Beiträge von AlTheKingBundy

    Unikat


    DSGVO Art 13 -> Informationspflicht


    Du liegst falsch. Du verstehst immer noch nicht zu unterscheiden zwischen der Pflicht zu informieren und der gesetzlichen Berechtigung, personenbezogene Daten erheben zu dürfen. Diese gesetzliche Berechtigung ist Bestandteil der Informationspflicht in Form einer Datenschutzerklärung.

    Es dreht sich nicht darum, dass sie personenbezogene Daten erheben dürfen, sonder darum, dass sie verprflichtet sind, über eine Datenschutzerklärung darüber zu informieren. Was diese Datenschutzerklärung enthalten muss, ist in der DSGVO vom Mai 2018 nachzulesen.

    Nein, das ist nicht ausreichend. Es dreht sich um die Datenschutz-Information, die darf nicht vorenthalten werden. Z.B. muss die gesetzliche Grundlage genannt werden oder wie lange die Daten gespeichert werden und es muss über das Auskunftsrecht informiert werden. Ich würde mal den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten darüber in Kenntnis setzen.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass immer ab dem 18 Lebensjahr gerechnet wird. Das wäre ja geradezu paradox, wenn man sein Leben lang nicht gearbeitet hat nur das letzte Jahr vor der Rente mit einem Jahresbrutto von 50 000.


    Interessant wäre wirklich, wie z.B. Studienzeit oder Teilzeitjob im Studium, Arbeitslosenzeit oder Teilzeitjobs generell gewertet werden.

    Mal eine zusätzliche Frage zu diesem Thema. Ich habe eine selbstbewohnte, abbezahlte Immobilie. Um meinen möglichen Elternunterhalt zu reduzieren, habe ich ein Sparkonto eingerichtet, auf das ich monatlich 5% meines Bruttoeinkommens überweise, das wird, wie ich verstanden habe, von meinem Netto zur Berchnung des EU abgezogen. Wie sieht es mit einem weiteren Tagesgeldkonto aus, auf das ich monatlich sagen wir weitere 200 € überweise, als Reperaturücklage für das Haus oder ein neues Auto oder sonstiges? Wird so etwas auch anerkannt?

    Mal noch eine andere Frage. Wenn meine Mutter sagen wir 1000 € Rente bekommt und mein Vater 1500 € Rente. Ist es so, dass die 1500 € von meinem Vater komplett für die Pflege angerechnet werden oder kommt alles in einen Topf und meine Mutter hat dann einen Freibetrag von 1440 €, so dass für die Pflege noch 1060 € blieben.


    Rente zusammengelegt oder getrennt betrachtet?


    Zusammengelegt: 2500 - 1440 = 1060 € selbst aufzubringender Pflegeaufwand aus gemeinsamer Rente


    Getrennt: 1500 € selbst aufzubringender Pflegeaufwand aus getrennter Rente, d.h. meiner Mutter blieben 1000 € zum Leben


    P.S.: übrigens ein tolles Forum, eine echte Hilfe

    awi


    Danke für die Infos


    frase


    Ich fühlte mich auch gut, ein Haus und im letzten Jahr ein neues Auto, nachdem mein alter Peugeot schon den Auspuff verloren hatte, schuldenfrei erstanden zu haben. Man ist aber dann nur der Systemtrottel, denn Sparer werden bestraft und Schuldenmacher belohnt. Das andere Problem was ich habe, ist moralisch-ethischer Natur. Meine Mutter würde ich liebend gerne unterstützen, jedoch nicht meinen Vater, der durch seinen Suff die Familie zerstört hat, wobei wir jetzt noch seinen versoffenen-verloren gegangenen Verstand finanzieren dürfen.

    Hallo awi,


    danke fürs "Willkommen".


    Warum ich vermute, dass ich betroffen sein könnte: mein Vater ist in Pflege und das angesparte Vermögen meiner Eltern wird gerade aufgebraucht (das Sozialamt ist also noch nicht Player). Es wird aber bald aufgebraucht sein und die Höhe des Einkommens + Wohnvorteil ergeben einen Elternunterhalt nach allem was ich jetzt gelesen habe. Berechnungsgrundlagen: Nettoeinkommen + Wohnvorteil - 1800€ - Fahrtkosten - monat. Altersvorsorge. Wie gesagt, ist hypothetisch = noch nicht real.


    Wegen des Verkaufs nach dem Todesfall. Das ist ja beruhigend, dass nachträglich nichts vom Sozialamt gefordert werden kann.


    Beste Grüße Al

    Liebe Forenteilnehmer*innen,


    ich könnte demnächst mit meiner Schwester selbst betroffen sein und habe zu dem Thema Elternunterhalt folgende noch hypothetische Frage. Angenommen wir zahlen nach bekannten Berechnungsformeln Elternunterhalt, was insgesamt für die Pfege jedoch nicht reicht, so dass das Sozialamt den Differenzbetrag übernimmt. Ich bewohne eine abbezahlte Immobilie (schön blöd, dass ich diese nicht auf Kredeit gekauft habe sondern vom Ersparten).


    1. Ich verkaufe die Immobilie noch zu Lebzeiten des schon pflegebedürftigen Elternteils. Dann wird der Verkaufswert sicher Teil des zu bewertenden Vermögens für die Pflege werden?


    2. Ich verkaufe die Immobile nach dem Tod des pflegebedürftigen Elternteils. Kann das Sozialamt dann von mir die vom Sozialamt geleisteten Zuzahlungen aus dem Verkaufswert der Immobilie zurückverlangen?