Beiträge von Studi90

    Dein neues Kind wird selbstverständlich berücksichtigt. Kindesunterhalt geht vor dem Unterhalt ggu deiner Verlobten und den Schulden. Bei dir herrscht eine Mangelfallberechnung. Oft hängt es auch vom Gericht ab. In welchem Bezirk liegt bei dir denn die Zuständigkeit?

    JA oder Mediationsversuch über Familienberatungstelle mal probieren, bevor Umgang eingeklagt wird.


    Aber will er jetzt das Kind sehen, weil es ihm um das Kind geht oder als Gegenleistung für den nachgezahlten Unterhalt?