Hat Kontovollmacht Einfluss auf die Unterhaltsberechnung?

  • Hallo Ihr Lieben,


    ich bin bislang stiller mitlesen gewesen, doch jetzt stellt sich mir eine Frage, die ich bisher nirgends beantwortet bekommen habe.


    Ich lebe seit ein paar Jahren getrennt und zahle den im dynamischen Titel berechneten Kindesunterhalt.


    Meine Eltern möchten mir für sämtliche ihrer Konten eine Kontovollmacht erteilen, so dass ich vollen Zugriff auf die Konten habe.


    Wie verhält sich die Unterhaltsberechnung in so einem Fall, kann das Guthaben oder die Zinsen die dort entstehen mir als Einkommen hinzugerechnet werden, oder kann die Vollmacht ohne bedenken erstellt werden?


    Vielen Dank vorab!

  • Ich hab irgendwo gelesen, dass die Vollmacht auch so ausgelegt werden kann, dass ich ja rein theoretisch kompletten Zugriff auf das Geld habe und dadurch könnte es mir angerechnet werden.

  • Es ist nicht dein Geld, du darfst nur im Interesse des Besitzers über das Geld verfügen.

    Wäre ja wohl ein Witz, wenn jede Vollmacht über ein Konto, als dein Vermögen angesehen würde.

    Was machst du, wenn du von einer neuen Partnerin ein Kontovollmacht erhälst oder ein Kassenwart vom Verein usw.

    Dir kann nur angerechnet werden, was dir auch gehört.


    VG frase

  • Das beruhigt mich ein wenig, aber wundern tut mich gar nichts mehr.


    wenn selbst Vermögen was auf dem Konto liegt, keine Zinserträge bringt, aber als „Einkommen“ gerechnet wird, weil, man könnte es ja anlegen und Zinsen bekommen.

  • Hallo DanG,


    weder die Einlagen noch die Zinsen werden bei dir als Vermögen oder Einkommen angerechnet, wenn es nicht dein Konto ist.

    Alles gehört deinen Eltern (dem Kontoinhaber) und nicht dir.

    Es wäre eine Veruntreuung, wenn du hier Geld für Zwecke verwendest, die nicht mit den Kontoinhaben abgesprochen sind.

    Erst wenn dir ein Betrag auf eines deine Konten überwiesen wird oder du solche Überweisungen veranlasst, ist es dein Geld.

    Es geht auch niemand etwas an, über welche Konten du eine Vollmacht hast.


    VG frase