Hallo,
hier fiktives Beispiel: 110000 Euro Leibrente, Ertragsanteil wäre ca. 36.000 €. Auf den Kapitalanteil sind bereits 19 % Erbschaftssteuern gezahlt worden. (fiktive Schätzung: 275.000 €, da diese Erbschaftssteuer im Voraus auf die statistische RestLebenszeit anfällt, egal ob man so lange lebt oder nicht).
hier geht es allerdings nur um die Frage, ob man damit eben über der Jahreseinkommensgrenze von 100.000 € bezüglich Eltern Unterhaltspflicht liegt.
der Paragraf 16 des vierten Buches Gesamteinkommen sagt:
"Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommens Steuerrechtes; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen."
Also müsste doch eigentlich nur der Ertragsanteil von ca. 34 % gelten und nicht der einkassierten Jahresbetrag von 100 %, der ja den schon mit Erbschaftssteuer belasteten Kapitalanteil enthält, oder?
Über eure Ideen würde ich mich freuen