Beiträge von Stefan333

    Hallo Timekeeper,


    vielen Dank für deine Antwort.


    Ich hatte gelesen, dass wenn man nicht mit einem Möbelwagen vor fährt und alle seine Sachen mitnimmt und nach max. 6 Monaten wieder ins Haus zurück geht wäre man noch nicht entgültig ausgezogen und man dürfte dann auch wieder rein.


    Dann hatte ich gelesen, wenn man entgültig, also länger als 6 Monate raus ist, dass eine Besichtigung mit Kaufinteressenten oder Makler kein wichtiger Grund wäre. Der aktuelle Bewohner dann keinen Einlass gewähren muss.


    Oh man ist das alles kompliziert.


    Ja einen Anwalt muss ich auf jeden Fall aufsuchen.


    Gruß

    Stefan

    Ein freundliches Hallo an alle,


    hat jemand mit folgender Sitauation vielleicht Erfahrung und kann mir da einen Rat geben?


    Vor 4 Wochen haben meine Frau und ich uns getrennt. Meine Frau ist mit unseren 2 Kindern erstmal zu ihren Eltern gezogen. Hat mir immer wieder mit einstweiliger Verfügung wegen häuslicher Gewalt (psychische Gewalt) gedroht, damit meine Frau mich aus unserem gemeinsamen Haus raus bekommt, wenn ich nicht so schnell wie möglich aus dem Haus gehe.


    Habe mir dann erstmal vorübergehend ein möbliertes Zimmer gesucht. Bin dann vor ein paar Tagen aus dem Haus raus. Habe erstmal nur das nötigste mitgenommen.

    Jetzt habe ich erfahren, dass meine Frau am selben Tag kurz nachdem ich aus dem Haus war, direkt die Schlösser getauscht hat.


    Hatte eigentlich vor, nach 3 oder 4 Monaten zurück in das Haus zu gehen.


    Mir ist nicht bekannt, dass meine Ehefrau bereits irgendeinen richterlichen Beschluss hat. Wenn meine Frau die Schlösser austauschen dürfte (also über ein Gericht), müsste ich dann nicht darüber informiert werden?


    Wie verhalte ich mich da am besten, um dann wieder in das Haus zu kommen? Ich möchte ja noch nicht entgültig ausziehen. Wollte da nur erstmal Ruhe rein bringen.


    Ich sehe es auch kommen, dass wir uns bei dem Haus nicht einig werden und es daher dann zu einer Teilungsversteigerung kommen wird. Dann wäre natürlich mein Interesse, in das Haus rein zu kommen, um mit Makler und Kaufinteressenten das Haus zu besichtigen. Meine Frau wird bei der Versteigerung mit bieten wollen. So dass sie Kaufinteressenten nicht in Haus lassen wird, um den Preis bei Versteigerung so gering wie möglich zu halten.


    Was würdet ihr da an meiner Stelle machen?


    Vielen Dank


    Gruß

    Stefan

    Hallo,


    vielen Dank für die Antworten.


    E

    Einen Paragraf konnte Sie mir auch nicht nennen. Werde meine Frau darauf aber nochmal ansprechen.

    Das mit Nutzungsentschädigung und der evtl. Verrechnung wäre mir dann auch wieder klar gewesen. Aber angelich müsste meine Frau diese dann nicht zahlen.

    Ja wir stehen beide im Grundbuch.


    Gruß

    Stefan

    Hallo,


    ich habe mal eine Frage.

    Meine Frau war bei Ihrer Rechtsanwältin. Ihre Rechtsanwälting sagte ihr, dass Sie das Haus nicht verkaufen muss, solange die Kinder nicht 18 Jahre alt sind.


    Wenn Sie die Möglichkeit hat, unsere gemeinsamen Kredite für das Haus weiter zu bedienen, kann sie in dem Haus wohnen bleiben und es muss nicht verkauft werden. Da kann dann der Ehemann nichts gegen machen. Mit meinem Unterhalt könnte meine Frau die Kredite weiter zahlen.


    Die Frage ist nun. Bekomme ich dann nichts mehr? Was ist dann mit dem Geld, welches ich über die Jahre in das Haus gesteckt habe? Bekomme ich das dann erst, wenn die Kinder 18 Jahre alt sind und wir dann das Haus verkaufen können?


    Das wäre für mich natürlich blöd, weil ich gedacht hatte, dass ich noch etwas aus dem Hausverkauf oder bei Einigung, wenn Sie das Haus behalten möchte, raus bekomme und damit etwas Eigenkapital hätte und mir eine kleine Wohnung finanzieren könnte.


    Hat damit jemand Erfahrung?