Beiträge von MaM

    Hallo zusammen,

    ich habe eine allgemeine Frage.

    Wenn man z.B. im April 2019 (also vor einem 1/2 Jahr!) die angeforderten Unterlagen beim Sozialamt eingereicht hat und bis heute keine Rückmeldung bekommen hat, wie darf man dann diesen Fall einordnen?

    Bekommt man zwingend eine Bestätigung, dass der Fall "erledigt" ist und kein Anspruch entsteht oder ist bei keiner Rückmeldung auch von keiner Verpflichtung auszugehen?

    Verjährt der Anspruch - unabhängig vom kommenden Gesetz - ggf. sogar?

    Besten Dank vorab!

    Bisher stehen 10 Redebeiträge auf der Liste. Die ersten 8 bestimmt pro, die zwei am Ende (N.N.) kann man nicht einschätzen.

    Der Bundestag wird das Gesetz in der dritten Lesung beschließen, das bin ich mir fast sicher.


    VG frase


    Ich bin wirklich erstaunt über Deinen Optimismus und hoffe ebenso, dass das Gesetz endlich kommt.

    Chapeau, dass Du auch vor Ort sein wirst.


    Ich drücke die Daumen!

    Damit es übersichtlich bleibt, werde ich hier nochmals den aktuellen Stand posten.

    Bitte korrigiert mich, sollte ich hier falsch liegen:


    Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2019 die Pläne der Bundesregierung beraten. Nach Auffassung der Ländervertretung spiegele die lückenhaften Datengrundlage die derzeitige Kostenberechnung und die Belastung für die Träger der Sozial- und Eingliederungshilfe nicht in angemessenem Umfang wider. Bevor ein solches Gesetz verabschiedet wird müssen etwaige Mehrbelastungen für Länder und Kommunen durch den Bund kompensiert werden.

    Zudem fordert der Bundesrat eine Übergangsregelung, um eine Finanzierungs- bzw. Rentenlücke für Menschen mit Behinderung zu schließen, die nach der Systemumstellung durch das neue Bundesteilhabegesetz für den Monat Januar 2020 droht.


    Mal gespannt, bis wann ein Update erfolgt..

    Ist es möglich, dass wir hier bitte mal beim ursprünglichen Thema bleiben?
    Ich habe nicht die Zeit, täglich hier reinzuschauen. Daher ist es sehr mühsam, sich über X-Seiten durchzuklicken und durchzulesen, obwohl nur kaum oder sehr wenig neue Erkenntnisse gibt.

    Vielen Dank!


    Und hoffen wir auf eine baldige Umsetzung des Gesetzes, damit wir alle eine Sorge weniger haben!

    Ganz ehrlich, mich wundert bei dieser trostlosen Politik nichts mehr!

    Bei den Eurobonds geht es um Mrd. €uros, beim umstrittenen Klimaschutz geht es ebenfalls um sehr viel Geld. Und diejenigen, die all diesen Unsinn ermöglichen und finanzieren wird noch ein Schlag auf den Hinterkopf gegeben.. Wo bleibt die Politik für den Normalbürger?!


    Es wäre eine Schande für dieses Land und ein Schlag ins Gesicht eines jeden, ehrlichen Arbeiters und dessen Familie und Angehörige.

    Den Druck, den Hunderttausende jeden Tag - neben dem sowieso nicht ganz einfachen Alltagsleben - zu bewerkstelligen haben, ist größer denn je!


    Sollte das neue Gesetz nun doch nicht verabschiedet werden, wundert es mich, dass das Thema jüngst so hochgepusht wurde.

    Es bleibt spannend - hoffen wir das Beste, aber dieses Hin und Her ist einfach nur nervig.

    Ich habe grundsätzlich noch eine Frage und hoffe, dass diese kein OT darstellt.


    Wenn man vom Sozialamt gebeten wird, die Unterlagen einzureichen und dies auch fristgemäß gemacht hat, wie lange kann (darf) es dauern, bis man den "Bescheid" erhält bzw. andersrum gefragt, wenn man nicht zur Unterhaltszahlung verpflichtet ist (z.B. aufgrund einem zu geringem Einkommen), bekommt man dies dann schriftlich bestätigt oder erhält man einfach keine Rückmeldung?

    Ich danke Euch vorab!


    Viele Grüße und auf hoffentlich bald positive Neuigkeiten bzgl. der 100.000 €-Grenze!

    Diese GroKo ist eigentlich 2017 vom Volk abgewählt worden. Dass CDU/SPD nun regieren, war am Ende des Tages von beiden Seiten "gewünscht".

    Wenn man sich also auf eine solche Ehe einlässt, muss man diese 4 Jahre auch im Sinne des Volkes durchziehen.


    Bei der EU-Wahl (nicht Europawahl!) wird es ZURECHT für beide Parteien einen ordentlichen Dämpfer geben.

    Dennoch hat die EU-Wahl mit der BT-Wahl 2017 und der damaligen Zusammenstellung der Regierung in Deutschland faktisch nichts zu tun!


    Lassen die "Roten" die GroKo platzen, so werden diese, ebenfalls zurecht, weiter an Zustimmung verlieren!


    Hört sich -erstmal- super an! Endlich ist mehr Musik in diesem Thema!

    Ob dies u.a. an unseren zahlreichen Mails liegt?! ;-)


    Es wäre wirklich klasse, wenn unsere Herren Abgeordnete zum 01.01.20 endlich mehr Gerechtigkeit schaffen könnten!

    Guten Tag Zusammen!

    Wir werden mehr! Auch ich war bis dato immer nur stiller Mitleser.

    Da auch mich dieses Thema betrifft, habe mich mit dem aufgesetzten Schrieb an Herrn Michael Donth (CDU) gewandt.


    Dieser hat folgendes geantwortet:


    "danke für Ihre Nachricht. Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich bei diesem Thema nach meinen Kräften einbringen werde, weil ich die Einführung einer Grenze bezüglich des Einkommens der Kinder für sehr wichtig halte. Und zwar aus den von Ihnen genannten Gründen.

    Natürlich gilt für uns der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird.
    Im Koalitionsvertrag sind zahlreiche Vorhaben vereinbart. Bitte haben Sie Verständnis, dass diese nicht alle gleichzeitig, sondern nach und nach während der Wahlperiode umgesetzt werden können. Dazu gehört auch dieses Vorhaben.

    Leider kann ich Ihnen – ich habe extra noch mal bei der zuständigen Arbeitsgruppe Arbeit & Soziales der CDU/CSU-Fraktion nachgefragt – im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir haben den zuständigen Bundesminister Hubertus Heil (SPD) gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.

    Zu Ihrem Vorschlag, den Elternunterhalt ganz abzuschaffen, gab es bereits eine Petition an den Deutschen Bundestag. Ich lasse Ihnen die Begründung der Ablehnung anbei zukommen. Derzeit steht eine komplette Abschaffung auch nicht zur Diskussion. Ich denke, dass wir mit unserer geplanten Einführung einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung machen.

    Ich wünsche Ihnen eine gute Zeit!

    Mit freundlichen Grüßen

    Michael Donth MdB"


    Das Schreiben ist von Mitte März.



    Grundsätzlich habe ich noch eine ganz andere Frage.


    Derzeit liegt der Selbstbehalt (Stand 2015!) bei verheirateten bei 3.240 €.

    In welchem Turnus wird dieser Wert grundsätzlich angepasst und wer veranlasst so etwas?

    Vergleicht man die Preissteigerung, so müsste der Betrag mind. auf 3.500 €+ angepasst werden.


    Freue mich auf Eure Rückmeldungen.