Beiträge von Mr.BlueSea

    eine sehr gute Beschreibung mit Lösungsansätzen, siehe Firmenwagen

    Vielen Dank für den Link!


    ich kann dir in diesem Punkt nicht folgen, da ich nicht verstehe was du damit genau meinst und wie du darauf kommst

    Hier ging es um die Hinzurechnung eines fiktiven Einkommens für den Firmenwagen.

    Wie awi schrieb, ist dies in meinem Fall nicht erforderlich, da mein Firmenwagen nicht in meinem Arbeitsvertrag inkludiert ist. Ich habe lediglich die Option (die ich genutzt habe) auf einen Firmenwagen, muss dann aber die Leasingrate von meinem Bruttogehalt zahlen.


    Der Nutzungsvorteil ist aber vorhanden und wird deinem Einkommen zugerechnet. Du ersparst dir die Anschaffung und Unterhaltung des Autos usw. Solltest du der Ansicht sein, dass der angesetzte Nutzungsvorteil zu hoch ist, dann musst du den Beweis dafür liefern.

    Obwohl ich die Leasingrate bereits zahle? Das sollte doch das Äquivalent für Anschaffung und Unterhalt darstellen.


    Gibt es hier Ansatzpunkte, wie der Nutzungsvorteil berechnet wird?


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    Leute, ich bin neu hier im Forum. Habe vor meiner Anmeldung schon ein paar Tage hier recherchiert und bin begeistert von den bereitgestellten Informationen und der Hilfsbereitschaft. Vielen Dank!

    Hallo zusammen,


    ich möchte das Thema Firmenwagen gerne aufgreifen. Mir geht es um die konkrete Berechnung für die Ermittlung der Leistungsfähigkeit für den Elternunterhalt.


    Gemäß dem Buch "Elternunterhalt" (Herausgeber Verbraucherzentrale) muss für die Firmenwagennutzung ein angemessenes fiktives Einkommen hinzugerechnet werden für die Bereitstellung des Wagens; übernimmt der Arbeitgeber auch Steuer, Versicherung und Kraftstoff erhöht sich der Betrag weiter (In welcher Höhe? Wie wird dies berechnet?).

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    Annahme für Rechenbeispiel:

    200 EUR fiktives Einkommen (Kleinwagen)

    zzgl. Steuer, Versicherung und Kraftstoff 300 EUR ergibt 500 EUR


    Die durch die Besteuerung resultierende Mehrbelastung (1%-Regelung) darf abgezogen werden.

    Annahme 1% + 0,03% pro Entfernungskilometer = 600 EUR

    * 30% individueller Steuersatz = 180 EUR Mehrbelastung, die abgezogen werden darf.


    Dies ergibt ein verbleibendes fiktives Einkommen in Höhe von 320 EUR.


    Da der Firmenwagen somit wie ein Privatwagen behandelt wird, müssten auch die Kosten für den Arbeitsweg

    abgezogen werden können (gemäß SüdL 0,30 EUR für die ersten 30 gefahrenen km, 0,20 EUR ab 30 km).

    Ist dies aus eurer Sicht richtig gerechnet?

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    Ich nutze von meinem Arbeitgeber einen Firmenwagen allerdings unter Gehaltsverzicht,

    d.h. die entsprechende Leasingrate wird von meinem Bruttogehalt abgezogen.


    In meinem Fall würde ich daher annehmen, dass die Berücksichtigung eines fiktiven Einkommens nicht notwendig ist.

    Der Abzug der Kosten für den Arbeitsweg müsste aber dennoch möglich sein.


    Ist dies richtig? Gibt es hierzu Erfahrungen?


    Vorab bereits vielen Dank!