DSGVO Art 13 -> Informationspflicht
Du liegst falsch. Du verstehst immer noch nicht zu unterscheiden zwischen der Pflicht zu informieren und der gesetzlichen Berechtigung, personenbezogene Daten erheben zu dürfen. Diese gesetzliche Berechtigung ist Bestandteil der Informationspflicht in Form einer Datenschutzerklärung.