eine sehr gute Beschreibung mit Lösungsansätzen, siehe Firmenwagen
Vielen Dank für den Link!
ich kann dir in diesem Punkt nicht folgen, da ich nicht verstehe was du damit genau meinst und wie du darauf kommst
Hier ging es um die Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens für den Firmenwagen.
Wie awi schrieb, ist dies in meinem Fall nicht erforderlich, da mein Firmenwagen nicht in meinem Arbeitsvertrag inkludiert ist. Ich habe lediglich die Option (die ich genutzt habe) auf einen Firmenwagen, muss dann aber die Leasingrate von meinem Bruttogehalt zahlen.
Der Nutzungsvorteil ist aber vorhanden und wird deinem Einkommen zugerechnet. Du ersparst dir die Anschaffung und Unterhaltung des Autos usw. Solltest du der Ansicht sein, dass der angesetzte Nutzungsvorteil zu hoch ist, dann musst du den Beweis dafür liefern.
Obwohl ich die Leasingrate bereits zahle? Das sollte doch das Äquivalent für Anschaffung und Unterhalt darstellen.
Gibt es hier Ansatzpunkte, wie der Nutzungsvorteil berechnet wird?
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