Beiträge von AlexP

    Sie ist Fachanwältin für Familienrecht und wurde uns von Bekannten empfohlen. Da deren Trennung - in meinen Augen - sehr positiv für den Mann ausging, haben wir uns so entschieden. Leider hatte ich bis dato nur die halbe Wahrheit (der Frau) gehört und der Mann hat mir erst jetzt gesagt, dass er das niemals mehr machen würde, da er nur durch sein eigenes Engagement und mit anwaltlicher Unterstützung gegen sie argumentieren konnte, da sehr pro-Frau... Das lässt jetzt natürlich zweifeln.

    Aber um das nochmal abzuschließen (sorry, dass ich da nachhake): Der Zeitpunkt VOR der Trennung ist nicht erheblich und nicht zurück zu erstatten, da wir qua Gesetz beide davon profitiert haben durch höheres Netto meinerseits von dem die monatlichen Kosten wie Haushalt, Versicherung, Haussteuer etc. getragen wurden. Korrekt?

    Moment, jetzt werde ich stutzig. Sie hat keine Steuerklasse als selbstständige Tierärztin? Ich bin alles andere als ein Steuerfachmann. Nach welchem Steuersatz wird sie dann berechnet?

    Aber angenommen (als Beispiel) ich, angestellt, Lst-Kl 3 (Jahresbrutto 80.000) und sie selbstständig (Jahresbrutto 12.000 Euro) werden zusammen veranlagt.

    Mir hatte der Steuerberater seinerzeit mal gesagt, dass ich - durch meine automatisch einbehaltene Lohnsteuer - im Prinzip alleine veranlagt weder was bekommen würde noch nachzahlen müsste. Die zu zahlende (Voraus-)Steuer ist lediglich aufgrund des Einkommens meiner Frau, da sie ja als Selbstständige eben nicht monatlich Einkommensteuer zahlt.


    Ich denke, hier wurden durch 1000 Berater Fakten durcheinander gebracht: Meine Vermutung ist, dass sie meinte, wenn wir bis zum nächsten Jahr gemeinsam steuerlich veranlagt werden, dass ich dadurch einfach einen Vorteil für die verbleibenden 7 Monate in 2020 hätte. Anders kanns eigentlich nicht sein.

    Super, vielen Dank für eure Antworten. Ich traue dieser Mediatorin, obwohl Rechtsanwältin, mittlerweile auch nicht mehr.

    Soeben kam eine Aufstellung, in der sie meiner Frau schon einen Unterhalt von über 1000 Euro nach der Scheidung bzw. nach dem Trennungsjahr zugesprochen hat. Ich vermute, ich müsste (m)einen männlichen Anwalt jetzt doch mehr ins Spiel bringen.


    PS: Meine Frau hat mir eben telefonisch mitgeteilt, dass ich durch sie in den vergangenen Jahren einen steuerlichen Vorteil gehabt hätte und der könnte wohl - lt. Steuerberater - 2 Jahre rückwirkend geltend gemacht werden. Hintergrund ist die Lst-Kl 3/5, aber Trennung war erst 2020. Ich weiß, dass man in diesem Jahr die Möglichkeit hat, getrennt oder einzelnd veranlagt zu werden. Aber rückwirkend?


    Hat das schon einmal jemand gehört?

    Vielen Dank, das hört sich gut an - und ich bin auch ehrlich: mir kam das alles sehr spanisch vor.


    Diese Info kam vom Anwalt, den ich für sehr erfahren, griffig und kompetent halte:


    3. Nachehelicher Unterhalt:Nach der Scheidung sind die Ehepartner grundsätzlich für sich selbst verantwortlich. Ehegattenunterhalt nach der Scheidung ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Es muss diesbezüglich ein wichtiger Grund für nachehelichen Unterhalt vorliegen. Der wichtigste Unterhaltsanspruch ist der sogenannten Betreuungsunterhalt. Ob ein solcher gegeben ist, hängt jedoch entscheidend vom Einzelfall ab. Die Rechtsprechung gewährt hierzu bei 3 Kindern im Alter von 12, 15, und 17 Jahren dem alleinerziehenden Elternteil einen Unterhaltsanspruch und verlangt vom Elternteil keine Vollzeitbeschäftigung, sondern hält eine Teilzeitbeschäftigung von 30 Stunden für angemessen (BGH Urteil vom 18.04.2012, Az.: XII ZR 65/10). Ihre beiden Kinder sind 11 und 8 Jahre alt. Auch in diesem Falle wird das Gericht sicherlich keine Vollzeitbeschäftigung von Ihrer Ehefrau erwarten, jedoch eine Teilzeitbeschäftigung ihr zumuten. Es kann daher durchaus sein, dass Ihre Ehefrau für die nächsten Jahre aufgrund der Kinderbetreuung noch einen gewissen Unterhaltsanspruch gegen Sie hat, danach jedoch dieser Unterhaltsanspruch wegfallen wird. Diesbezüglich obliegt es Ihrem Verhandlungsgeschick den Unterhaltsanspruch sowohl von der Höhe her als auch zeitlich zu begrenzen, da gerade dieser Punkt in der Rechtsprechung höchst unterschiedlich bewertet wird. Auf keinen Fall gibt es eine Tabelle wonach 1/3 der 10 Ehejahre Unterhalt zu zahlen wäre. Die Unterhaltszahlung hängt vielmehr vom Umfang der Betreuungsbedürftigkeit der Kinder ab, und somit neben dem Alter der Kinder auch von deren Lernfähigkeit und davon, ob diese in der Schule gut zurechtkommen oder intensive Hilfe bei der Hausaufgabenbetreuung benötigen. Je nachdem wie umfangreich diese Betreuung sein muss, ist es Ihrer Frau zuzumuten entsprechend ihre berufliche Tätigkeit umfangreicher oder weniger umfangreich zu gestalten. In jedem Falle wird sich Ihre Ehefrau ihre Einkünfte anrechnen lassen und auch ihre berufliche Tätigkeit erweitern müssen.

    Die Mediatorin hat mir soeben schon Links zu den entsprechenden Informationen geschickt:


    https://www.unterhalt.com/aufstockungsunterhalt.html

    www.advocard.de/streitlotse/familie-und-vorsorge/leben-und-familie/aufstockungsunterhalt-wann-besteht-anspruch/


    Und auch Gesetzestexte. Also kann ich davon ausgehen, dass sie das nicht unter den Tisch fallen lassen wird.

    Rein theoretisch könnte meine Frau Ihren Gewinn in der Praxis noch weiter runterfahren mit der Begründung Trennung/höherer Aufwand bei Kindesbetreuung/weiterführende Schule und ich kann wirklich eine Zeitlang nach der Scheidung ordentlich bezahlen obwohl ich dann höheren KU habe und zwei Kredite, wovon einer für die Auszahlung ihres Hausanteils wäre. Werden diese Kredite irgendwie eingerechnet?

    Super, vielen Dank für die Antwort. Was mich einfach verwirrt ist, dass auch mein Anwalt die Möglichkeit eines nachehelichen Unterhalts in Betracht gezogen hat, da unser beider Einkommen deutlich unterschiedlich ist und hier ausgeglichen werden soll, was während der Ehe eben für einen Partner karrieretechnisch nicht möglich war (obwohl die Selbstständigkeit da ja begonnen hat, halt wirtschaftlich unerfolgreich).


    Im Prinzip sollte nach dem Trennungsjahr jeder auf eigenen Beinen stehen können, so das Gesetz... aber wenn sie es nicht kann und auf die Betreuung der Kinder schiebt (die ja jetzt nicht mehr sooo klein sind, außerdem wäre ich nur ein paar KM entfernt und könnte auch einen großen Teil abfedern)?


    Der Trennungsunterhalt - dachte ich - geht bis zur Rechtskraft der Scheidung, also frühestens 12 Monate nach Trennung.

    Hallo liebes Forum,


    ich bin relativ frisch bei diesem Thema, daher hoffe ich hier auf etwas Licht im Dunkel.


    Folgende Voraussetzung:

    Mann und Unterhaltszahlender: Angestellt und dank Tätigkeit im Vertrieb stark variables Gehalt

    Frau, die auszieht und 2 Kinder (9/12) behält: Selbstständige Tierärztin mit mobiler Praxis


    Ich denke, der Trennungsunterhalt sollte dank einer Mediatorin gütlich zu lösen sein. Mein Vorschlag ist hier: Berechnung KU und TU aufgrund meines Grundgehalts und je nach wirtschaftlicher Lage und Bonuszahlungen ein Nachschlag, sofern ich meine Ziele erreiche (anders würde dir Rechnung mit meinem 2019er Gesamtgehalt nicht aufgehen).


    Nachehelicher Unterhalt:

    Meine Frau hat 1 Jahr nach der Geburt (in der Elternzeit ihrer vorherigen Festanstellung) die selbstständige Tätigkeit aufgenommen. Dies war nur möglich, da meine Eltern (im selben Haus lebend) die Kindesbetreuung übernommen haben. Die Tätigkeit ist über die Jahre immer mehr geworden und der Umsatz gut gestiegen. Jedoch ist meine Frau eine untalentierte Wirtschaftlerin und lt. Bilanz im Jahr 2018 wurde ein Gewinn vor Steuern von 6000 Euro ausgewiesen (Arbeitszeit ca. 20 - 30 Stunde pro Woche). Lt. vorläufiger BWA 2019 wurde es etwas besser - ca. 14.000 Euro im GJ 2019.


    Meine Frau geht jetzt davon aus - die Mediatorin hatte das auch so erwähnt - dass ihr nun für 1/3 unserer Ehejahre (11 Jahre = ca 4 Jahre) der normale Trennungsunterhalt zustehen und sie sich dann überlegen kann, ob die Tätigkeit genug abwirft.


    Kann jemand bestätigen, ob


    a) hier ein Rechtsanspruch darauf besteht oder ob es zumutbar ist, dass hier für die 20 - 30 Stunden Arbeitszeit eine vergleichbare festangestellte Tätigkeit als Tierärztin zu Grunde gelegt wird?

    b) man dies schon in einem Trennungsvertrag mit der Mediatorin bzw. Notar festlegen sollte oder ob hier gewartet werden muss, wie sich bis zur rechtskräftigen Scheidung die Situation verändert hat? Soweit ich weiß, muss dieser nacheheliche Unterhalt von meiner Frau dann eingefordert werden. Aber wie wird dieser dann - und von wem - kalkuliert?


    Ich möchte mich heute schon möglichst gut darauf vorbereiten, da ich auch einen Anteil aus dem Haus ausbezahlen muss.


    Falls jemand rechnen möchte: Mein Grundgehalt beträgt dann ab nächstem Jahr mit Lohnsteuerklasse 1 ca. 3500 Euro netto.


    Vielen Dank an alle, die sich an dieser Diskussion beteiligen möchten.


    Alex