Beiträge von KoelscheJung

    Ich hab auch nicht nachgefragt beim SA, weil es mich eigentlich nichts interessiert und ich auch keinen Kontakt habe...ich weiß nichtmal in welchem Altenheim er ist

    In dem Zusammenhang mal eine Frage ...

    Wenn man ja keinen Kontakt hat, dann wird man ja schließlich vor vollendete Tatsachen gesetzt.


    Was ist, wenn er im teuersten Heim untergebracht ist und man selbst nicht bei der Heimauswahl mitgewirkt hat?

    Wie kann ich denn da vorgehen und die Kosten gegenüber dem SHT drücken, wenn es deutlich günstigere Heime (siehe zB Pflegekompass) gibt?

    nach einer gewissen Zeit werden die Kosten auf 75% des Tagesssatzes gekürzt. Am Besten, du fragst bei der Pflegeeinrichtung nach.

    Da ist leider ein Betreuer im Spiel. Ich habe seit Jahren keinen Kontakt (schlechte Kindheit) und will auch keinen Kontakt. Problem ist nur, dass ich alles zahlen soll!

    25 % Kürzung in Anbetracht der hohen monatlichen Kosten ist ja wirklich mau.


    Kriegt der SHT das mit? Eigentlich muss er mir das doch mitteilen, dass sich der Betrag der ungedeckten Kosten verändert.

    Kann man vom SHT eine An- und Abwesenheitsliste über die Aufenthaltszeiten im Heim fordern ?
    Muss die Kürzung beim Heim beantragt werden oder wie geht das vonstatten?


    Hallo in die Runde,


    ich hätte mal eine Frage zu den Pflegeheimkosten bei einem Krankenhausaufenthalt.

    Meine Mutter ist nun seit drei Wochen in einem Krankenhaus. Es werden ja in dem Zeitraum vom Pflegeheim keine Leistungen erbracht. Weiß jemand wie dann die Kosten für das Pflegeheim berechnet werden?
    Kann ich da ggfs. vom SHT einen Abzug verlangen?


    AWI danke für Deine Berechnung. Natürlich sind dort noch nicht die abzugsfähigen Position berücksichtigt, aber da wird mir schon angst und bange.

    Zumindest wäre ja dann bei der Leistungsfähigkeit ein Unterschied von 40 Euro für unser Familieneinkommen.

    Wie schätzt Du den SHT ein, wenn man das jetzt noch tauschen würde ? Würde er mir die Anerkennung verweigern ? Wie gesagt

    der Bezieher des Kinderzuschlags arbeitet nur 40- statt 41 Wochenstunden. So hätte meine Frau mit Homeoffice mehr Zeit für die Kinder als ich.
    Oder meinst Du das der SHT mir das auseinanderpflücken würde?


    Wie ist das denn mit dem Zuschlag, wenn ich den Kinderzuschlag auf meine Frau die ebenfalls Beamtin ist übertrage ?

    (Der Bezieher des Kinderzuschlags arbeitet nur 40- statt 41 Wochenstunden. So hätte meine Frau mit Homeoffice mehr Zeit für die Kinder als ich)

    Hier reden hier von einem Betrag von 252 Euro brutto im Monat ...

    Hallo zusammen,


    bis jetzt habe ich immer mitgelesen, jedoch hat es mich nun auch erwischt und ich habe eine RWA erhalten.


    Ich bin Beamter und meine Frage wäre jetzt, was von meinem Einkommen alles Berücksichtigung finden wird. Konkret geht es mir um den Familien- bzw. Kinderzuschlag. Unterliegt der auch der Berechnung oder ist der außen vor ?
    Kann mir ggfs. jemand einen Link oder Urteil zum Nachlesen geben ?


    Danke vorab !