Beiträge von schwarztoco

    Danke erstmal für die Reaktionen. Heute hat sich herausgestellt, dass es eine mehrtägige und freiwillige Hortfahrt ist, die jedes Jahr stattfindet und auch beim letzten Elternabend wohl erwähnt wurde, bei dem ich nicht bei war. Nur die Kosten wurden jetzt erst bekannt. M. E. ist es demnach ohnehin einer Klassenfahrt gleichzusetzen, die ja in der Regel keinen Sonderbedarf darstellen.


    Danke und Gruß

    Hallo, ich bin neu hier im Forum und hab mal ne Frage, ob hier ein unterhaltsrechtliche Sonderbedarf vorliegen könnte.


    Ich bin Vater von 2 Kindern (Zwillinge) im Alter von 8 Jahren. Ich zahle den monatlichen Barunterhalt gemäß aktueller Düsseldorfer Tabelle zzgl. Hort (Betreuungskosten).


    Einer von meinen Söhnen (3. Klasse) unternimmt in 3 Monaten einen Schulausflug (keine Klassenfahrt). Die Kosten pro Kind sollen 212 € betragen und innerhalb von 2 Wochen an die Schule überwiesen werden. Die Mutter hatte mich heute darüber informiert, dass es eine "Sonderfahrt" ist und ich die Kosten ja schließlich zur Hälfte tragen müsse. Solch ein Schulausflug ist jetzt nichts besonderes und wird wohl in der Form in der 3. Klasse jedes Jahr durchgeführt. Das wusste auch die Mutter. Dingfest wurde der Ausflug aber erst kürzlich gemacht und auch die Kosten (212 €) wurden erst jetzt bekannt.


    Aus meiner Sicht ist es trotzdem ähnlich wie eine Klassenfahrt anzusehen, die meines Erachtens und ebenso laut gängigen Rechtssprechungen nicht als Sonderbedarf anzusehen ist und demnach aus dem Unterhalt bestritten werden muss.


    Wie seht ihr das? Ist es aus eurer Sicht Sonderbedarf, der von mir hälftig mitzutragen wäre?


    Schon mal vielen Dank ;)

    schwarztoco