig - die Schlammschlacht mit der KM dem KV nicht in die Ämter oder vor gericht tragen. Ich weiß bpsw. das die KM durch 3 Kids von 2 Vätern + Hilfen vom Amt, mords aktienvergütung vom AG, ohne eigenes Auto aber einem großen Unterstützerkreis der sogar für sie einkaufen fährt, finanziell (in Elternzeit ohne Elterngeld, sie schöpft vollends aus - bitte - ihr gutes recht) blendend dasteht und jedes Jahr saftig Cluburlaub macht während ich in meinem Urlaub mit dem Fahrrad an den Baggersee fahre. Sowas mag ungerecht erscheinen - interessiert den Richter/das Amt (allesamt ÖD - daher ohnehin fernab der Lebensrealitäten normaler Arbeitnehmer) nicht die Bohne. Da lieber für die Kinder freuen wenn sie die Kinder mitnimmt und die Jahre zählen bis es "vorbei ist".
Daher:
- Nach anwaltlicher Beratung - bei den relevanten Punkten bleiben.
- auf keinen Fall was unterschlagen oder arm rechnen - sowas fällt auf und ist schlichtweg asozial gegenüber den Kindern. wer geld hat sollte auch für seine Kinder zahlen.
Bevor hier gleich die eine oder andere Dame (und die 3% Männer die das Glück haben ihre Kinder bei sich zu haben) Progromstimmung aufkommen lassen. Ich bin aktiver Papa, in Beratung bei der Erziehungsberatung (proaktiv - nicht gezwungen), zahle regelmäßig Unterhalt nach D-Tabelle mit kleinen (20 EUR/Monat) Abzügen wegen exorbitanter Miete für eine Wohnung außerhalb damit es überhaupt bezahlbar bleibt und habe mich notgedrungen mit der Materie beschäftigen müssen da die KM alle Register zieht die möglich sind (kostet mich viel das hier "wertfrei" zu formulieren). Ich finde es asozial und menschlich unterirdisch wenn Väter sich nicht um die Kinder kümmern und dann nicht mal oder zu wenig zahlen - und es demnach richtig wenn die Vertreter der Kinder dann eine Beistandschaft beantragen. Aber - bei allen solchen Dingen - sollten auch Fairness und Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Ich habe schon mal von 330 Eur im Monat gelebt - als Student in einer WG - ich kann das auch wieder, auch mit 40h Woche und Kindern - aber ob das noch verhältnismäßig oder angemessen ist, während die KM mit 3x KG, 3x Unterhalt + Hilfen wie WoKoZulage jährlich die 5-Sterne Hotels der Balearen frequentiert - überlass ich mal jedem selbst.
Hoffe das hilft und hoffe noch mehr da war nicht zu viel Mumpitz dabei. Wie gesagt - Angaben ohne Gewähr und dringende Empfehlung an alle Unterhaltsschuldner: Egal wie eng der Gürtel geschnallt ist - geht zum Familienrecht-Anwalt und lasst euch beraten - oder was vergleichbares. In keinem Fall wegducken, duckmäußern oder aufgeben. Ein "gesunder" und "glücklicher" Papa (den die Kids viel sehen) ist imho mehr wert als 20-30 Eur mehr/weniger Im monat (wenn der Unterhalt wenigstens einigermaßen angemessen ist).
Viele Grüße.