Beiträge von Petra

    Hallo,

    Danke TK für Deine Antwort, noch lebt ja meine Mutter im Pflegeheim, ich wollte mich nur vorher schlau machen.

    Ich würde das Erbe nicht annehmen und kann dann nur hoffen, dass evtl. eine Sterbeversicherung da ist.


    LG Petra

    Meine Mutter ist im Pflegeheim, ich bin erst mal nicht zahlungspflichtig.

    Etwas anderes beschäftigt mich, wie ist das mit den Bestattungskosten? Habe nicht wirklich was im Netz gefunden.

    Bisher weiß ich, dass ich die "Erbschaft" ablehnen muss, und eine Bestattungspflicht besteht, ob meine Mutter (seit 30 Jahren kein Kontakt) eine Sterbeversicherung hat, weiß ich nicht.

    Nun meine Frage, gibt es da auch einen Freibetrag und ein Schonvermögen wie beim EU? Ich kann nichts mehr sparen, da ich EU-Rente und Witwenrente beziehe und meine Rente von ca. 1800,- € ist monatlich verbraucht. Auch werde ich das Regelrentenalter mit 65 wegen Schwerbehinderung erreichen, jetzt bin ich 62.

    Hallo, guten Morgen
    Awi und TK, ich danke Euch erst mal für Eure Überlegungen.
    Es ist ja noch etwas hin und vielleicht gibt es andere Gesetze oder der Selbstbehalt wird erhöht oder was weiß ich.
    Liebe Grüße

    Hallo Awi, ja das ist mein Mietanteil, wir haben das auf die qm umgerechnet und er bezahlt nur für die 70 qm.
    Wie Du siehst, ist es auch auf dem Dorf für vernünftigen Wohnraum nicht soooo billig. In den Großstädten wird es für uns jedenfalls unbezahlbar und so eine billige Wohnung muss ich mir nicht antun.
    Liebe Grüße und einen schönen Abend

    Hallo Awi,
    nein ich hatte ihn nicht angegeben, da es keine Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft ist. Er bezieht Regelaltersrente.
    Wir wohnen in einem Zwiefamilienhaus mit Garten zur Miete, dort sind 2 separate Wohnungen, die obere allerdings nicht fest abschließbar, nur die einzelnen Zimmer.
    Er wohnt oben 2 Zimmer, Bad Küche, Flur Balkon. 70 qm
    Ich unten, 4 Zimmer (kleinere) Küche, Flur, Bad 100 qm.
    Es bezahlt auch jeder seinen eigenen Mietanteil.
    Liebe Grüsse

    Hallo Awi,
    sorry ich meinte ja auch verrenten, meine stat. Lebenserwartung ist 87 und ich gehe mit 65 in Regelrente (schwerbehindert) mein "Vermögen" ist 33.000 €.
    Bei der 1. Überprüfung hatte ich verschiedenes genannt, wofür das Geld mal sein soll, also mich nicht nur auf Altersvorsorge fest gelegt.
    Für manche Sachen reicht ja auch mein Einkommen nicht, siehe oben Brillen und dann greife ich auf mein 2. Konto zurück.
    Ich muss doch aber als Regelrentner auch irgendwie einen "Notgroschen" haben, und das finde ich nirgends, das soll alles Ermessenssache sein.


    Liebe Grüße

    Hallo TK;
    Ich werde jetzt 62 und bin selbst behindert, Rollstuhl, 90 %Merkzeichen B und G, irgendwann werde ich in betreutes Wohnen gehen, denn eigenständig kann ich die meisten Arbeiten nicht mehr machen. Ich lasse mir die Fenster putzen, das kostet 90 Euro, meine Miete ist 632 Euro, wischen, saugen, einkaufen macht mein Partner. Ich bekomme 3 Renten 1.820 Euro und von meinem 2. Konto gleiche ich immer das 1. aus, wenn es nicht reicht. (z.B. für 2 neue Brillen für 860 Euro)
    Ich esse auch zusätzlich das Fresubin (Kosmonautennahrung)
    Meine 1. Ünerprüfung war 3/18 da musste ich nichts bezahlen und mit 63 sicherlich auch nichts, aber mit 65+ sieht das dann eben anders aus. Da wird das Vermögen als Einkommen gerechnet.
    Ich wälze jeden Tag das Netz rauf und runter und kann nicht wirklich was finden, was mir als Regelaltersrenter an Vermögen bleiben muss.
    Ich will dann nicht selber zum Sozialfall werden (habe keine Kinder)
    Man soll ja die Leitlinien lesen vom zust. OLG; Für mich ist Braunschweig zuständig- Elternunterhalt 3 Sätzte!
    Mich macht die Ungewissheit fix und fertig
    Liebe Grüße

    Hallo,
    jeder hat seine eigene Meinung zum Elternunterhalt und das ist auch gut so, kommt ja auch auf die persönlichen Erfahrungen mit den Eltern an und auf die finanziellen Verhältnisse des Kindes.
    Ich bin nicht bereit zu zahlen.
    1. habe ich keine guten Erinnerungen an meine Mutter, nur 2 Beispiele, als kleineres Kind wurde ich auf den dunklen Boden gesperrt, wenn ich nicht artig war und es wurde gesagt, dass dort der schwarze Mann kommt, wenn ich schreie. Bis heute habe ich Angst im Dunkeln, wenn ich alleine bin. Wohne hier ländlich mit Wald, ich würde nie alleine in den Wald gehen, wegen dem "schwarzen Mann"
    Hat meine Geldkassette aufgebrochen, als ich 16 war, damals habe ich natürlich nicht an eine Anzeige gedacht.
    Warum sollte ich jetzt Gutmensch sein?
    2. das Heim ist 300 Euro teurer als die Rente, ich habe 10 Heime gefunden die billiger sind von den hunderten die es in einer Großstadt gibt. Ich habe die Unterbringung nicht veranlasst, da wusste man nicht wo ich wohne, bei der Zahlung schon.
    Warum soll ich den "Luxus" einschl. Taschengeld bezahlen?
    Liebe Grüße

    Für die Kinder sehe ich es ja auch ein aber NICHT für die Eltern (keinen Kontakt) und die hatten doch lange Zeit, um sich was zurück zu legen oder eine Zusatzpflegeversicherung abzuschliessen.
    Es kann nicht sein, dass in meinem Fall der Heimplatz 300,- Euro teurer ist ,als die Rente, obwohl es auch billigere Heime gibt. Und die Heime schreiben auf ihren Seiten...machen sie sich keine Sorgen, wenn die Rente nicht reicht, sprechen sie uns an, dass bezahlt das Sozialamt, manche sind noch dreister und scheiben gleich was von Elternunterhalt.
    Na ja, ich kann nur darauf hoffen, dass sich der Freibetrag erhöht.

    ein liebes Hallo an alle
    Es wäre schön, wenn das mit den 100.000 Euro Verdienst beschlossen würde, für noch arbeitende und jüngere... in meinem Fall völlig belanglos und wisst Ihr warum?,
    Ich bin jetzt 61, nach 1. Überprüfung muss ich nichts zahlen, mit 63 wird sicherlich die 2. Überprüfung sein, werde ich sicherlich auch nichts zahlen müssen, aber mit 65 schlagen die voll zu, da wird mein Vermögen verrentet und da bin ich die Dumme weil ich sparsam war und an die Zukunft gedacht habe ich Dussel.
    Will damit sagen, wenn man noch nicht die Regelrente erreicht hat, ist das gut aber bitte spart nichts fürs Alter.

    Hallo TK
    ich gebe Dir Recht, dass hier viele Opfer schreiben müssten, oder Anzeigen machen müssten... aber weißt Du was ich glaube, es haben viele Angst oder schämen sich, weil es ja "nicht sein kann, dass es so was gibt und das mir das passiert", und es ist auch schwer meiner Meinung nach, sich fremden Menschen zu öffnen, aber das ist eben wichtig, um Hilfe zu bekommen.
    Aber das muss man erst mal in die Köpfe reinkriegen, vielleicht über die Medien?
    LG Petra

    Hallo TK;
    ich bin der Meinung, dass Leute, denen Kinder anvertraut werden, Lehrer, Kindergärtner etc. die unbedingte Pflicht haben bei blauen Flecken oder Verhaltensstörungen die Behörden (Jugendamt oder Polizei) einzuschalten.
    Ich habe mal einen Fernsehbericht gesehen (privater Sender) Kind weg, Eltern weinend vor der Kamera, bitten um Mithilfe, am Ende hatten die Eltern ihr Kind selbst umgebracht, erschütternd. Will damit sagen, dass ich den privaten nicht so glaube, aber in Deinem geschilderten Fall kann das ja anders sein.
    Nun zu mir, ich wurde auch geschlagen von meinem Mann (lebt nicht mehr) und da hat niemand aus dem Haus was gemacht, obwohl das zu hören war, da habe ich vor lauter Angst die Polizei angerufen, weil der mich aus dem Bett gezogen hatte, ich dachte, die nehmen den mit, nein ich wurde mitgenommen und in ein Frauenhaus gebracht, musste Treppen steigen, ging nicht wegen meiner MS, dann brachten sie mich in die Geschlossene, da haben die mich behandelt wie den letzten Affen, letzte Station Tagesklinik Neurologie, da war Reinemachen und Sport angesagt, konnte ich nicht wegen der MS...
    Will damit sagen, es hilft Dir nicht wirklich jemand. Es ist allerdings schon viele Jahre her und jetzt geht es mir gut.

    Einen wunderschönen guten Tag
    Habe noch eine Frage bzgl. obiger Sache.
    Als ich über mich Auskünfte erteilen sollte, hatte ich das SA per Mail angeschrieben, dass ich wissen möchte wie sich der Betrag von 296,95 € zusammensetzt. Ich erhielt keine Antwort. Da ich ja erst mal nichts zahlen muss, habe ich da nicht weiter nachgehakt.
    Gestern nun erhielt ich vom SA ein Schreiben.
    das übliche blablabla... nun wörtlich
    Der Sozialhilfebedarf errechnet sich aus den Aufwendungen für Ernährung, Barbetrag, Kosten der Unterkunft und Pflegekosten (abzgl der Leistungen der Pflegekasse) in Höhe von 1282,89 € abzüglich Renteneinkommen von 985,94 € bleibt ein ungedeckter Bedarf von 296,95 €.
    Der UB muss doch für die Leistungen der Pflegekasse bei einem Pflegegrad nichts bezahlen sondern nur für die Heimkosten.
    Wie ich das verstehe haben die die Rente gegengerechnet. Diesen Pflegegeldbetrag habe ich auch nicht gefunden. Kein Wort über die Mietkosten.
    Ich verstehe die Summen nicht.
    Vielleicht kann es mir jemand hier erklären.
    LG Petra.

    Hallo awi, ist schon ein verzwickter Fall, zumal ich mit meiner Mutter seit 16 Jahren keinen Kontakt mehr habe und sie mir nicht in guter Erinnerung geblieben ist, aber das muss man ja alles beweisen und das kann ich nicht... was solls


    zu1. den von Dir genannten § 1603 BGB schaue ich mir mal an, denn den Bescheid den ich erhalten habe, kam mir komisch vor.
    Hier der genaue Wortlaut
    Sehr geehrte Frau...
    mit Rechtswahrungsanzeige vom 7.3.2018 wurde Ihnen die Hilfegwährung an Ihre Mutter, Frau...und der Übergang des Unterhaltsanspruches auf den Sozialhilfeträger kraft Gesetz mitgeteilt.
    Die Überprüfung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse,bei der Auskünfte über die derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zugrunde gelegt wurden, hat ergeben, dass Sie aktuell nicht in der Lage sind, Unterhaltszahlungen zu leisten. Die Voraussetzungen für einen Übergang von Unterhaltsansprüchen liegen daher zur Zeit nicht vor. Die Rechtswahrungsanzeige bleibt von dieser Mitteilung unberührt.
    Nach angemessener Zeit werden Sie erneut um Auskünfte über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse gebeten.


    zum Letzten, Warmmiete 633 €, Medikamente, häusliche Krankenpflege,1 mal wöchtl. Spritzen, da muss ich nur meinen Eigenanteil bezahlen Haftpflicht- und Hausratversicherung habe ich angegeben, über die Anrechnung über mein Einkommen mache ich mir erst mal keine Sorgen.
    Ich benötige aller 3 Jahre 3 Brillen, Computerbrille, Strassenbrille und Sonnenbrille, muss Kunststogffgläser mit dünnem Schliff nehmen, da Glas zu schwer. und eventuell Zahnersatz. Für die Brillen bezahlt die KK gar nichts und Zähne nur einen geringen Teil.

    Hallo awi, Danke für Deine Antwort.
    zu 1. Der o. g. Betrag stand auf der Rechtswahrungsanzeige, habe alle Angaben gemacht und mir wurde mit einer Freistellungsmitteilung nach SGB XII mitgeteilt, dass ich derzeitig nicht in der Lage bin, Unterhaltszahlungen zu leisten und dass in angemessener Zeit ein erneute Überprüfung erfolgt.


    zu 2. Ich bin 61 und nahm an, dass die erneute Überprüfung erst mit 65 erfolgt.


    zu 3. Ich beziehe diese 3 Renten seit 2006. Das mit dem anderen Geld ist gut zu wissen. Ich dachte da wird das SA nachhaken, wenn in 2 Jahren weniger drauf ist.


    letztes. Ich wohne mit meinem Partner in einem Haus zur Miete, es hat dort jeder seine eigene Wohnung.

    Bin neu hier, erst mal ein Hallo an alle.
    Meine Mutter ist seit 9.11.17 im Pflegeheim und ich soll Unterhalt in Höhe von 296,95 € bezahlen.
    Die erste Überprüfung hat ergeben, dass ich z. Zt. nicht in der Lage bin zu zahlen (Freistellungsmitteilung)
    Nun zu meinem eigentlichen Problem.
    Das wird ja wieder überprüft, ich nehme an wenn ich die Regelaltersrente bekomme mit 65 +
    Ich beziehe 3 Renten (EU-Rente, Witwenr. und VBL) gesamt Netto 1818 € zusätzlich habe ich ein Bankguthaben von 31.212€


    Was ist mit diesem Geld? Habe 31 Jahre gearbeitet. Ein Online-Anwalt meinte, dass die Rente bei 75 % unter dem letzten Arbeitseinkommen liegt und deshalb das Schonvermögen aufgeschmolzen wird. Mein letztes Einkommen war das Gleiche, wie meine 3 Renten.
    Ist es besser, wenn ich alles ausgebe oder darf ich gar nichts mehr anrühren?
    Ich bin seh- und gehbehindert 90% Merkzeichen G und B und sitze im Rollstuhl (MS)
    Könnte ich da eventuell Rücklagen angeben für betreutes Wohnen, Umzugskosten.