Beiträge von mwa

    Hier habe ich mal was Statistisches gefunden. Wenn ich es richtig verstehe, dann wurden 2017 etwas 513 Mio € bei der Hilfe zur Pflege eingenommen.Das wäre also der Betrag, der den Länderhaushalten fehlen würde.Wenn das stimmt, abzüglich des Verwaltungsgedöns, wäre es doch etwas mehr als bisher angenommen.LG frase


    Hi Frase,


    habe auch gerade mal bei Destatis geschaut. Und nur ein Teil der Einnahmen kommen aus dem Elternunterhalt.


    Habe auf die Schnelle nur ein Dokument zu Hilfe zur Plfege aus 2013 gefunden (https://www.destatis.de/DE/Pub…df?__blob=publicationFile)


    Seite 26


    Einnahmen ...................................................................485 600 199


    Kostenbeiträge und Aufwendungssatz, Kostenersatz .............................66 924 995
    Übergeleitete Unterhaltsansprüche gegen bürgerlich-rechtlich
    Unterhaltsverpflichtete ......................................................67 925 628

    Leistungen von Sozialleistungsträgern .......................................256 769 758
    Sonstige Ersatzleistungen ....................................................42 184 516
    Rückzahlungen gewährter Hilfen (Tilgung und Zinsen v. Darlehen) ..............51 795 302


    Dann tippe ich jetzt mal auf 80 Mio aus EU für 2018.

    Hallo,


    hier ein kurzes Update zu meinem Fall.


    Gerade als ich mit Hilfe von einem Anwalt mit dem Sozialamt wegen der überteuerten Heimunterbringung anfangen wollte zu streiten, hat sich ein komplett neuer Sachverhalt ergeben. Nämlich dass mein Vater eventuell gar nicht mein leiblicher Vater ist. Das wäre unter Berücksichtigung von § 1601 natürlich top und ich wäre aus der Sache komplett raus!


    § 1601
    Unterhaltsverpflichtete
    Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.


    Die Vermutung hat sich dann auch mit Hilfe eines privaten Vaterschaftstests bestätigt. Nach einer Vaterschaftsanfechtungsklage habe ich nun mittlerweile vom Amtsgericht einen Beschluss erhalten, den ich ans Sozialamt weitergeleitet habe. Von denen natürlich bisher keine Antwort....


    Das Ganze mal als Info. Statistisch gesehen sind ja 1-2% aller Kinder Kuckkuckskinder, dh das könnte auch auf den ein oder anderen Besucher hier zutreffen.


    Natürlich sollte man sich das auch vorher gut überlegen, da es ja doch einige Konsequenzen auf verschiedenen Ebenen hat:


    - emotional: Ich bin wohl eher ein rationaler Mensch. Als ich davon im Oktober erfuhr, war da nur Freude ob der Möglichkeit aus der Sache rauszukommen. Ich hatte die letzten 33 Jahre keinen Vater, jetzt habe ich halt auch auf dem "Papier" keinen mehr. Wenn ich ein normales Verhältnis zu meinem Scheinvater gehabt hätte, dann hätte ich jetzt halt noch einen leiblichen Vater. Über den leiblichen Vater und die Auswirkungen auf seine Familie habe ich mit bis heute noch keine Gedanken gemacht und meine Mutter dazu nicht näher befragt, ich will erst das Thema Elternunterhalt endgültig abschließen.
    - finanziell (Mutter/Scheinvater/leiblicher Vater): Scheinvater hat Kindesunterhalt bezahlt und kann versuchen, diesen vom leiblichen Vater im Rahmen von Unterhaltsregress zurückverlangen. Falls die Mutter den Namen des leiblichen Vaters nicht nennt, kann der Scheinvater versuchen, Schadensersatz von der Mutter zu fordern. Alles ganz anschaulich hier erklärt (https://www.familienrecht-allg…-und-kindesunterhalt.html).
    - finanziell (für mich): Falls Unterhaltsregress geltend gemacht werden soll oder ich will, das mein leiblicher Vater auch mein gesetzlicher Vater wird, muss zuvor ein Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft des leiblichen Vaters gemacht werden. Mit allen Rechten (Pflichtanteil Erbe,...) und Pflichten (erneuter Elternunterhalt???....kotz)



    Ob der Vater noch Grundsicherung erhält ist fraglich.
    Wenn er sich in einem Pflegeheim befindet handelt sich wohl eher um Hilfe zur Pflege.


    Ok, ich habe gedacht, weil er bisher folgendes bekam:
    Regelsatz + PKV + Miete + Nebenkosten - Rente = Leistung


    Bekommt er im Heim folgende Leistung:
    Regelsatz + PKV - Rente

    Hi awi,



    Heute Anruf von einem Heim in der gleichen Stadt bekommen. Platz frei, Eigenanteil für Selbstzahler ca. 1.600€, Eigenanteil für Sozialamt 1.400€, weil die geringeren Investitionskostenzuschuss bezahlen. Es werden demnächst auch immer wieder Zimmer frei, die gerade von Zwei- auf Einbettzimmer umgebaut werden.


    Von den 1.400€ + Taschengeld zahlt ja auch die Grundsicherung noch einen Teil oder?


    Schwer zu sagen, auf Immoscout gibt es genau 6 Mietwohnungen für unsere Gemeinde (18.000 Einwohner) mit Preisen zwischen 6,5-11 €/qm. Ich würde für unser Haus nicht sehen, wie man das für mehr als 1.300€/Monat vermietet bekommt. Momentan nicht mal das, weil 30qm (ehemals Einliegerwohnung) seit einem Jahr Baustelle sind. Das wir bis 2015 für 850€ in 106qm gewohnt haben und ich nix für 1.300€ mieten würde. Interssiert SA sicherlich nicht und schätzt das zu seinen Gunsten.


    Wie kommst du auf 883 EUR?


    http://www.n-heydorn.de/unterhaltsrechner.html mit folgenden Werten: 4900€/187€/300€/nein/2 Kinder/0-5/6-11. Ehrlich gesagt, keine Ahnung ob das so auch nur annähernd passt.

    Hallo an alle,


    RWA Nov. 2016 für V erhalten. Seit 25 Jahren kein Kontakt zu V, vor einem Jahr Betreuer (nur für Finanzen?) vom Gericht für V eingesetzt. V bezieht seit mehr als 10 Jahren Grundsicherung (500€ Rente, 400€ PKV…) V hatte Mitte 2016 Schlaganfall. Pflegegrad 2, wurde bisher in einer Seniorenwohnanlage ambulant betreut. Bisher wurden vom SHT 2.000€ übernommen, die nicht von der Pflegekasse bezahlt wurden. V seit 3 Wochen im Pflegeheim in Kurzzeitpflege, nicht klar, ob er sich wieder stabilisiert und zurück in die Seniorenwohnanlage kann oder im Pflegeheim bleiben muss.


    Er wurde in das zweitteuerste von 112 Heimen im Umkreis von 35km mit einem Eigenanteil von 2.900€ gebracht!


    Ich will nächste Woche mit dem Sozialamt telefonieren, also nicht mit der Abteilung Elternunterhalt, sondern die, die sich um V kümmern. Ich will erreichen, dass er in ein günstigeres Heim kommt. In der Stadt fängt der Eigenanteil bei ca. 1.600€ an, 20km ausserhalb gehts ab 800€ los. Habe dazu (BGH XII ZB 26/15) gefunden.


    Hat jemand Erfahrung zu diesem Sachverhalt (Grundsicherung ==> trotzdem teuerstes Heim)? Kann ich selbst auf die Suche nach einem günstigen Heimplatz gehen? Müsste das Amt selbst schauen, dass er in ein günstigeres Heim kommt?


    (Teilweise) Verwirkung
    V ist seit Jahrzehnten spielsüchtig, ging sogar noch bis zu seinem Schlaganfall täglich ins Wettbüro. Dazu habe ich dem SHT bisher Kopien von Selbstsperrungen beim Casino vorgelegt und angeboten, Zeugenaussagen zu liefern. Das reicht dem Sozialamt nicht. Ausserdem gilt Spielsucht als Krankheit und dafür kann ja V nichts… Aber anscheinend war V deswegen vor ca. 40 Jahren auch mal bei einem Arzt und hat eine Therapie abgelehnt. Arzt ist schon lange tot, dh. ich bekomme maximal eine Aussage von V und seiner ersten Ehefrau.


    Ich habe leider zu Spielsucht + abgelehnte Therapie kein Urteil gefunden. Ich gehe davon aus, dass SHT auch das ablehnt. Wie schätzt ihr das ein, wenn man dazu nur Zeugenaussagen hat? Keine Kontoauszüge, nix vom Arzt.


    Laut SHT kann es nur auf komplette Verwirkung prüfen. Eine teilweise Verwirkung, wie ich es bei Urteilen gesehen habe, geht nur vor Gericht. Stimmt das oder könnte auch SHT sich direkt mit mir zB auf 70% einigen? Geht mir momentan nur darum, die Aussage vom SHT zu prüfen.


    Der Rest erst Mal der Vollständigkeit halber, falls Verwirkung abgelehnt wird.


    Bis zum heutigen Tag keine Offenlegung der Finanzen gegenüber SHT.


    Ich bin Angestellter, 41 Jahre alt, Jahresbrutto ca. 90.000 €, über die letzten 12 Monate inklusive Weihnachtsgeld und Bonus 4911€ netto. (enthält PKV Anteil vom Arbeitgeber)
    Meine Frau ist Beamter(Bund), 39 Jahre, Jahresbrutto ca. 110.000 €, macht aktuell ca. 5.300 netto + KindergeldSteuerklasse 4/4Wir haben 2015 für 420k€ ein Reihenendhaus gekauft, 183 qm Wohnfläche, In der Wohnfläche enthalten eine 28qm Einliegerwohnung, die wir momentan selbst renovieren. Es gibt 2 Kinder, < 1 Jahr und 7 Jahre.


    Vermögens-/ weitere Einkommenssituation:


    Ich habe ca. 300k€ auf verschiedenen Konten (Bargeld + Aktien),
    Meine Frau ca. 60k€ Bargeld


    Wohnvorteil 860€ (Pauschalwert Unterhaltspflichtiger: 480€, Pauschalwert Ehegatte: 380€)


    2 Autos zusammen max. 10k€


    An hoffentlich abzugsfähigen Posten habe ich bisher Folgendes:
    Hort für älteres Kind 201€
    Haus (Zins+Tilgung) 1870€ (20 Jahre Volltilger, bisher mit 5% (18k€) Sondertilgung/Jahr))
    Meine PKV 510€
    Frau + 1 Kind PKV 320€
    Berufs Bed Aufwend. M 187€ 17km
    Berufs Bed Aufwend. F 1000€ doppelte Haushaltsführung, meine Frau arbeitet 2-3 Tage die Woche 600km weit weg (BahnCard 100, Miete,…)
    Unterhalt 2 Kinder 883€ Werte aus Düsseldorfer Tabelle


    Wenn man das auf http://www.n-heydorn.de/elternunterhalt.html eingibt, erhält man eine Leistungsfähigkeit von 863€. Mir ist klar, dass das nur ein Richtwert ist und der SHT bei der ersten Berechnung eher mit dem doppelten oder noch mehr rechnet.



    Viele Grüsse
    mwa