Beiträge von Marco

    Hallo timekeeper, Hallo edy,


    vielen Dank für die Antworten.


    Mir geht es nicht darum vor dem Familiengericht "schmutzige Wäsche" zu waschen. Ich habe akzeptiert, dass meine Kinder bei meiner Frau leben, möchte aber natürlich auch Umgang mit meinen beiden Kindern pflegen.


    Ich bin nach der Trennung an meinen Arbeitsort gezogen, habe dort vorübergehend erst einmal nur ein kleines "Studentenzimmer" bis sich hoffentlich langfristig eine bessere Lösung findet und habe es zuletzt so gehandhabt, dass ich meine Kinder regelmäßig an einem Samstag oder Sonntag zu Ausflügen abgeholt habe. Einen Teil der Ferien habe ich dann immer mit den Kindern bei meinen Eltern verbracht, die allerdings nicht in der Nähe wohnen.


    Dies ist meiner Frau nun nicht mehr recht und sie hat zuletzt keinen Umgang mehr zugelassen mit der Begründung, ich müsste Ihrer vorgeschlagenen Umgangsregelung zustimmen oder würde die Kinder dann eben gar nicht mehr sehen. Ich habe daraufhin einen Termin beim Jugendamt vereinbart, bei dem auch meine Frau dann dabei war. Meine Situation ist für mich aktuell nur eine Übergangslösung und daher sehe ich auch die bisherige Umgangslösung nur als eine Übergangslösung. Meine Frau besteht auf Umgang jedes 2. Wochenende von Freitag Mittag bis Sonntag Abend plus Hälfte der Ferien. Ich kann das auch nachvollziehen, aber selbst das Jugendamt sagt, es wird den Kindern aktuell nicht gerecht, mit mir auf so kleinem Raum zu leben und schlägt selbst nur Umgänge wie bisher gehabt vor.


    Im Antrag meiner Frau werde ich nun als derjenige hingestellt, der sich weigert zu kooperieren. Ich habe mich um Hilfe vom Jugendamt bemüht, den Vorschlag mit einer Beratungstelle gemacht und sicher noch einiges mehr versucht um eine Lösung zu finden.


    Hinzu kommt, dass meine Frau Vorwürfe erhebt, ich würde den Kindern psychischen Schaden zufügen. Aufgrund einer falschen eidesstattlichen Versicherung hat Ihr der Richter auch tatsächlich im Vorfeld im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen Teil der elterlichen Sorge allein übertragen. Das ist aber ein anderes Verfahren und dagegen werde ich auch vorgehen.


    Meine Tochter ist 6 Jahre und war mit der Lösung bisherigen Lösung sehr zufrieden, würde sich natürlich auch über mehr Kontakt freuen. Kontakt in der Zeit von Montag bis Freitag (Mittag) hat meine Frau aber grundsätzlich abgelehnt. Mein Sohn ist 3 Jahre und hier ist auch für mich schwer einzuschätzen, was nun eine gute Lösung ist.


    Kurz gesagt, ich komme in dem Antrag meiner Frau nicht sonderlich gut weg, kann auch alle Behauptungen meiner Frau widerlegen, da ich entsprechenden Mailverkehr zu diesen Themen aufgehoben habe. Ich bin mir nicht sicher, ob der Richter sich dafür im Detail wirklich interessiert, nur sollte es so sein, stelle ich es mir einfacher vor, vorab diversen Schriftverkehr zwischen meiner Frau und mir dem Gericht zur Verfügung zu stellen.

    Hallo Zusammen,


    ich würde mich freuen, wenn ich hier den ein oder anderen hilfreichen Tipp bekommen könnte.


    Auf Antrag meiner Noch-Ehefrau findet demnächst ein Erörterungstermin zur Regelung des Umgangs bzgl. unserer beiden gemeinsamen Kinder statt. Ich verzichte auf eine anwaltliche Vertretung. Der Antrag meiner Frau enthält viele falsche Behauptungen. Diese im Erörtertungstermin alle zu widerlegen, stelle ich mir zeitlich schwierig vor.


    Einen eigenen Antrag werde ich nicht stellen. Vorschläge zur Gestaltung des Umgangsrechts habe ich sowohl gegenüber meiner Frau als auch in Gesprächen mit dem Jugendamt gemacht.


    Ich stelle mir nun die Frage, ob ich dennoch vor dem Erörterungstermin eine schriftliche Stellungnahme abgeben könnte und sollte, damit der Richter auch vorab meine Position kennt. Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob das überhaupt zulässig ist ohne einen eigenen Antrag zu stellen. Bevor ich mich mit der Frage ans Familiengericht wende, hat ja hier vielleicht jemand einen hilfreichen Hinweis.


    Viele Grüße

    Hi,


    vielen Dank für die Antwort. Genau das war meine Befürchtung. Dann reiche ich wohl lieber etwas ein.


    Zu dem anderen Hinweis mit neuem Job suchen. Ich komme aus dem ALG2-Bezug, bin nicht mehr der Jüngste, habe eine Schwerbehinderung, laut Aussage meines damaligen Sachbearbeiters beim Jobcenter nicht mehr in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vermittelbar, daher auf Anraten in die Selbstständigkeit gegangen und das dauert natürlich seine Zeit. Hinsichtlich der Thematik mache ich mir im Moment keine zu großen Sorgen.


    Viele Grüße


    Marco

    Hallo,


    würde mich freuen, wenn sich jemand mit der Thematik auskennt.


    Befinde mich im Trennungsjahr, bin im 2. Jahr selbständig, im ersten Jahr noch Verlust, das letzte Jahr werde ich mit einem Gewinn abschließen, meine Ex arbeitet nicht und befindet sich im ALG2-Bezug. Vor unserer Trennung befanden wir uns im aufstockenden ALG2-Bezug.

    Meiner Auskunftspflicht gegenüber Unterhaltsvorschusskasse, Jobcenter und Anwalt meiner Ex bin ich soweit bisher nachgekommen. Momentan zahle ich keinen Unterhalt. Die noch ausstehende Unterhaltsberechnung dürfte auch ergeben, dass ich keinen Unterhalt zahlen kann. Sollte es anders sein oder irgendwann anders sein, zahle ich natürlich.


    Unterhaltsvorschusskasse fordert nun innerhalb von 2 Wochen meine Einnahmenüberschussrechnung für letztes Jahr ein, um meine Leistungsfähigkeit zu prüfen. Ich hatte nicht vor so zeitnah meine Steuererklärung für letztes Jahr erstellen zu lassen, zumal ich mich momentan noch mit meiner Ex um die Zusammenveranlagung streite, die sie verweigert.


    Habe versucht der Sachbearbeiterin zu erklären, dass ich meine Steuererklärung innerhalb der zulässigen Frist beim Finanzamt einreichen werde und diese dann auch der Unterhaltsvorschusskasse zur Verfügung stelle. Diese besteht aber auf Übersendung innerhalb von 2 Wochen.


    Unabhängig davon, dass mein Steuerberater dass mal nicht so eben innerhalb von 2 Wochen macht, kann die Unterhaltsvorschusskasse irgendwas gegen mich verhängen oder veranlassen, wenn ich dieser Forderung innerhalb der gewünschten Frist nicht nachkomme?