Hallo timekeeper, Hallo edy,
vielen Dank für die Antworten.
Mir geht es nicht darum vor dem Familiengericht "schmutzige Wäsche" zu waschen. Ich habe akzeptiert, dass meine Kinder bei meiner Frau leben, möchte aber natürlich auch Umgang mit meinen beiden Kindern pflegen.
Ich bin nach der Trennung an meinen Arbeitsort gezogen, habe dort vorübergehend erst einmal nur ein kleines "Studentenzimmer" bis sich hoffentlich langfristig eine bessere Lösung findet und habe es zuletzt so gehandhabt, dass ich meine Kinder regelmäßig an einem Samstag oder Sonntag zu Ausflügen abgeholt habe. Einen Teil der Ferien habe ich dann immer mit den Kindern bei meinen Eltern verbracht, die allerdings nicht in der Nähe wohnen.
Dies ist meiner Frau nun nicht mehr recht und sie hat zuletzt keinen Umgang mehr zugelassen mit der Begründung, ich müsste Ihrer vorgeschlagenen Umgangsregelung zustimmen oder würde die Kinder dann eben gar nicht mehr sehen. Ich habe daraufhin einen Termin beim Jugendamt vereinbart, bei dem auch meine Frau dann dabei war. Meine Situation ist für mich aktuell nur eine Übergangslösung und daher sehe ich auch die bisherige Umgangslösung nur als eine Übergangslösung. Meine Frau besteht auf Umgang jedes 2. Wochenende von Freitag Mittag bis Sonntag Abend plus Hälfte der Ferien. Ich kann das auch nachvollziehen, aber selbst das Jugendamt sagt, es wird den Kindern aktuell nicht gerecht, mit mir auf so kleinem Raum zu leben und schlägt selbst nur Umgänge wie bisher gehabt vor.
Im Antrag meiner Frau werde ich nun als derjenige hingestellt, der sich weigert zu kooperieren. Ich habe mich um Hilfe vom Jugendamt bemüht, den Vorschlag mit einer Beratungstelle gemacht und sicher noch einiges mehr versucht um eine Lösung zu finden.
Hinzu kommt, dass meine Frau Vorwürfe erhebt, ich würde den Kindern psychischen Schaden zufügen. Aufgrund einer falschen eidesstattlichen Versicherung hat Ihr der Richter auch tatsächlich im Vorfeld im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen Teil der elterlichen Sorge allein übertragen. Das ist aber ein anderes Verfahren und dagegen werde ich auch vorgehen.
Meine Tochter ist 6 Jahre und war mit der Lösung bisherigen Lösung sehr zufrieden, würde sich natürlich auch über mehr Kontakt freuen. Kontakt in der Zeit von Montag bis Freitag (Mittag) hat meine Frau aber grundsätzlich abgelehnt. Mein Sohn ist 3 Jahre und hier ist auch für mich schwer einzuschätzen, was nun eine gute Lösung ist.
Kurz gesagt, ich komme in dem Antrag meiner Frau nicht sonderlich gut weg, kann auch alle Behauptungen meiner Frau widerlegen, da ich entsprechenden Mailverkehr zu diesen Themen aufgehoben habe. Ich bin mir nicht sicher, ob der Richter sich dafür im Detail wirklich interessiert, nur sollte es so sein, stelle ich es mir einfacher vor, vorab diversen Schriftverkehr zwischen meiner Frau und mir dem Gericht zur Verfügung zu stellen.