Da du keinen Titel hast und auch zu dem Zeitpunkt, wo der Unterhalt eingestellt wurde keine weitere Forderung an die Eltern gestellt wurde, ist es jetzt fast unmöglich für diesen Zeitraum Unterhalt einzuklagen. Dazu gibt es Verjährungsurteile.
Danke, das schafft Klarheit.
ZitatWenn für dich elternunabhängiges BAföG (siehe BAföG-Rechner) nicht in Frage kommt (und da gibt es viele besondere Regelungen),
dann denke mal über Wohngeld nach.
Dafür komme ich leider nicht in Frage, der Antrag ist wurde abgewiesen. Aber danke für den Hinweis! Mit dem BAFöG werde ich mich noch einmal auseinandersetzen, eine erste Prüfung hat leider nichts ergeben, werde wohl trotzdem noch einmal einen Antrag stellen.
Hi,
der Fragesteller nimmt sich offensichtlich die Freiheit heraus, aus Urteilen und allem anderen jeweils zusammenhanglos die Teile herauszupicken, die auf seine Situation passen.
Ja, weil ich keine Ahnung habe. Deshalb frage ich ja nach.
Neben dem Studienkredit, man kann inzwischen viele Studiengänge auch teilzeitig absolvieren [...]
Wie bereits oben geschrieben (im zugegeben sehr ausführlichen Text), bin ich v.a. zeitlich limitiert. 850 € brutto zu verdienen (das sind ungefähr meine Lebenshaltungskosten, v.a. durch die Miete) und in Regelstudienzeit zu studieren setzt den richtigen Job voraus, den ich bisher nicht gefunden habe. Im Normalfall (Mindestlohn, Fahrtzeiten, etc...) geht das nicht.
viele Kombis werden auch von Firmen angeboten, gerade für den Masterstudiengang.
Das ist eine hervorragende Idee, dankeschön.
Ich danke euch/Ihnen allen für die ausführlich Auskunft. Ich bin leider ein totaler juristischer Laie und habe generell mit der Thematik keine Erfahrung. Danke für die Hilfe bei der Klärung meiner Fragen!
Mit freundlichem Gruß,
DF