Beiträge von helianthus2019

    Ich bin die Fragestellerin und die Antragstellerin.


    Ich habe div. Quellen durchsucht, Beck-online, FamFG usw.


    Da steht immer nur, dass man das als AS das AV beweisen muss.


    Ich habe nirgendwo ein passendes Szenario/Urteil/Kommentar zu meiner Situation gefunden.


    AS: Kein Zugewinn, AV teilweise beweisbar

    AG: Kompletten Zugewinn, AV nicht mehr beweisbar

    Ich kann z.B. nicht mehr nachweisen, wie viel Geld ich damals auf meinem Gehaltskonto hatte... Die Bank hat es nach 10 Jahren gelöscht.


    Mein Anwalt meint, wenn ich nicht ALLES nachweisen kann, kann es sein, dass ich keinen Anspruch auf Unterhalt bekomme...


    In den Rechtsdatenbanken steht, dass ich in der Beweislast bin...

    Wer von euch hatte schon die Situation das nach langer Ehedauer das Anfangsvermögen nicht mehr oder nur noch teilweise beweisbar war.


    Musstet Ihr deswegen komplett auf den Zugewinn verzichten?


    Wie hat das der Rechtsanwalt bzw. das Gericht gelöst.


    Hab schon das halbe Internet durchforstet, ich finde dazu nichts...


    Danke