Beiträge von Geronimo

    Hallo, alle Zusammen!


    Ich habe einige Fragen zum Thema Elternunterhalt. Mein Schwiegervater lebt im Pflegeheim und mein Mann wurde nach 4 Jahren das 2. Mal aufgefordert, einen Unterhaltsfragebogen auszufüllen. Bei der letzten Prüfung vor 2 Jahren musste er keinen Unterhalt zahlen, da er seiner früheren Ehefrau unterhaltspflichtig war. Nach der erneuten Prüfung (wir sind jetzt seit 1,5 Jahren verheiratet) wurde ich in die Prüfung einbezogen. Nun sollen wir zahlen und es ist sehr eindeutig, dass sich sich die Forderung ausschließlich auf mein Einkommen als Ehefrau gründet. Mein Mann liegt mit Rente und kleinem Nebenverdient sehr deutlich (mehrere hundert Euro) unter der zulässigen Einkommensgrenze.



    Ich möchte gern wissen:


    1. Ist es korrekt meine Kredite (Möbel und Multimedia) nicht anzuerkennen mit Verweis auf "ohne Berücksichtigung, da Verbraucherkredite"?

    2. Können Nachforderungen zum Elternunterhalt rückwirkend bis zu unserer Hochzeit geltend gemacht werden, wenn wir uns wehren?

    3. Können wir verlangen, dass monatlich eine neue Berechnung erfolgt, da mindestens mein Einkommen und auch die Nebentätigkeiten meines Mannes monatlich variieren?

    4. Ist es richtig, dass die Steuerrückzahlung von vor 2 Jahren komplett angerechnet wird, obwohl die Ehe erst zum Jahresende geschlossen wurde?


    Ich danke schon mal sehr herzlich für Eure Antworten!!!!


    VG