Beiträge von Josi
-
-
Adi, ja, da steht 2655. Aber wieso das jetzt zu viel ist kapiere ich nicht.
-
Ja, Awi. Nein , ich habe nichts von angelegt. Neuen Job hatte ich ab 01.03.2017
-
Awi, sorry, wie soll ich denn wissen welche Infos du brauchst. Ja, mir wurde gekündigt aus betriebsinternen Gründen. Das Geld wurde im Jan und Feb ausgezahlt. Das Geld wurde quasi ala Vergleich gezahlt.
-
Awi, Jan und Feb. 2017 habe ich Geld aus einem Vergleich bekommen.
-
Danke für euere Unterstützung. Ich habe die ganze Sache ja schon verlängern lassen und meine Anwältin streikt so langsam das nochmal anzufragen. Was ich so mitbekomme ist wohl das die Berechnung so eher zu meinen Gunsten ist, da verschiedene Faktoren positiv für mich aussehen, Exmann nicht drin (er hat mehr verdient als ich), Riester drin, Ratenzahlung etc. Die Frage ist, wenn ich einen Gegenvorschlag mache und dieser abgelehnt wird klagt das Sozialamt wohl auf die ursprünglichen 11500 Euro und nicht auf den Kompromiss von 9000??
-
Was meinst du denn zum Thema Vergleich? Soll ich mich weigern das zu zahlen bzw. ein Gegenangebot machen?
-
ja, da waren wir schon getrennt.
-
Und der Riester ist noch drin, den habe ich seit 2017 nicht mehr. Nochmal meine Frage an dich, wie siehst du die Möglichkeit eines Gegenangebotes meinerseits? Meine Anwältin pocht immer auf den Umstand das es nicht mein Vater ist, der Unterhalt verweigert wurde und zuletzt, ich habe eine diagnostizierte Persönlichkeitsstörung. Diese treten in der Regel vor dem 5 Lebensjahr auf und entstehen durch Traumas bzw. Vernachlässigung. Es wird aber schwierig dies konkret auf meinen Vater zu belegen...
-
Die haben mir in 2016 auch die Tilgung des Kredites schon mit eingerechnet obwohl ich das erst im August 2017 übernommen habe, habe ich aber denen schon gesagt.
-
Ich wusste nicht das ich für meinen Exmann noch was angeben muss. Mach mir nicht so ne Angst bitte. Die Anwältin hat nichts dazu gesagt. Soll ich das noch nachreichen?
-
Awi, was einst du denn, soll ich denn Vorschlag zu den 9000 Euro annehmen? Oder ein Gegenangebot machen?
-
Bei Versicherugen: Krankenversicherung: 356 Euro Pflegeversicherung: 60,50 Euro: 433,28 Euro
-
Altersvorsorge Riester 162,17 und Tilgung der Immobilie 256,75: 418,92 Euro monatlich. Jährliches Einkommen brutto 78212,00 monatlich 6517,67 Max. 5 Prozent hieraus als zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigungsfähig 325,88 ggf. zuzüglich Altersvorsorge bei Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze 60,36 Max. als Altersvorsorge bzw. zusätzliche Altersvorsorge berücksichtigungsfähig 386,24
-
Awi, manche Dinge weiss ich einfach nicht mehr. 2016 war ich noch verheiratet. Die Immobilie gehört eigentlich erst nach der Scheidung mir alleine, seit 01.08.2017. Die Mieteinnahmen 710 Euro gingen bis zur Scheidung an meinen Exmann. Die Tilgung liegt bei 890 Euro im Monat. Ich habe 2016 mit Homeoffice im Außendienst gearbeitet. Die RWA kam im Herbst 2016. Ich wohne jetzt in HH, mein Vater ist in der Oberpfalz. Am Dienstag müssen wir eine finale Info an das Sozialamt geben, ich bekomme die Krise.
-
Ich habe nirgends eine Kilometerpauschale angegeben... Fällt mir gerade auf. Wobei ich ja bis 01.02.2018 mit Homeoffice gearbeitet habe....
-
Hii, hier kann ich nur 1 MB hochladen... Lächerlich. Ich habe das jetzt abgetippt und als neuen Thread nochmal reingestellt.
Ich wäre euch sehr dankbar für einige Tipps. LG
-
ab 01.03.2018:
Nettoarbeitseinkommen brutto: 39336,88 Euro
Monatlich: 3933,69 Euro
abzüglich einer Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen 196,68 Euro
zuzüglich eventueller Mehraufwand gegen Nachweis (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 196,68 Euro
Steuererstattung/Steuernachzahlung 821,64 Euro 68,47 Euro
Versicherungen 455,96 Euro
Altersvorsorgeaufwendungen 299,23 Euro
Darlehen für Umzug 150 Euro
Scheidungskosten 854,89 Euro
abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro
Darlehen Umzug 150 Euro
abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro
Bereinigtes Einkommen 2682,28 Euro
Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person 1800 Euro
für den Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen 882,28 Euro
für Unterhalt einzusetzten 251,98 Euro x 50,0 % =442 Euro
-
01.03.2017 - 31.07.2017
Nettoarbeitseinkommen brutto: 32854,33 Euro
Monatlich: 4124,59 Euro
abzüglich einer Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen 206,23 Euro
zuzüglich eventueller Mehraufwand gegen Nachweis (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 206,23 Euro
Steuererstattung/Steuernachzahlung 2070,65 Euro 172,50 Euro
Versicherungen 448,53 Euro
Altersvorsorgeaufwendungen 370,46 Euro
Darlehen für Umzug 150 Euro
Scheidungskosten 854,89 Euro
abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro
Darlehen Umzug 150 Euro
abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro
Bereinigtes Einkommen 2051,98 Euro
Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person 1800 Euro
für den Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen 251,98 Euro
für Unterhalt einzusetzten 251,98 x 50,0 % 126 Euro
-
01.01.2017 - 28.02.2017
Nettoarbeitseinkommen brutto: 32326,72 Euro (Abfindung)
Monatlich: 9508,14 Euro
abzüglich einer Pauschale von 5 % des Nettoeinkommens für berufsbedingte Aufwendungen 475,41 Euro
zuzüglich eventueller Mehraufwand gegen Nachweis (s. Anlage Berufsbedingte Aufwendungen) 475,41 Euro
Steuererstattung/Steuernachzahlung 2070,65 Euro 172,50 Euro
Versicherungen 456,73 EuroAltersvorsorgeaufwendungen 418,92 Euro
Darlehen für Umzug 150 Euro
Scheidungskosten 854,89 Euro
abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro
Darlehen Umzug 150 Euro
abzüglich Mehrkosten des Wohnens 215 Euro
Bereinigtes Einkommen 7109,69 Euro
Selbstbehalt der unterhaltspflichtigen Person 1800 Euro
für den Unterhalt zur Verfügung stehendes Einkommen 5309,69 Euro
für Unterhalt einzusetzten 5309,69 x 50,0 % 2655,00