Beiträge von Exo

    Ja, aber was bedeutet das in der Praxis? Durch die Überleitung erhält das SA ja erstmal das Recht sich bei den Kindern "umzusehen". Wird Ihnen der Weg verbaut, weil weil alle UHPs unter 100k€ liegen, übertrage ich die Ansprüche zurück. Deswegen kann sich das SA ja nicht vor Zahlungen drücken und es kann den SH-Empfänger ja auch nicht zwingen, von den Kindern Unterhalt einzufordern. Es kann auch nicht im Namen des SA-Empfängers einfach Klagen versenden. Sollten die Ämter in Nachgang durch irgendwelche Zeitungsdrückertaktiken versuchen, an das Geld heranzukommen, wird man dem hoffentlich ganz schnell Steine in den Weg legen.


    Anders sehe ich das Problem bei Neuanträgen. Hier könnte das SA ja auf die Idee kommen, dass sich der Hilfesuchende vielleicht erstmal selbst bei der Verwandtschaft umschaut: Sehr geehte(r) Herr/Frau Mittellos, bitte verklagen Sie doch erst mal Ihre Bälger, bevor Sie sich an uns wenden. Diese sind Ihnen gegenüber nämlich zum Unterhalt verpflichtet (und das ohne 100k€ Grenze) ...


    In den tollen SA Anschreiben wird dann beim Antrag auf Unterhalt/Hilfe noch eine Spalte zusätzlich auftauchen:


    [ ] Kinder und Ehepartner auf Unterhalt verklagt (bitte entsprechendes ankreuzen)

    Bei mir hat sich das auch positiv auf meine Unterhaltsberechnung ausgewirkt (BaWü). Obwohl ich in einer selbstgenutzten und bezahlten ETW wohne, waren die Abzüge vom Wohnvorteil relativ gering und vom Hausgeld, welches ja die Rücklagen für Verbrauch, Reparatur und Investitionen enthält wurde ordentlich was anerkannt. Zusätzlich bekam ich weitere 100,00€/Monat an privater Rücklage für die Wohnung zugestanden. Allerdings habe ich es "blind" und ohne Kenntnis einer Tabelle versucht :-)

    Hmmm, bei uns zahlt jeder Heimbewohner von PG2-5 das gleiche. Es gibt doch irgendwie einen festgelegten Satz, wie viele Bewohner das Heim an unterschiedlichen Pflegegraden aufzunehmen hat. Daraus wird dann ein durchschnittlicher Pflegesatz errechnet, den jeder Heimbewohner gleich zu tragen hat. Meine Mutte wurde auch von 2 auf 4 gestuft, bekommt dadurch ordentlich mehr Pflegegeld. Auf die Gesamtheimkosten hat es sich aber nicht ausgewirkt. Der Eigenanteil ist gleich geblieben. Lediglich PG1 zahlt mehr drauf, da hierfür eigentlich keine vollstationäre Aufnahme vorgesehen ist.

    Gib bei der monatlichen Zahlung zur Altersvorsorge ruhig 400,00 an damit die 5% auch wirklich voll ausgenutzt werden. Du bekommst dann womöglich nur 3xx anerkannt, hast aber das Kontigent voll ausgeschöpft.


    Und nicht soviel erklären, nur wo es wirklich Sinn macht...


    Unter dem Stichwort "Altersvorsorge" könnte dies lauten:


    Angespartes Vermögen:

    Depot: xxxxxx,xx€

    Sparbuch: xxxxx,xx€


    Monatlicher Sparplan:

    400,00€ ->Depot + Sparkonto


    Fertig.


    Musikschule und Vereine:

    Ja, unbedingt. Das gehört zur Kategorie Bildung/Hobby/Lebensgewohnheiten

    Ich verlange immer von der ersten Seite eine Kopie mit Eingangsstempel einfach per Scan/EMail an mich zurück. Das spart die hohen Einschreibekosten und man hat den Eingang trotzdem belegt. Selbst ein SA Mitarbeiter ist in der Lage dies hinzubekommen.

    Und sehr vergesslich, wenn es darum geht, solche Sachen zu berücksichtigen. Das wäre selbst mir, den ich mal als überdurchschnittlich gut informierten Betroffenen tituliere, fast passiert! Da wundert es mich nicht, wie viele "arme Seelen" da draussen vermutlich deutlich zu viel Geld an das SA abdrücken.

    Ach, und keinesfalls vergessen! Wer über die Beitragsbemessungsgrenze zu Zahlungen in die Rentenkasse bei seinem Bruttoverdienst hinauskommt (6.500€ derzeit) kann das übersteigende Einkommen mit zusätzlichen 20% für die Vorsorge geltent machen. (Also insgesamt 25% statt 5%)

    Kleiner Tipp zum Thema Sparen für das Alter:


    Ich habe meine "Altersrücklage" über diverse Konten geregelt:


    Giro -> Sparkonten -> Fonddepots


    Die Sparkonten wurden praktisch mit einer Summe X vorbelegt und werden monatlich mittels DA "gefüttert".

    Gleichzeitig existieren diverse Fondssparpläne, die sich monatlich aus diesen Sparkonten speisen. Alleine das asynchrone

    Aufladen der Sparkonten und Entnahme zum Erwerb der Fonds sorgen für eine ständige Kontenbewegung.

    Ich habe dem SHT dieses "Konstrukt" bei meiner RWA unter "Vermögensaufbau zur Altersvorsorge" kenntlich gemacht.

    Es wurden nach der einmaligen Bestandsaufnahme zum Zeitpunkt der RWA auch keine weiteren Fragen dazu mehr gestellt.


    Weiterer Vorteil: Über die Jahre bringt das Fondsdepot natürlich auch noch anständig Zuwachs. Risikoscheue nehmen eben festverzinste oder Garantiefonds.

    Allemal besser als ein 0% Sparbuch und kommt gegenüber dem SHT auch seriöser als echte Vorsorgeanlage rüber.


    So, ich greife jetzt meinen alten Thread auf und öffne damit Kapitel 2:


    Habe meine ganz individuelle Berechnung heute erhalten. Hatte mit Unikat vorher auch etwas persönlichen Datenaustausch und Kontakt gehabt. Dies plus eine genaue Recherche im Netz, Ideen und Anregungen aus dem Forum, haben dafür gesorgt, dass das Sozialamt die Hand nicht allzu weit öffnet. Meine Leistungsfähigkeit liegt jetzt schon einiges unter dem, als wir zuerst erwartet hatten. Natürlich ist hier trotzdem jeder Cent zu viel, das Anschreiben hat auch wieder andere Fehler, aber prinzipiell hat sich schon jetzt ausgezahlt, richtig Auskunft zu geben!


    Was kommt jetzt? Ganz klar: Widerspruch.

    Tja, ich hätte mir auch in den A**** beissen können damals. Hätte ich das vorher gewusst, hätte ich lieber günstig weiterfinanziert, anstatt den Rest auf einen Schlag abzuzahlen. Wenn ich schon die Begriffe Wohnvorteil und fiktiver Wohnwert lese wird mir schlecht. Irgend welche Fantasiezahlen werden berechnet, nur weil man anständig mit seiner Kohle umgegangen ist. Und dann die Feststellung, dass man als guter Deutscher in Miete zu leben hat, anstatt etwas zu besitzen.