Beiträge von chessy

    Wurde denn Eure Leistungsfähigkeit festgestellt und habt Ihr bis jetzt freiwillig den Differenzbetrag bezahlt?

    Gruß

    chessy

    Wie wurden vom SHT aufgefordert und es wurde von einem Anwalt geprüft. Diese Berechnung war sogar höher.

    Die Berechnung des SHT war also sogar zu meinen Gunsten und entsprach in einigen Punkten nicht dem aktuellen BGH Urteilen.:)

    Überhaupt berechnet lt. Anwalt "jeder Bezirk in Berlin " anders..falsch

    Ich verdiene zwar gut, der hohe Betrag kommt aber durch das Gehalt meiner Frau. Dieses wird zwar geringer gewichtet, letztlich haftet das Schwiegerkind aber mit.

    Moin, ich lese erst seit ein paar Tagen mit; vielen Dank für viele umfassende Informationen rund ums Thema Elternunterhalt...

    weiter oben wurde zitiert: [...]

    Wie haben die Sorge, dass Angehörige sich schneller dafür entscheiden, ein pflegebedürftiges Familienmitglied in ein Pflegeheim zu geben, wenn dafür keine Unterhaltszahlungen mehr anfallen [...]

    Ist das nicht ein Scheinargument, da für eine Heimunterbringung nach wie vor eine Notwendigkeit(sbescheinigung) bestehen muss also mind Pflegegrad 3 anerkannt?



    ++

    Das ist so schon richtig. Es werden erstaunlich viele Pflegeheimbewohner von den Angehörigen finanziert, ohne den SHT einzuschalten, eben weil UH-Ansprüche bestehen, die Angehörigen sich einig sind und eine Einschaltung des SHT einfach nicht wünschen. Das wird dann in Zukunft entfallen; wer zahlt schon, wenn er nicht muss?


    Außerdem wird - bei dem für mich zuständigen SHT- bei Pflegebedürftigen mit der Pflegegraden 1 und 2 vor Ort durch eine Pflegefachkraft geprüft, ob eine Heimunterbringung erforderlich ist, oder andere Maßnahmen diese abwenden können. Wenn aber keine Pflegeperson vorhanden ist bzw. keine Pflegebereitschaft der Angehörigen besteht, ein Pflegedienst nicht ausreicht etc., kann die Notwendigkeit der Heimunterbringung durch den SHT wohl schwerlich abgelehnt werden.

    Ich bin neu im Forum, verfolge aber schon seit längerem die Diskussionen. Die obere Aussage ("Prüfung") stimmt m.E nicht (mehr).

    Für eine Heimeinweisung ist ab PG 2 KEINE besondere Bescheinigung mehr notwendig (vermutlich seit der Reform 2017).


    Ich zahle seit Januar 2018 ca. 500€ EU in Berlin für meine Mutter.