Das beruhigt mich ein wenig, aber wundern tut mich gar nichts mehr.
wenn selbst Vermögen was auf dem Konto liegt, keine Zinserträge bringt, aber als „Einkommen“ gerechnet wird, weil, man könnte es ja anlegen und Zinsen bekommen.
Das beruhigt mich ein wenig, aber wundern tut mich gar nichts mehr.
wenn selbst Vermögen was auf dem Konto liegt, keine Zinserträge bringt, aber als „Einkommen“ gerechnet wird, weil, man könnte es ja anlegen und Zinsen bekommen.
Ich hab irgendwo gelesen, dass die Vollmacht auch so ausgelegt werden kann, dass ich ja rein theoretisch kompletten Zugriff auf das Geld habe und dadurch könnte es mir angerechnet werden.
Hallo Ihr Lieben,
ich bin bislang stiller mitlesen gewesen, doch jetzt stellt sich mir eine Frage, die ich bisher nirgends beantwortet bekommen habe.
Ich lebe seit ein paar Jahren getrennt und zahle den im dynamischen Titel berechneten Kindesunterhalt.
Meine Eltern möchten mir für sämtliche ihrer Konten eine Kontovollmacht erteilen, so dass ich vollen Zugriff auf die Konten habe.
Wie verhält sich die Unterhaltsberechnung in so einem Fall, kann das Guthaben oder die Zinsen die dort entstehen mir als Einkommen hinzugerechnet werden, oder kann die Vollmacht ohne bedenken erstellt werden?
Vielen Dank vorab!